Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE  (Gelesen 204405 mal)

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Offline angeljustus

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EWE
« Antwort #90 am: 06. März 2006, 21:28:15 »
Sorry RenateP,

das hatten wir doch. Schalte unter diesen Umständen einen RA ein.
Rest steht komplett im Forum.

Gruß
angeljustus

Offline hollmoor

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EWE
« Antwort #91 am: 06. März 2006, 21:32:51 »
Zitat von: \"angeljustus\"
Sorry RenateP,

das hatten wir doch. Schalte unter diesen Umständen einen RA ein.
Rest steht komplett im Forum.

Guß dampfmax


@angeljustus

Warum diese Ungeduld?Manche brauchen eben etwas länger.
Niemand erwartet von Ihnen,dass sie auf diesen Beitrag antworten!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline angeljustus

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EWE
« Antwort #92 am: 06. März 2006, 21:45:53 »
Sorry hollmoor,

kennst die Vorgeschichte nicht (private Mail etc.)

 8)

Tut auch nichts zur Sache bei. Oder sind wir hier ein Diskussionsforum, wo jeder den Oberlehrer spielen will?

Gruß
angeljustus

Offline biene

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EWE
« Antwort #93 am: 07. März 2006, 09:42:52 »
@RenateP

Hallo Renate -

ich möcht versuchen Dir weiterzuhelfen:
geh mal auf diese Seite:
Zitat
http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1737&

dort findest Du  unter News auch Rechenprogramme  und Gerichtsurteile etc - die Dir auf alle Fälle von Bedeutung sein dürften.

Zitat
Gegen die Jahresabrechnung legte ich für mich formlos Einspruch ein und bezog mich auf meinen Widerspruch. Laut meiner Berechnung habe ich ein Guthaben. (Ich habs mit der Rechnerei nicht hinbekommen, leider.) Die EWE bat ich um Erstattung und bot Verrechnung mit der nächsten Lastschrift (zum 01.03.2006) an. Eine Frist setzte ich nicht.

Aber die beiden Schreiben gab ich hier im Büro ab und zu weit ist der Weg nach Oldenburg:
Die EWE hat inzwischen den erhöhten Abschlag und die von ihr ermittelte Nachzahlung abgebucht.

Und jetzt weiß ich nicht recht weiter.

1. Darf ich die Lastschrift zurückgeben, ohne dass ich es zuvor ausdrücklich angekündigt hatte?


Ich hab z.B. bei unserer Jahresabrechnung den Gesamt!betrag stornieren müssen und dann die Gegenrechnung zum alten Preis nachüberwiesen - jetzt hab ich zwar noch im Sinne der EWE einen \"Restbetrag\" - aber solange das Urteil noch nicht gesprochen ist..... - Aus Sicherheitsgründen - leg den Differenzbetrag extra zur Seite - :wink:  

Zitat
2. Ich darf nicht mit zukünftigen Abschlägen verrechnen, die EWE schon - ok. Aber: Wenn ich eine Lastschrift zurückbuchen lassen kann, weshalb nicht auch eine oder zwei weitere? So käme ich dann doch auf den von mir errechneten Guthabenbetrag.


z.B. haben wir bei uns den monatlichen Abschlag \"gekürzt\" und das auch schriftlich mitgeteilt! - so kann die Gegenseite nicht behaupten, - sie weiß von nichts

Zitat
3. Wie kriege ich raus, welche KW-Angabe zu meiner Heizung gehört? Und warum reicht es nicht, wenn ich bloß vom abgelesenen Verbrauch ausgehe?


mhm - da müsstest mal Deinen Heizungsfachmann fragen? vielleicht aber kann Dir hier auch jemand anders weiterhelfen....
Zitat
4. Excel kann ich nicht. Gibt es irgendwo auch einen Musterbrief als Word-Dokument? Sorry, aber ich kann nichts finden. Shocked


auch Musterbriefe sind drauf: - kommt drauf an - was für einen Text Du genau brauchst - geh mal diese Hauptseiten durch.....

Seite 1702  


Wenn Dir andere weiterhelfen können - viel Glück!!!

Liebe Grüße


Biene

Offline Stefano

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EWE
« Antwort #94 am: 16. März 2006, 17:16:28 »
Zitat von: \"RenateP\"

Und jetzt weiß ich nicht recht weiter.

1. Darf ich die Lastschrift zurückgeben, ohne dass ich es zuvor ausdrücklich angekündigt hatte?

2. Ich darf nicht mit zukünftigen Abschlägen verrechnen, die EWE schon - ok. Aber: Wenn ich eine Lastschrift zurückbuchen lassen kann, weshalb nicht auch eine oder zwei weitere? So käme ich dann doch auf den von mir errechneten Guthabenbetrag.


