Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE  (Gelesen 204355 mal)

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Offline jroettges

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EWE
« Antwort #360 am: 28. Februar 2007, 14:17:18 »
Sehr geehrter Herr Fricke,

es gibt noch eine anderes Sprichwort : Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter!

Warum geht der Bund der Energieverbraucher oder die Verbraucherverbände denn nicht gegen diese Praktiken vor?

Wir, die halbwegs durchblickenden Gasrebellen nehmen ja die Verträge nicht an und haben daher auch keinen Grund zur Klage.

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #361 am: 28. Februar 2007, 14:25:05 »
@jroettges

Richtig: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber wer sollte denn wogegen erfolgreich klagen?

Soll etwa dagegen geklagt werden, dass EWE tonnenweise sinnlos Papier an die Kunden verschickt und dafür Porti aufwendet?

Es ist nicht ersichtlich, woraus sich gegen diese Praxis ein Unterlassungsanspruch ergeben könnte.


Hohes Gericht, die EWE verschickt tonnnenweise sinnlos Papier an die Kunden, das darf nicht sein, so kann es nicht weitergehen. Es wird beantragt, diese Praxis zu untersagen.
:roll:

Man kann nur immer wieder darauf hinweisen:

Resourcenverschwendung gehört an den Pranger.

Wird sinnlos tonnenweise Papier verschwendet, stirbt der Regenwald schneller.

Schuld hat dann EWE. :wink:

Womöglich ein Fall für Greenpeace.

Im Übrigen:

Würden Dr. Brinker und seine Mannen unter Inkaufnahme einer bösen Sehnenscheidenentzündung, die bis Ostern nicht ausheilt, zigtausendfach formwirksame ( Schriftform gem. § 32 Abs. 7 AVBGasV) Änderungskündigungen an alle Erdgaskunden verschicken, würde es auch heißen, die Verbraucherverbände sollten dagegen vorgehen, siehe Bremen, Rostock und andernorts.

Liebe Freunde,

Was wollt Ihr eigentlich?

Mit dem derzeitigen Zustand lässt sich doch bei genauer Betrachtung gut leben. Schließlich ist die aktuelle Vertragslage angesichts § 307 BGB so schlecht nicht.

Die Verbraucher darüber zu informieren, ist Sache der Leute vor Ort.



It´s YOUR Turn.

So wie ein Wettbewerb Wettbewerber braucht, benötigt eine Mission Missionare....

Frohe Botschaften leben davon, dass sie verkündet werden.

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #362 am: 28. Februar 2007, 16:21:22 »
Dass es nicht auf ein Wünsch-Dir-was des Versorgers ankommt, sondern darauf, ob ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis überhaupt wirksam beendet wurde, wird der Bundesgerichtshof womöglich in einem für den 28.03.2007 erwarteten Urteil klarstellen. Demnach ist es mit einer entsprechenden Mitteilung eines Energieversorgers, wie er sich die weitere Belieferung ab einem bestimmten Zeitpunkt vorstellt, gerade nicht getan:

http://www.faz.net/d/invest/meldung.aspx?id=42455225


Nun gibt es womöglich erneut tonnenweise Papier an die Kunden zu verschicken, zu Lasten des Regenwaldes.

Offline jroettges

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EWE
« Antwort #363 am: 14. März 2007, 11:12:13 »
Zeit dass unsere gute EWE mal wieder on top erscheint!

Ein ganz anderes Thema.
Nicht nur, dass die EWE flugs ihren Sondervertragskunden die Kündigungstermine auf 2 pro Jahr zusammenstreichen will, sie sorgt auch offenbar durch andere Maßnahmen dafür, dass ihr die Wettbewerber vom Halse bleiben.

Man sagt, die EWE Netz GmbH habe den Grenzübergangspunkt Bunde (bei Leer, Grenze zu NL) geschlossen. So müsse  beispielsweise die Energiegenossenschaft Delmenhorst zu beziehendes Gas über sehr viel südlicher liegende Grenzübergangspunkte zu deutlich höheren Kosten einführen.

Ist da etwas dran? Wer schaut den Leuten eigentlich auf die Finger?

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #364 am: 19. März 2007, 13:27:56 »
Verbraucherzentrale mahnt Klauseln der EWE ab:

http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=18631

Offline jroettges

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EWE
« Antwort #365 am: 19. März 2007, 14:25:00 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Verbraucherzentrale mahnt Klauseln der EWE ab.
In dem Artikel sind u.a. nicht erwähnt:
- das selbst eingeräumte Recht, Änderungen der Vertragsbedingungen einseitig und einfach durch öffentliche Bekanntgabe durchzuziehen und
- die auf zwei Termine pro Jahr beschnittenen Kündigungsmöglichkeiten.

