Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE  (Gelesen 220371 mal)

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Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #315 am: 05. Februar 2007, 17:52:46 »
@SisterDew

Es wäre offensichtlich unsinnig, dem ClassicTarif zu widersprechen und zugleich den höheren Grundversorgungstarif zu akzeptieren.

Man hüte sich davor, auch nur irgendetwas zu akzeptieren.

Offline SisterDew

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EWE
« Antwort #316 am: 05. Februar 2007, 18:04:43 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@SisterDew

Es wäre offensichtlich unsinnig, dem ClassicTarif zu widersprechen und zugleich den höheren Grundversorgungstarif zu akzeptieren.

Man hüte sich davor, auch nur irgendetwas zu akzeptieren.



Okay... also den Einspruch wie gepostet abschicken?
Um wieviel Prozent soll ich meinen Abschlag reduzieren?
25%?
mehr?
weniger?

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #317 am: 05. Februar 2007, 18:13:27 »
@SisterDew

Die Höhe des Abschlages muss bei Zugrundelegung der alten Preise und des aktuellen Verbrauchs berechnet werden.

Eine Aussage, den Abschlag um einen bestimmten Prozentsatz zu kürzen lässt sich also nicht treffen.

Es gibt sogar einige Tarifkunden, die ihren Abschlag für Strom/ Gas seit Jahren erfolgreich auf "Null" gekürzt haben und gleichwohl entsprechend der Rechtslage sicher mit Erdgas und Strom beliefert werden.

Offline Cremer

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EWE
« Antwort #318 am: 05. Februar 2007, 18:17:29 »
@Fricke,

aber wenn mit diesem neuen Vertrag neue Vertragsbedingungen (Laufzeit 12 Monate, Einzugsermächtigung) und neue Preise vereinbart werden sollen, dann wäre es doch angebracht, Widerspruch einzulegen, wenn auch der neue Tarif günstiger ist als der momentane Tarif.

Erst recht sollte man widersprechen, wenn man die Preise von 2004 zur eigenen Abrechnung anwendet; da ist dieser Preis jedenfalls weitaus günstiger als der "neue angebotene Tarif"
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #319 am: 05. Februar 2007, 18:22:56 »
@Cremer

Drehen wir uns wieder einmal im Kreis?!

Es lässt sich nicht alleweil gebetsmühlenhaft wiederholen:

Wenn der Versorger 50 Lagen Papier zuschickt und man darauf nicht reagiert, kommt dadurch gerade kein Vertrag zu geänderten Bedingungen zustande. Vielmehr gilt der alte ungekündigte Vertrag unverändert fort.

Mit den vielen Lagen Papier kann man enstprechend individueller aktueller Bedürfnisse verfahren....

Hatte man im laufenden Vertrag den jeweils erhöhten Preisen insgesamt bereits widersprochen, ändert sich rein überhaupt nichts. Rein vorsorglich kann man den Widerspruch gegen den Gesamtpreis nochmals wiederholen.

Offline SisterDew

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EWE
« Antwort #320 am: 05. Februar 2007, 18:29:08 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@SisterDew

Die Höhe des Abschlages muss bei Zugrundelegung der alten Preise und des aktuellen Verbrauchs berechnet werden.

Eine Aussage, den Abschlag um einen bestimmten Prozentsatz zu kürzen lässt sich also nicht treffen.



Hmmm... Was hat die Errechnung eines reduzierten Abschlags denn mit meinem Verbrauch zu tun?
Der Gas-Preis (pro kWh) wurde doch für alle (Privatverbraucher) in gleicher Höhe erhöht.
Wenn ich es richtig behalten habe, soll der Preis pro kWh seit 2004 um ungefähr 40% gestiegen sein... Und wenn ich mir meine Rechnungen ansehe, dann kommt das auch etwa hin. Insofern fände ich eine Reduzierung um 25% moderat.

Aber Sie sind der Experte!
Ich glaube Ihnen natürlich! :wink:
Wie errechne ich denn nun (m)einen angemessenen Abschlag?
Gibt es da eine Formel, einen Link u.ä.?

Ich danke Ihnen für Ihre Antworten und Mühe.

Offline hollmoor

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EWE
« Antwort #321 am: 05. Februar 2007, 19:07:11 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@SisterDew

Die Höhe des Abschlages muss bei Zugrundelegung der alten Preise und des aktuellen Verbrauchs berechnet werden.


@SisterDrew  Siehe oben!