Kündigen Sie die Einzugsermächtigung, alles andere ist Käse. Danach berechnen Sie Ihre Abschläge und bezahlen per Überweisung oder Dauerauftrag.


Zitat von: \"RenateP\"

3. Wie kriege ich raus, welche KW-Angabe zu meiner Heizung gehört? Und warum reicht es nicht, wenn ich bloß vom abgelesenen Verbrauch ausgehe?


Wozu brauchen Sie die Leistungsangabe Ihrer Heizung?
Auf jedenfall hat jede Heizungsanlage ein Typenschild mit den technischen Daten. Einfach mal gucken.

Zitat von: \"RenateP\"

4. Excel kann ich nicht. Gibt es irgendwo auch einen Musterbrief als Word-Dokument? Sorry, aber ich kann nichts finden. :shock:


klick

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #95 am: 16. März 2006, 18:14:38 »
Richtigstellung der EWE:

http://www.ewe.de/363_5819.php?navpoint=1.1

Dieser Vortrag der EWE ist angesichts der Urteile des BGH vom 05.07.2005 - X ZR 60/04 und X ZR 99/04 untauglich.

Die EWE müsste schon darlegen und beweisen, dass sie aufgrund unberechtigter Zahlungsverweigerungen konkret irreperablen Schaden erleidet.

Dazu ist die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, selbst vorübergehende finanzielle Engpässe über die Inanspruchnahme bestehender  Kreditlinien auszugleichen. Im Falle berechtigter Forderungen kann ggf. später erweiterter Schadensersatz wegen aufgewandter Zinsen geltend gemacht werden.


Es ist überhaupt nicht ersichtlich, warum alle EWE- Kunden so verfahren sollten, wenn man den Angaben des Unternehmens Glauben schenkt.

Schließlich soll ja die überwiegende Anzahl der Kunden wohl zufrieden mit dem Unternehmen sein. Dass eine überwiegende Zahl der Kunden bereits die Rechnungen kürzt ist nicht ersichtlich, ebenso, dass das Unternehmen allein dadurch tatsächlich in seinem wirtschaftlichen Bestand akut bedroht wäre. Die entsprechende Sorge muss deshalb geheuchelt erscheinen.

Nach einer aktuellen Meldung will sich das Unternehmen gemeinsam mit Vattenfall und E.ON an Offshore- Windkraftanlagen beteiligen. Das Projekt soll 400 Mio. EUR kosten.

http://www.welt.de/data/2005/09/15/775123.html

Bevor das Unternehmen also eine Insolvenz zu besorgen hätte, könnte es wohl noch entsprechende Projekte einstweilen  zurückstellen.

An der gesicherten Liquidität des Unternehmens können keine ernstlichen Zweifel bestehen, auch dann nicht, wenn eine einzelne Kundin die Gaspreiserhöhung verweigert. Soviel machen die Gaspreiserhöhungen am EWE- Gesamtumsatz auch wieder nicht aus, als dass erntshaft eine Gefahr zu besorgen stünde:

http://www.ewe.de/download/pdf/EWE_HJB_2005_deutsch_9_9_05.pdf

Ebensogut könnte EWE wohl behaupten, im eigenen wirtschaftlichen Bestand gefährdet zu sein, wenn alle Kunden von der zugelassenen Möglichkeit Gebrauch machen, zum 01.04.2006 den Gasversorger zu wechseln.

Dann hätte sich sowieso die Sorge des Unternehmens wegen der Zahlungsverweigerungen erledigt.

Dabei wäre es ebenso vorstellbar, dass sogar alle EWE- Kunden zu einem teureren Gas- Anbieter wechseln, nur um EWE zu ärgern. Was dann?

Offline RenateP

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EWE
« Antwort #96 am: 17. März 2006, 00:26:09 »
Guten Abend @all,

ich bekam Post von der EWE auf meinen Widerspruch zur Jahresabrechnung. Es ist schon bemerkenswert, wie die Gerichtsentscheidungen von der EWE eingesetzt werden. Zur allgemeinen Information stell ich das Schreiben hier mal rein. (Es sieht optisch nicht gut aus, weil ich die Jpeg-Datei hier nicht einfügen konnte. Für Tipps bin ich dankbar.) Die Daten des Sachbearbeiters nahm ich raus, damit er sich nicht aufregen muss.