Man sollte hoffen, dass auch diese Punkte in der Abmahnung angegangen werden.

Wann kommen eigentlich die Niedersächsischen Verbraucherschützer in die Puschen  :?:

Offline Christian Guhl

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EWE
« Antwort #366 am: 19. März 2007, 18:14:18 »
@jroettges
Die Niedersächsischen Verbraucherschützer halten sich hübsch raus.
Als ich sie auf die intransparenten Änderungsklauseln in den Sonderverträgen von Avacon aufmerksam machte, hieß es nur : Für Abmahnungen haben wir kein Geld und kein Personal. Ich dachte immer, für Abmahnungen bekäme man Geld ?

Offline komputer

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EWE
« Antwort #367 am: 19. März 2007, 19:21:24 »
Hallo,

ich habe mich bisher mit Fragen in diesem Forum sehr zurückgehalten, jetzt habe ich aber doch mal wieder eine (mehrere).

In den vergangenen Wochen und Monaten ging es hier im Forum mehrfach darum, wie man sich bei den Änderungen zum 01. April beim Erdgas (Sondertarif S1) am besten verhalten sollte. Da beim Strom der Tarif regio ja zum 31. März gekündigt wurde (für mich als Leinen auch in der formal richtigen Art und Weise), stellt sich für mich die Frage, wie man hier am besten weiter verfährt. Anders als beim Erdgas gibt es beim Strom ja auch noch weitere Versorger. Macht der Billigkeitseinwand hier überhaupt noch Sinn? Und wenn ja, habe ich den mit dem Musterschreiben bereits getätigt? In der von mir verwendeten Version hieß es allgemein “Erhöhung Ihrer Energiepreise“. Welchen Preis gesteht man zu, weiterhin nach dem Tarif regio oder den allgemeinen Tarif zum Zeitpunkt des Billigkeitseinwands?

Wäre schön wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte.

Gruß
komputer

Offline jroettges

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EWE
« Antwort #368 am: 22. März 2007, 13:33:56 »
@komputer
Die gestellten Fragen sind hier im Forum eingehend diskutiert und meist auch erschöpfend beantwortet worden.
Da wird man um ein intensives Lesestudium nicht herum kommen.

In Sachen Edgas tut sich was.
    Die Brandenburger Verbracherzentrale hat die EWE mit Termin 26. März abgemahnt und droht mit Klage
    Die Regionalgruppe Oldenburg des Bundes der Enegierverbraucher hat bei der EWE Widerspruch gegen die Anpassung der Vertragsbedingungen eingelegt
    Die Niedersächsiche Verbraucherzentrale prüft die Sachverhalte zur Zeit - immerhin![/list:u]Jeder Betroffene sollte sein Recht zum Widerspruch wahrnehmen. Das tun nur leider zu wenige!

Offline dieter potthoff

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EWE
« Antwort #369 am: 22. März 2007, 17:20:11 »
@jroettges

schrieb:

Jeder Betroffene sollte sein Recht zu Widerspruch wahrnehmen.


Frage: wo gegen sollte hier Widerspruch eingelegt werden?

Mfg
dieter

Offline jroettges

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EWE
« Antwort #370 am: 22. März 2007, 18:37:30 »
@dieter potthoff
Zitat
Frage: wo gegen sollte hier Widerspruch eingelegt werden?
Gegen die neuen Vertragsbedingungen, die die EWE zur Zeit ihren Kunden zugesandt hat und von denen sie glaubt, dass sie rechtens sind und auf diesem Wege legal zur Grundlage bestehender Verträge werden können.

Dagegen und gegen bestimmte Klauseln in den Bedingungen ist die Verbraucherzentrale Brandenburg mit einer Abmahnung vorgegangen.

Offline komputer

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EWE
« Antwort #371 am: 22. März 2007, 21:24:02 »
Zitat von: \"jroettges\"
@komputer
Die gestellten Fragen sind hier im Forum eingehend diskutiert und meist auch erschöpfend beantwortet worden.
Da wird man um ein intensives Lesestudium nicht herum kommen.
...


OK, dann habe ich Zeit, die ich mit dem Lesen der Beiträge in diesem Forum verbracht habe wohl umsonst oder besser gesagt vergebens investiert.

Gruß
komputer

Offline jroettges

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EWE
« Antwort #372 am: 22. März 2007, 21:59:07 »
@komputer
Bitte nicht so empfindlich sein. Auch nach mehrfacher Lektüre ist mir aus Deinem Beitrag heraus nicht klar geworden, ob es Dir nun um Strom oder Erdgas geht.