Hat RA-E-ft doch schon geschrieben,wie sie es errechnen können.
Sie haben doch bestimmt schon Werte bzw.die letzte Jahresrechnung,wenn  sie schon seit 2005 widersprochen haben.
Nehmen sie den Jahresverbrauch 2006 zu den Preisen von 2005,denen sie widersprochen haben u.teilen sie durch 11 bzw.12 Abschläge,dann haben sie den Betrag,den sie bezahlen müssen,wollen,können! :wink:
Sie müssen nur ihren aktuellen Verbrauch im Auge behalten u.nötigerweise mal notieren u.ca.2-3 Monate vor Erstellung der neuen Abrechnung des Versorgers mal durchrechnen,ob es auf eine Überzahlung ihrerseits hinauslaufen könnte.Wenn ja müssen sie die letzten Abschläge weiter reduzieren.
Aber die Gründe immer schön rechtzeitig dem Versorger vorher mitteilen.

Einem ihrer Treads entnehme ich,das sie die Abschläge überhaupt noch nicht gekürzt haben.Somit haben sie doch bestimmt schon Überzahlungen geleistet,oder?
Das Geld ist erstmal weg.Ihr Versorger wird es nicht erstatten,da er auf seine Preise beharrt.Aufrechung nicht gestattet.Man kanns aber versuchen.Sie werden dann aber sicher irgendwann eine Mitteilung bekommen,wie ihr Versorger dazu steht.
Ansonsten bitte hier im Forum wühlen,es gibt reichlich Antworten zu diesem Thema.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline jroettges

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EWE
« Antwort #322 am: 05. Februar 2007, 22:20:25 »
@SisterDrew
Man kann in dieser Abrechnungsperiode getrost von einem um 10% niedrigeren Verbrauch ausgehen, verglichen mit dem letzten Jahr.

Dies sollte man bei der Kalkulation berücksichtigen, damit eine Überzahlung vermieden wird.

Ein Anhalt: Wenn man der EWE auf den Preisstand 2005 plus einem Aufschlag von 2% kürzt, dann ist ein Arbeitspreis von 4,02 ct/kWh angezeigt (bis zum ersten Januar 07 und danach 4,12 ct/kWh, wenn man die MWSt-Erhöhung berücksichtigen will).

(korrigiert dank Hinweis von Schwalmtaler)

Offline Schwalmtaler

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EWE
« Antwort #323 am: 06. Februar 2007, 09:01:54 »
Moin jroettges,

Sie haben sich wohl leider in der Kommasetzung bei den Preisen vertan und meinten 4,02 bzw. 4,12 ct/kWh, oder? Ansonsten hätte die EWE die niedrigsten Gaspreise, von denen ich je gehört habe!!!


Gruß
Schwalmtaler

Offline Cremer

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EWE
« Antwort #324 am: 06. Februar 2007, 09:56:47 »
@jroettges,

Sie Schrieben:

Zitat
Preisstand 2005 plus einem Aufschlag von 2% kürzt
:?  :?  

2% Aufschlag gestehen wir doch schon lange nicht mehr zu.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline jroettges

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EWE
« Antwort #325 am: 06. Februar 2007, 11:31:53 »
@Cremer
Wir kürzen auf Preisstand Mai 2005 mit damals 3,94 ct/kWh + 2%
Der 2%ige Aufschlag ist damals empfohlen worden und taucht seither auch in einigen Urteilen auf.

Was ich damals noch nicht so durchblickt habe, waren  die Unterschiede zwischen Grundversorgung und Sonderverträgen.

Eigentlich müssten wir auf den 1995 vertraglich vereinbarten Betrag von 37 Pf je m³ kürzen, gibt es doch keinerlei Preisanpassungsklauseln, schon gar keine wirksamen.

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #326 am: 06. Februar 2007, 16:04:19 »
Landgerichte Hannover und Oldenburg schreiben der EWE Folgendes:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=805&file=dl_mg_1170705378.pdf

Niemand sollte oft überlastete Richter am Amtsgerichten für schlauer halten als erfahrene Kammern an den Landgerichten.