Herzliche Grüße

RenateP

Zitat

EWE Aktiengesellschaft . Geschäflsregion Oldenburg^/arel
Postfach 12 40 26302 Varel
EWE
XXXXXXXXXXXX
EwE
EWE Aktiengesellschaft
Geschäftsregion Oldenburg Varel
ServicePunkt Varel
Neue Str. 19
26316 Varel
Telefon: (0 44 51) 18-XXX
Telefax: (0 44 5\'1) 18-1xx
E-Mail: kxxxxxx.xxxxxn@ewe.de
lnternet www.ewe.de
E-Mail: ewe.varel@ewe.de
Vertragsnummer
Kundennummer
Datum 6.März2006
Widerspruch: Ihre Anderung / Kürzung der Rechnung

Sehr geehrte Frau P...
Sie teilen uns mit Schreiben vom 28.02.2006 mit, dass Sie, Ihre aktuelle Jahresabrechaung betreffend, lediglich den Preis,
der bei Vertragsabschluss 2004 gegolten hat. akzeptieren.
Bezug nehmend auf unser Infoschreiben an alle Kunden vom Februar 2006, in dem wir Ihren bereits die Gründe für die
Erdgaspreisanpassung detailliert dargelegt haben, widersprechen wir der von Ihnen vorgenomrnenen Änderung bzw.
Kürzung unserer Rechnung.

In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie auf eine Ende Dezember 2005 ergangene Entscheidung des Amtsgerichts Oldenburg
aufmerksam machen: Das Gericht hat die Klage eines EWE-Kunden, der unter Hinweis auf § 315 BGB feststellen
lassen wollte, dass die Gaspreisanpassung zum 1. September 2004 unangemessen hoch war, kostenpflichtig abgewiesen.
In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass der Erdgaspreis von EWE nicht nur marktüblich ist, sondem
EWE auch zu den günstigsten Erdgasversorgem in Deutschland zählt. Darüber hinaus bestätigt das Urteil auch, dass EWE
nicht dazu verpflichtet ist - wie häufig gefordert wird - seine Preiskalkulation offen zu legen.
Im Januar 2006 hat das Amtsgericht Oldenburg eine weitere Klage eines EWE-Kunden gegen die Gaspreiserhöhung aus
dem Jahr 2004 kostenpflichtig abgewiesen. Der Kläger wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die Preiserhöhung nicht
durch gestiegene Ölpreise und die Ölpreisbindung zu rechtfertigen ist. Der Richter konnte die Auffassung des Klägers
nicht bestätigen und gab der EWE AG Recht, die die Ölpeisbindung als Begründung für die Preiserhöhung zum 1. September
2004 angegeben hatte.

Unseres Erachtens folgt aus den beiden Gerichtsurteilen, dass die Lieferung von Erdgas an Ihre Abnahmestelle keinesfalls
zu unbilligen oder unangemessenen Preisen erfolgt und somit die aktuellen Preise durch Sie zu bezahlen sind. Deshalb
weisen wir Ihren Widerspruch an dieser Stelle ausdrücklich zurück und bitten Sie, von einer Kürzung Ihrer Rechnungsbeträge
abzusehen. Sie ersparen sich damit ein aufwändiges Mahnverfahren, bei dem für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Mit freundlichen Grüßen
EWE Aktiengesellschaft
Geschäft sregion Oldenburg/Varel
3J*/,.--
Xxxxxxx Xxxxxx

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Günther Boekhoff
Vorstand: Dr. Wemer Brinker (Vorsitzender) . Heiko Hams Dr. Klaus-Ewald Holst Michael Wagener
Handelsregister Amtsgericht Oldenburg, HRB 33
Bankverbindungen: Postban k Hannover (BLZ 250 100 30) Klo. 1245-309 Oldenburgische LandesbankAG (812280200 50) Klo.14221121OA

Offline Cremer

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EWE
« Antwort #97 am: 17. März 2006, 07:26:48 »
@RenateP,

es ist nichts außergewöhnliches. So ähnliche Schreiben haben andere Widersprüchler auch erhalten.

Man sucht für sich immer die besten Argumente aus.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline hollmoor

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EWE
« Antwort #98 am: 17. März 2006, 07:28:54 »
@Cremer

Weißt,auf welche Urteile die sich beziehen?
Sorry habe gefunden!
Allerdings hat sich das vom Januar inzwischen geändert,darauf wurde scheinbar noch nicht verwiesen,sondern einfach nur ignoriert!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline RenateP

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EWE
« Antwort #99 am: 18. März 2006, 01:13:15 »
@hollmoor
@Cremer

aber so gut waren die Argumente wohl doch nicht, denn sonst hätte die EWE ja die Aktenzeichen des AG Oldenburg mit angegeben. In meiner Antwort war ich präziser und gab z. B. das Zeichen des LG Oldenburg ebenso an, wie die entsprechenden Entscheidungen des BGH. :)

@all aus der Umgebung (FRI, WTM, WHV)
Am 21.03.2006 um 19.30 Uhr findet im Bürgerhaus Schortens eine Informationsveranstaltung statt. Schaut bitte mal in den Treat Veranstaltungsankündigungen. :!:

Herzliche Grüße aus Friesland

RenateP

Offline advocat

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EWE
« Antwort #100 am: 07. April 2006, 08:40:05 »
Als kurze Zwischeninfo für alle, die Interesse an den Verfahren gegen die EWE vor den LGs OL und AUR haben:

Die EWE hat es bisher noch nicht geschafft, eine Klageerwiderung zu verfassen. Man hat jetzt - jedenfalls in dem von hier vertretenen Verfahren vor dem Landgericht OL - 9 O 656/06 - um Verlängerung der Erwiderungsfrist bis zum 5. Mai 2006 gebeten, die auch gewährt wurde.

