Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE  (Gelesen 234512 mal)

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Offline taxman

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EWE
« Antwort #345 am: 20. Februar 2007, 09:27:36 »
Zitat von: \"Stefano\"
Hallo,
habe meine Jahresabrechnung Gas bekommen. Die (EWE) besitzen doch echt die Frechheit, sie Summe meiner Vorausabschlagzahlungen um genau den Betrag zu kürzen, welchen sie letztes Jahr als Nachzahlung forderten.
In meinen Augen ist das Unterschlagung/Betrug/Diebstahl, denn in der Abrechnung steht nun unter  dem Punkt "abzüglich Ihrer bis zum 12.02.2007 geleisteten Abschlagszahlungen ein falscher Betrag.

Dürfen die das so machen?  :evil:


NEIN, stellen Sie Ihre Gegenrechnung auf und beharren auf deren Richtigkeit!

taxman
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Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #346 am: 20. Februar 2007, 13:48:36 »

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #347 am: 20. Februar 2007, 14:44:09 »

Offline taxman

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EWE
« Antwort #348 am: 20. Februar 2007, 15:20:04 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Wer die Sache mit Herrn Baumann bisher nicht gelesen hatte:

http://www.ostfriesen-zeitung.de/index.php?pageId=5&org_ressort=GE&edat=2007-02-15&article=341851


Aus dem obigen Beitrag zitiert:
Schultz verwies darauf, dass es bei Verbandsmitgliedern Interessenkonflikte geben könne: Auf der einen Seite stehe das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf der anderen Seite seien die Interessen der EWE und ihrer Eigentümer zu wahren. „Wir müssen ausloten, was man öffentlich sagen kann.

Welche Interessen gibt es denn noch für Politiker wie sich um das Gemeinwohl zu sorgen und zu kümmern bzw. zu fördern?

In meinen Augen können die Politiker kein anderes Interesse haben! Alle anderen Interessen gehen dramatisch an der Realität vorbei!

Ich glaube wir sind doch eine Bananenrepublik!  :oops:

Trotz allem rebellische Grüße
taxman
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Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #349 am: 20. Februar 2007, 15:29:46 »
@taxman

Das hat ja nichts mit der Republik zu tun, sondern mit dem Aktiengesetz, wonach Aufsichtsräte usw. der Aktiengesellschaft und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

http://bundesrecht.juris.de/aktg/__116.html
http://bundesrecht.juris.de/aktg/__93.html

Daraus erwächst regelmäßig ein Interessenkonflikt politisch gewählter, kommunaler Vertreter.

Auch das Aktiengesetz gehört zur geltenden Rechtsordnung.
Diese ist nun einmal unteilbar.

Eine Aktiengesellsellschaft als solche ist nicht mit der caritas zu verwechseln. :wink:

Offline taxman

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EWE
« Antwort #350 am: 20. Februar 2007, 15:40:58 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@taxman

Das hat ja nichts mit der Republik zu tun, sondern mit dem Aktiengesetz, wonach Aufsichtsräte usw. der Aktiengesellschaft und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Auch das Aktiengesetz gehört zur geltenden Rechtsordnung.
Diese ist nun einmal unteilbar.


Herr Fricke,

es ging mir in meinem Beitrag nicht um irgendwelche Rechte oder ähnliches. Ich fand nur die Äußerung dass die Berufspolitker die Interessen des versorgers gegenüber den Kunden zu schützen haben, ehrlich gesagt "saublöd". Immerhin werden diese Politker vom Volk gewählt und mit einem Auftrag betraut.

Dieser Auftrag darf niemals mit Interessen eines Versorgers in Konflikt gehen.

Ich denke hier liegt ein saudicker Hund begraben!!!

Deshalb auch mein Hinweis auf die Bananenrepublik.

Um es klar zu sagen, geschäftsgeheimnis-ausplaudernde Meinungsäußerungen sind mir diesbezüglich "sch..ßegal". Dieses Thema hat dort überhaupt nichts verloren.

Der Versorger ist zur günstigstmöglichen Versorgung verpflichtet. Dazu ist Transparenz Pflicht und allgemeines Recht.

Ich denke man muss hier immer das grundlegende zuerst einfordern (was wir hier ja auch immer propagieren) und danach die Spielregeln festlegen.

In meinen Augen wird hier mal wieder (mit dem Hinweis auf die Verschiegenheitspflicht) Augenwischerei betrieben und versucht vom eigentlichen Thema abzulenken.

Sorry für die Kraftausdrücke, aber manchmal muss es einfach raus. Eine bodenlose Ungerechtigkeit ist das für mich.

