Energiepreis-Protest > ENTEGA
entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
RR-E-ft:
@richi242
Ein Schutzschrift reicht nicht aus.
Diese ist nur ein vorsorglicher Widerspruch gegen den Antrag des Versorgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung.
Nun könnte es sein, dass der Versorger einen solchen Antrag gar nicht bzw. bei einem anderen Gericht stellt (Landgericht). Dagegen nutzt eine Schutzschrift beim Amtsgericht gar nicht.
Man sollte deshalb einen Anwalt einschalten und nicht ohne einen solchen bei Gericht "rumturnen", weil man die dort geltenden Regeln der Zivilprozessordnung schon nicht kennt.
ÄNTÄGA-Opfer:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Wenn die bis dahin bestehende "aktuell offene Forderung" bis 30.06.2007 gestundet wurde, kann diese jedenfalls allein deshalb nicht fällig sein, was nicht zwingend bedeutet, dass nachfolgend fällig gewordene Beträge auch gestundet wären.
--- Ende Zitat ---
Danke, das ist nachvollziehbar! Das werde ich berücksichtigen.
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" --- Es kommt darauf an, ob und inwieweit die geltend gemachten Preise einseitig festgelegt wurden, d. h. nicht Gegenstand einer Einigung bei Vertragsabschluss geworden sind, so dass man diese als unbillig rügen kann. Nu einseitig festgelegten Preisen fehlt die Richtigkeitsgewähr und nur solche können - soweit die Unbilligkeit gerügt wurde - erst nach Billigkeitsnachweis verlangt werden, vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV.
--- Ende Zitat ---
Es besteht ein Tarifvertrag und kein Sondervertrag; die Preise wurden von Anfang an einseitig, also durch den Energieversorger, festgelegt. Daher bin ich der Überzeugung, dass § 315 BGB in Gänze greift. Selbstredend wurde von Anfang an die Unbilligkeit gerügt!
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Ihr Vorgehen ohne Anwalt ist das Riskanteste, was man machen kann.
--- Ende Zitat ---
Bisher habe ich mich sehr eng an die professionellen Tipps hier im Forum gehalten, meitens waren es Ihre eigenen Herr RA Fricke. Dafür bin ich sehr dankbar!
Da sowieso eine Rechtsschutzversicherung besteht, möchte ich dies auch einem Anwalt hier vor Ort übergeben.
Könnte mir jemand bitte per PN einen in diesem Themenverbund versierten Anwalt nennen, der vor Ort im Raum Darmstadt und Umgebung tätig ist?
Danke vielmals dafür!
Gruss
ein ÄNTÄGA-Opfer
Ready XL:
...nachdem so zahlreich von dem Vorschlag Gebrauch gemacht wurde, sollte man das Thema letztendlich vergessen.
Ready XL
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