Beim Strom ist es wohl so, dass man sich nur als Grundversorgter gegenüber dem örtlichen Grundversorger mit dem Unbilligkeitseinwand nach §315 wehren kann. Ansonsten hat man hier ja die freie Auswahl der Anbieter.

Beim Erdgas sieht die Sache anders aus. Da gibt es bisher ja nur in wenigen Gebieten überhaupt die Möglichkeit, sich von einem anderen GVU versorgen zu lassen. Möglicherweise klärt sich da die Rechtslage abschließend im Juni durch ein Urteil des BGH.

Aktuell haben wir aber hier im EWE-Land das Problem, dass uns die EWE neue Vertragsbedingungen aufdrücken will.

Die Gaspreiskürzer müssen wohl dagegen Widerspruch einlegen oder hinterher klagen, wenn sich die EWE auf den Standpunkt stellt, man hätte ja die neuen Bedingungen durch Nichtstun akzeptiert.

Alle anderen sollten widersprechen, weil sich ihre Situation als Kunde der EWE erheblich verschlechtert.

Die Brandenburger Verbraucherschützer haben abgemahnt und will event. klagen, die Niedersächsischen Verbraucherschützer prüfen noch und die Oldenburger Regionalgruppe de BdEnV hat ebenfalls Widerspruch eingelegt.

Ich habe widersprochen, mir wurde unwirksam gekündigt, auf die wirksame Kündigung warte ich nun.

Offline Cremer

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EWE
« Antwort #373 am: 22. März 2007, 22:18:11 »
@komputer,

Man sollte gegen Strom und Gs, wenn man bereit ist, Widerspruch einlegen.

Es mag zwar sein, dass andere (Strom)-Anbieter günstiger erscheinen oder auch sind.

Problembehaftet sind Stromanbieter mit Vorauszahlungen oder Einzugsermächtigung.

Davon ist abzuraten.

Darüber wurde schon mehrfach hier im Forum Stellung genommen.

Jedoch sollte man bedenken, dass in einem Jahr die Strompreise weil nach Widerspruch "eingefroren" günstiger sein werden als alle anderfen Anbieter.

Desgleichen auch bei Erdgas.

Musterschreiben ist immer ein Widerspruch  :wink:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline AnJo

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EWE
« Antwort #374 am: 23. März 2007, 11:22:35 »
Hallo,

ich beziehe mich auf den folgenden Thread, den ich wohl im falschen Bereich eröffnet und leider auch fortgeführt habe.
Entschuldigung dafür.
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5446

Danke für Deine Antwort jroettges !

Die Lage beim Erdgas ist mir klar hier läuft mein Widerspruch seit 2005.

Bei Strom ist das anders.
Netzbetreiber ist hier die RWE.
Die EWE tritt nur als Stromlieferant auf. Den Strompreisen widersprochen
habe ich noch nicht.

Auf die von der EWE ausgesprochenen Kündigung habe ich, wie hier auch angeraten, nicht reagiert.

Gestern wurde mir eine Kündigungsbestätigung zugeschickt.

Dieser habe ich jetzt per Fax widersprochen.

Auf Nachfrage  bei der EWE bzgl dieser Kündigungsbestätigung wurde mir mitgeteilt, dass die EWE zur Kündigung per Gesetz aufgrund der "Änderungen in Bezug auf die neuen allgemeinen Bedingungen zur
Stromlieferung" verplichtet ist.
Eine Zustimmung meinerseits sei dafür nicht erfoderlich.
Auch mein Widerspruch zur Kündigung sei vollkommen unerheblich.

Für die EWE endet das Vertragsverhältnis zum 30.04.2007.

Sollte ich bis dahin keinen neuen Vertrag bei irgendeinem Anbieter abgeschlossen haben, übernimmt automatisch der Netzbetreiber (RWE) die Stromversorgung mit "Notstrom" solange, bis ich einen neuen Vertrag
wo auch immer abgeschlossen habe.

Die Versorgung mit "Notstrom" habe ich schon einmal mitgemacht, als mein damaliger Versorger ares pleite gegangen ist.
Die KWh ist dann noch ein bischen teurer als der RWE Standardtarif.

Daher will ich einen neuen Vertrag mit der EWE schließen.

Meine Frage ist, ob ich nach diesem Vertragsabschluß, wenn die EWE das
nächste Mal die Strompreise erhöht dieser Erhöhung nach §315 widersprechen kann, ohne das die EWE von Ihren einseitigen Kündigungsrecht gebrauch machen kann ?

Gibt es andere Möglichkeiten ?

Wie gesagt für die EWE endet das Vertragsverhältnis zum 30.04.2007 !

Gruß
AnJo

 

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