Rebellische Grüße
taxman
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Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #351 am: 20. Februar 2007, 15:50:15 »
@taxman

Das Aktiengesetz ist schon etwas betagt und dieses dient nun einmal dem Schutz der Anleger- und Kapitalinteressen. Es dient ausdrücklich nicht dem Gemeinwohl. Gemeinwohlinteressen spielen etwa im EnWG eine Rolle, was nicht bedeutet, dass dadurch kein wie o. g. Interessenkonflikt entsteht.

Kommuale Vertreter erhalten so per se einen "Maulkorb" durch die aktienrechtlichen Vorschriften. Zur politischen Kontrolle sind somit Aufsichtsratsmandate eigentlich wohl vollkommen untauglich.

Offline Cremer

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EWE
« Antwort #352 am: 20. Februar 2007, 21:42:02 »
@taxmann,

wenn ich einwerfen darf und kurze Abschweife vom Thema:

Im Aufsichtsrat der Stadtwerke sind die Parteien CDU, SPD, Grüne mit Aufsichtratsmitglieds-posten betraut worden.

In den anderen städt. Gesellschaften sitzen auch Stadtratsmitgliedern der anderen Parteien, z.B. FDP.

Ausgelassen, in Konsens der beiden Koalitionspartner CDU und SPD, wurden die drei kleinsten Parteien, Bürgerliste, FWG und faires Bad Kreuznach

Damit werden, meine ganz persönlioche Meinung, die Stadtratsmitglieder schon richtig "geimpft" um im Stadtrat die richtigen Entscheidungen später mitzutragen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #353 am: 20. Februar 2007, 21:47:22 »
@Cremer

Die kleinen Parteien sind also bei der EWE nicht vetreten oder "benebelt" die Fassenacht noch immer. Das ist hier doch der EWE- Thread, in dem ein ggf. bestehender Kreuznacher Proporz grundsätzlich keinen interessiert. :wink:

Offline Cremer

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EWE
« Antwort #354 am: 20. Februar 2007, 21:59:30 »
@Fricke,

ich denke das ist bei anderen Stadtwerken, ich kenne da einige, welche mehrheitlich noch den Städten gehören,  auch nicht anders. SW KH  hatte ich nur nur als Beispiel angeführt. :oops:
MFG
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Offline jroettges

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EWE
« Antwort #355 am: 20. Februar 2007, 23:14:52 »
In den Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten der Region zwischen Elbe und Ems gibt es fast alle politischen Konstellationen. Also stecken auch alle Parteien, ob klein oder groß, irgendwie in den Verbandversammlungen und Aufsichtsräten drin.

Sie finden, bis auf rühmliche Ausnahmen, kaum mal ein kritisches Wort in der Öffentlichkeit.

Die EWE hat da einen sicheren Rückhalt. Schließlich sind das schöne Summen, die die Kämmerer für ihre Haushalte fest eingeplant haben.

Die EWE hat im Windschatten der ganz großen Abzocker, immer im noch "günstigen" Bereich liegend, aus den Gas- und Stromgroschen der Bürger ein gewaltiges Imperium aufgebaut.

Ein durchaus pfiffiges Konzept, das aber wohl in Zukunft nicht mehr funktionieren kann. Wenn der "Markt" erst mal wirken sollte, muss die EWE ja auch mit den Preisen runter, damit sie "günstig" bleibt.

Offline jroettges

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EWE
« Antwort #356 am: 25. Februar 2007, 16:45:32 »
Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Energie durch EWE AG (1. Januar 2007) :

1. Vertragsgrundlage für die Energielieferung
Die Lieferung von Erdgas erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV vom 26.10.2006 (BGBl. I S.2396)), die Lieferung von Strom auf der Grundlage der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV vom 26.10.2006 (BGBl. I S.2391)), sofern in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Energie durch EWE AG (Erdgas und/oder Strom) außerhalb der Grundversorgung“ sowie in den Ergänzenden Bedingungen der EWE AG nichts anderes geregelt ist.
Änderungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Energie durch EWE AG (Erdgas und/oder Strom) außerhalb der Grundversorgung“, der Ergänzenden Bedingungen sowie Änderungen der genannten Verordnungen oder vergleichbarer Folgeregelwerke erfolgen mittels öffentlicher Bekanntgabe. Außerhalb des Grundversorgungsgebietes der EWE AG erfolgt dieses durch schriftliche Mitteilung. Diese werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntgabe gegenüber EWE AG in Textform widerspricht. Der Kunde ist bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens ausdrücklich hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde widerspricht, ist EWE AG berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.


