Energiepreis-Protest > ENTEGA
entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
Regina***:
Hallo,
habe jetzt einen ziemlich nichtssagenden Brief der Entega auf meinen Widerspruch hin erhalten. Genau der selbe Wortlaut wie im Posting von Merit angegeben.
Was tun?
Meine Fragen auf genaue Darlegung der Preisstruktur etc. haben sie ignoriert. Es scheint einfach nur der Versuch einer Einschüchterungsmaßnahme zu sein.
Also nochmal schreiben? Oder ignorieren?
Der Brief ist ja wohl doch nur "heiße Luft" ... ???
Oh Mann, für wie doof hält uns die Entega eigentlich ?
Danke und liebe Grüße
Regina
Regina***:
Noch eine Frage:
Haben die Versorgungsunternehmen einen Rechtsanspruch auf Vorauszahlungen?
Und wie müssen diese Vorauszahlungen gestaltet sein? Denn nur zu schreiben "angemessene Vorauszahlungen" könnte da wohl doch nicht ausreichen ???
Danke und liebe Grüße
Regina
Merit:
Ich habe der entega 1* bzgl. Widerspruchs geschrieben und nocheinmal auf eine Mahnung erwidert - jetzt warte ich erst mal gelassen ab.
Bei mir ist die Mahnung allerdings nachweislich gegenstandslos, weil die angemahnte Differenz zum ursprünglich verlangten neuen Abschlag dadurch überholt ist, dass die entega meinem errechneten ANGEMESSENEN Abschlag durch einen neuen Abschlagsplan zugestimmt hat.
Nichtsdestotrotz mahnt die entega derzeit fleissig weiter ...
Auf Vorauszahlungen besteht ein Rechtsanspruch gemäß der
Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden
(AVBGasV)
Die kannst du dir herunterladen unter:
http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/angebot/preise/index.php
(unten rechts auf der Seite - PDF-Datei)
> § 25 Abschlagszahlungen
(Vorauszahlungen sind gemäß diesen AVB etwas anderes > § 28)
aus dem Text: Diese (die Abschlagszahlung) ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen.
Merit:
WOW - die entega ist ja echt großherzig !!!
Hat ihr gewusst, dass entega die Preise ab 1. April nochmal erhöhen wollte??
... und nun darauf verzichtet hat ??
Die Selbstbeweihräucherung ist nachzulesen unter:
http://www.entega.de/energiepreise/gaspreise.php
wohl doch inzwischen Angst vor\'m Kartellamt und/oder weiteren Protesten/Widersprüchen ??
svenschmi:
Hallo Zusammen,
möchten nun auch Widerspruch bei der Entega einlegen.
Ich habe gelesen das sollte man dann per Einschreiben machen. Allerdings haben die ja eine Postfachadresse. Das Einschreiben dann also einfach an den Sitz der Gesellschaft?
Lege ich diesem Widerspruch dann gleich eine Gegenrechnung zur Erläuterung der Senkung der geforderten Nachzahlung und des geforderten neuen Abschlags bei? Wenn ja, gibt es da bestimmte Vorlagen?
Kann ich für die Gegenrechnung jetzt den Preis von 2004 nehmen, obwohl wir diesen ja bei der letzten Jahresabrechnung leider anstandslos gezahlt haben? Oder muss ich sie auf Basis des zuletzt gezahlten Preises, also der letzten Jahreabrechnung erstellen?
Der neue Abschlag wurde über einen Zeitraum von 10Monaten veranschlagt. Um den neuen Abschlag zu bestimmen, würde ich also den korregierten Jahresverbrauch durch 10 teilen. Muss ich dann diese Summe nutzen oder sollte ich ihn noch etwas kürzen, um kein zinsloses Darlehen zu vergeben, wenn der Verbrauch dann dieses Jahr weniger sein wird (wegen Umbaumaßnahmen zu erwarten).
Grüße
Sven
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