Diese Entscheidung des OLG Oldenburg hatte EWE seinen Kunden vorenthalten:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=806&file=dl_mg_1170707382.pdf

Siehe auch hier:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=605&file=dl_mg_1141127913.pdf

Offline Gasheizer

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EWE
« Antwort #327 am: 08. Februar 2007, 21:27:33 »
Ich habe heute ebenfalls diese „Anpassung der Vertragsbedingungen für die Belieferung mit Erdgas” bekommen. ich kürze auch die Preise auf Stand 2004 mit 2% Inflationsgabe pro Jahr.
Herr Fricke, für den Nichtjuristen: Ist es tatsächlich so, wie Sie oben schreiben, dass die Klausel

Zitat
„Wir beliefern Sie somit ab dem 1. April 2007 zu den o.g. neuen Bedingungen des EWE Erdgas classic.... Sie brauchen hierfür nichts weiter zu tun.
Sind Sie mit den og. Bedingungen nicht einverstanden, müssen Sie bis zum 31.3. 2007 schriftlich widersprechen. Sollten Sie dieser Vertragsanpassung schriftlich widersprechen, behalten wir uns vor, den bestehenden Erdgasliefervertrag zu kündigen.....”
[/color]

nicht wirksam ist, solange ich mich nicht dazu bei EWE melde?

Ich war schon am Grübeln: Melde ich mich nicht, gebe ich ja laut diesem Text mein Einverständnis zu diesem quasi neuen Vertrag, der ja auch mit neuen AGBs und weiteren ergänzenden Bedingungen gespickt ist, die es in sich haben. Damit müsste ich also ab 1.4. die aktuellen Preise zahlen.
Widerspreche ich diesem Vertrag, entweder regulär zum angegebenen Termin, oder aber mit einem neuen Billigkeits-Einwand nach dem 1. April, schicken die mich in den höheren Grundversorgungstarif. Das mit dem Risiko für mich, dass ich, falls ich die seit 2004 einbehaltenen Summen  doch mal nachzahlen muss (die EWE brav jeden Monat teuer (ab jetzt 2,50 je Mahnung) anmahnt), dann auch den höheren Grundversorgungspreis zahlen muss, also doppelt verloren habe.
Ich meine auch, dass die Praxis nicht rechtens ist, ohne Unterschrift einseitig einen Vertrag zu ändern und stillschweigendes Einverständnis, oder wie immer das juritisch heißt, vorauszusetzen, um den ehemlas unterschriebenen Vertrag ändern zu können. Aber das ist nur die Logik eines Ingenieurs, vielleicht nicht die der Juristen.
Also, ruhig verhalten und nicht melden ist tatsächlich richtig?

Apropos, gehört zwar nicht ganz hierher, aber großen Dank für Ihre Ausführungen zum schwarzen E, Herr Fricke. Ich war drauf und dran, dahin zu wechseln, um die ewigen Querelen mit EWE loszuwerden. Aber dann hätte man ja den EON-Preis akzeptiert und wär raus aus dem Spiel. Beim Strom hab ich die EWE schon verlassen, bin noch gespannt, was für Abenteuer mich bei der gelben Konkurrenz erwarten...
Zitat

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #328 am: 09. Februar 2007, 11:01:20 »
@Gasheizer

Wenn heute an den Universitäten nichts anderes gelehrt wird, dann ist es immer noch so, dass Verträge und Vertragsänderungen durch eine Einigung (Angebot und Annahme gem. § 145 ff. BGB) zustande kommen.

Das lernen angehende Juristen im Anfangssemester.

Es ist also für einen Vertragsschluss mit Verbrauchern nicht ausreichend, lediglich ein Angebot zu übersenden.

Schweigen auf ein Angebot gilt nicht als Annahme.

Ebenso gesichert ist, dass ein Vertragsverhältnis so lange unverändert läuft, bis es von einer der Seiten wirksam gekündigt wird. Möglicherweise bereits aus Kindertagen kennt man den alten Rechtssatz "Verträge sind einzuhalten" (pacta sunt servanda).

Überlegen Sie mal:

Sicherlich bekommen Sie auch von vielen Unternehmen, zumeist unbestellt, Vertragsangebote mit der Post übersandt.

Bestimmt landete auch bei Ihnen das meiste davon zutreffend unbeantwortet  in der Rundablage.

Wären dadurch überall entsprechende Verträge zustande gekommen, dürften Sie den Überblick über bestehende Vertragsverhältnisse längst verloren haben.

Für Versorgungsunternehmen  gilt nichts anderes.

Offline Gasheizer

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EWE
« Antwort #329 am: 09. Februar 2007, 11:05:39 »
Danke! Genau so habe ich die Sache auch verstanden. Also weglegen und waretn...

 

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