Energiepreis-Protest > ENTEGA
entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
Cremer:
@gas-wucher,
deshalb wäre es hilfreich, dass auch Sie an die BNetzA schreiben und Ihre Bedenken mitteilen.
Haben Sie auch an alle MP\'s der Länder geschrieben?
Nur wenn viele die "trommeln" kannn was bewirkt werden.
Regina***:
Hallo,
eine neue Rechnung werde ich noch erstellen, habe ich der Entega auch angekündigt.
Ich hatte ja keine Nachzahlung, sondern dieses Jahr ein Guthaben, letztes Jahr jedoch (aufgrund der Preiserhöhungen) eine Nachzahlung die auch von meinem Konto von der Entega eingezogen wurde.
Wenn ich die Rechnungen 2004 und 2005 neu berechne, werde ich schätzungsweise mal ein Guthaben von mehreren 100 Euro haben!
Da muss ich mir noch überlegen, wie ich das dann einfordere ...
Naja, erst mal die neue Rechnung erstellen. Dann sehe ich weiter.
Sollte ich aufgrund dessen zu dem Schluss kommen, dass die jetzt anerkannten Abschläge noch immer zu hoch sind, werde ich erneut eine Reduzierung des Abschlags fordern.
Beschäftigen wir die Herrschaften mal ein bisschen ... :wink:
Viele Grüße
Regina
Cremer:
@Regina***,
das Problem ist, dass Sie e3in Guthaben nicht einfordern können, nur gerichtlich. Und da sieht es ziemlich düster aus. Bisher haben die Gerichte Kunden noch nicht Recht gegeben.
Eine Verrechnung des Guthabens mit dem ersten oder zweiten Abschlag des neuen Abrechnungszeitraumes ist ebenso nicht statthaft. Für den Versorger ja, für die Kunden nicht.
Deshalb bleibt nur eins übrig, die Abschläge so zu minimieren, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Nachzahlung übrigbleibt, selbst dann, wenn Sie Ihre eigene Gegenrechnung erstellen. Auf diese leisten Sie dann ihre Nachzahlung.
Sie können ggf. auch den letzten Abschlag aussetzen. Deshalb ist es wichtig beim vorletzten Abschlag einen Blick auf den Zähler zu werfen und eine Hochrechnung anstellen. Achtung unter Berücksichtigung der Gradtagzahlen
Schöfthaler:
@Cremer:
Was passiert denn, wenn man eine eigene Gegenrechnung aufstellt, ein dadurch vorhandenes Guthaben ausweist und dies dann (wie anders rum der Versorger ja auch) mit der ersten oder den ersten beiden Monatsabschlägen fürs neue Jahr verrechnet?
Auch in dem Fall muss doch der Versorger bei der nächsten Jahresabrechnung klagen, will er denn das Geld aus seinen überhöhten Rechnungen wiederhaben, oder? Warum ist dieses Vorgehen "nicht statthaft"?
Cremer:
@Schöfthaler,
Gründe hierzu, warum dies nicht rechtens ist, hatte Herr Fricke bereits mehrfach erläutert
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