Man muss das schon mehrfach lesen, um die ganze Infamie zu verstehen, die dahinter steckt!

Obwohl der Gesetzgeber dies ausdrücklich anders will, erklärt die EWE die GasGVV/StromGVV zur Vertragsgrundlage. Außerdem räumt sie sich das jederzeitige Recht ein,  diese Vertagsgrundlage durch eigene Zusätze anders zu regeln. Wer nicht innerhalb 6 Wochen widerspricht, hat die Änderung akzeptiert, wer es tut, dem wird gekündigt.

Dagegen kein Bezug auf §41 EnWG, mit seinen einfachen und klaren Regeln.

Wer prüft und genehmigt eigentlich solche AGB?

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #357 am: 25. Februar 2007, 17:04:58 »
@jroettges

Die AGB werden vom Gericht geprüft, wenn es ein einem Rechtsstreit einmal darauf ankommen sollte.

Der Vorbehalt der Änderung des Inhaltes der AGB verstößt gegen § 307 BGB, wie das LG Frankfurt bereits für T-Online entschieden hat:


http://www.aufrecht.de/5027

Zudem werden die nun unterbreiteten AGB - wie der gesamte Vertrag- für den Kunden gar nicht wirksam, wenn ihn der Kunde nicht annimmt.

Schweigen gilt nicht als Annahme.

In den meisten Fällen werden wegen § 32 Abs. 7 AVBGasV, welcher als AGB im Sondervertrag S 1 einbezogen war, der Vertrag bisher gar nicht wirksam gekündigt sein.

Durch den Neuabschluss eines Vertrages classic anstelle S 1 werden die Kunden - auch bei gleicher Preisstellung - schlechter gestellt, weil zum ersten Mal eine Vertragsbindung von sechs Monate eingeführt wird mit automtischer Verlängerung um weitere sechs Monate.

Die meisten Kunden werden indes aus o. g. Gründen gar nicht davon betroffen sein, weil die alten Verträge bisher nicht unter Beachtung einer vertraglich vereinbarten Schriftform wirksam gekündigt wurden und neue Verträge zudem durch die fehlende Annahmeerklärung der Kunden gem. §§ 145 ff. BGB nicht wirksam zustande gekommen sind.

Die Aufregung um die neuen AGB des Unternehmens lohnt also in den meisten Fällen überhaupt nicht, weil diese gar nicht wirksam in die Verträge einbezogen wurden, vgl. nur §§ 305 ff. BGB.

Man sieht aber immer wieder, dass sich wohl insoweit bisher schlecht informierte Verbraucher gleichwohl gern darüber aufregen. :wink:

Es gibt keine Genehmigungsbehörde für AGB.

AGB kann sich jeder Unternehmer selbst ausdenken mit der sanktionierten Folge der Unwirksamkeit, wenn diese gegen die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB verstoßen.

Die Sanktion der Unwirksamkeit genügt eigentlich.

Zudem können Schadensersatzansprüche der Kunden wegen unwirksamer Klauseln entstehen.

Verbraucherverbände können unzulässige Klauseln abmahnen und auf Unterlassung klagen.

Offline Stefano

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EWE
« Antwort #358 am: 28. Februar 2007, 13:45:01 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
...

Man sieht aber immer wieder, dass sich wohl insoweit bisher schlecht informierte Verbraucher gleichwohl gern darüber aufregen. :wink:

...


Tja, die wenigsten Verbraucher sind halt Anwälte.  :wink:

Ich denke 99% der Betroffenen halten diese Praxis für rechtswirksam und dem entsprechend werden die Vertragsverhältnisse dann weitergeführt.

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #359 am: 28. Februar 2007, 13:56:30 »
@Stefano

Dann würden in 99 Prozent der Fälle die Vertragsverhältnisse eben ungekündigt und nicht wirksam geändert, mithin zu den alten Bedingungen weitergeführt.

Dafür ist es vollkommen ohne Belang, was sich das Unternehmen wünscht und ob der Kunde widersprochen hat oder nicht. Es kommt auch nicht darauf an, wie die Kunden selbst darüber denken, ob sie die Änderung etwa für wirksam halten.

Recht einfach.

Um das zu verstehen, muss man wohl kein Anwalt sein.

Pacta sunt servanda war- wenn auch nicht mit dieser Wortwahl- bei den meisten sicher schon Teil der Sozialisation im Kindergarten.

Mit anderen Worten:

Schon Kinder wissen, dass geschlossene Verträge eingehalten werden müssen und nicht einseitig abgeändert werden können.

Hand drauf und durchgeschlagen. :wink:

Mit Unterschrift noch stärker.

 

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