Aus dem Schriftsatz der EWE-Anwälte aus Oldenburg ist zu entnehmen, daß dies auch für die beiden anderen anhängigen Verfahren (1 x LG AUR, 1 x LG OL) gilt.

Neues dann ggfs. demnächst.

Schöne Grüße aus Harpstedt

Götz Rohde
-Rechtsanwalt-

K T A G
Kälberer, Tittel, Ahrens, Gieschen
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Junkernkamp 4
27243 Harpstedt
Fon: 04244/92770
Fax: 04244/8860
Mit freundlichen Grüßen


Götz Rohde
Rechtsanwalt

Junkernkamp 4
27243 Harpstedt
Tel: 04244-92770
Fax:04244-8860
e-mail: info(at)kanzlei-harpstedt.de

Offline RR-E-ft

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« Antwort #101 am: 07. April 2006, 11:50:39 »
@advocat

Auch in dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt/ Oder wurde Fristverlängerung bis 13.04.2006 beantragt und gewährt.

Prozessbevollmächtigt dort sind die Kollegen Dr. Kunth und Tüngler (Freshfields/ Düsseldorf).

Man sollte sich ggf. einen Überblick verschaffen, ob durch das Unternehmen etwa vor den verschiedenen Gerichten in tatsächlicher/ rechtlicher Hinsicht verschieden vorgetragen wird.

Immerhin müssen die einseitig bestimmten Preiserhöhungen gegenüber allen Kunden wohl auf den selben tatsächlichen Grundlagen beruhen.

Die Verteidigung gegen vier zeitgleiche Klagen an verschiedenen Gerichten inhaltlich zu koordiniern, erfordert natürlich einen entsprechenden Aufwand.

Bei den bisher vier Verfahren muss es ja nicht bleiben.

Es wird sich ggf. zum ersten Mal das spannende Problem divergierender Entscheidungen der Gerichte stellen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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EWE
« Antwort #102 am: 07. April 2006, 12:36:32 »
@fricke,

gute Idee, die Verfahren auf der Kundenseite zu koordinieren.

Nur wer soll dies übernehmen?
Oder reicht es ähnlich wie hier eine Plattform mit geschlossener benutzergruppe einzustellen?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #103 am: 07. April 2006, 13:25:12 »
@Cremer

???

Entsprechende Sammelklagen der Verbraucher werden doch längst von Verbraucherverbänden koordiniert:

http://www.vzs.de/UNIQ114442498505931/link201528A.html
http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/11/26/wirtschaft/794565.html

Bundesweit ist bekanntlich eine Vielzahl solcher  Verfahren an den Landgerichten anhängig:

Hamburg, Bremen, Leipzig, Chemnitz, Dresden, Frankfurt/Oder, Potsdam, Cottbus, Berlin,....

Weitere folgen noch, sind aktuell in Vorbereitung.

Es wird jedoch keiner erwarten, dass deshalb irgendwo ein öffentliches oder halböffentliches Palaver abgehalten wird.

Alle anderen Verbraucher sollten - ebenso wie auch die Gasversorger - den Ausgang dieser beiderseits koordinierten Verfahren abwarten.

Es ist gerade der Sinn der Veranstaltung, für die Verbraucher Rechtssicherheit zu schaffen. Deshalb werde ich ja auch nicht müde, von Einzelkämpfer- Klagen abzuraten.

Andererseits schadet es ja nicht, wenn andere Verbraucher des selben Versorgers hier und da erfahren, welche Termine in solchen Verfahren anstehen und wie diese in groben Zügen vorangehen. So sieht es wohl auch das Landgericht Oldenburg, wie folgende Pressemitteilung zeigt:

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/cms/presse/presseanzeigen.php4?id=405&aktion=anzeigen&bid=2

Allein bei der 9. Kammer des LG Oldenburg sollen zwei Verfahren wegen der Billigkeit der Gaspreiserhöhungen der EWE anhängig sein. Diese Kammer hält § 315 BGB ersichtlich für anwendbar.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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EWE
« Antwort #104 am: 28. April 2006, 22:50:39 »
@Uwes

Es gibt ja schon einzelne Sammelklagen.

Siehe auch hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3095



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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