Energiepreis-Protest > ENTEGA

entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)

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gas-wucher:
Nachtrag:

Zumindest auf dieser Site eine \"Anfrage\" (statt des Antrages des \"besonderen Misbrauchsverfahrens\") an die Bundesnetzagentur zu stellen (kostet Euch nichts als nur ein paar ausgeklügelte Zeilen einzutippen, was den Foren-Usern hier bestimmt leicht fällt) wäre bestimmt kein Schaden.

Hier die URL:

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/bba7d6d6bc490c9403331771f87256d3,0/Kontakt_-__Wegbeschreibungen/Fragen_an_den_Verbraucherservice_Elektrizitaet/Gas_1n1.html

Die Stromnetzbetreiber tragen zweifellos auch ihre Argumente vor, warum 6ct/kWh Netzdurchleitungsgebühr \"die absolute Schmerzuntergrenze\" sei.

Es kann sein, daß ich mich absolut irre, ich bin mitnichten ein Energierechtsexperte, ich denke nur an den uralten (klugen?) Rechtsgrundsatz: \"audietur et altera pars\"

Cremer:
@gas-wucher,

nun, deshalb will ja die BNetzA eingereifen und die zu hohen Netznutzungskosten minimieren.

gas-wucher:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---@gas-wucher,

nun, deshalb will ja die BNetzA eingereifen und die zu hohen Netznutzungskosten minimieren.
--- Ende Zitat ---


Es kommt nur drauf an, wie sie eingreift. Die Bundesnetzagentur wird die beiden widersprechenden Interessen der Verbraucher und der \"netzlosen\" Versorger einerseits und der Netzbetreiber andererseits abwägen. Wenn nur eine Seite (Netzbetreiber) laut schreit, die andere (Verbraucher) aber schweigt, dann wird der Preis afaik höher angesetzt als wenn beide schreien... (rein persönliche Meinung)

Regina***:
Hallo,

habe jetzt meine Gas, Strom und Wasserrechnungen erhalten. Wie zu erwarten war, überall Guthaben, trotz IMHO überhöhter Preise.
Die Guthaben sind auf meinem Konto.

Die Vorauszahlungen wurden geringfügig herabgesetzt (wegen des Guthabens).

Gegen die Gasrechnung habe ich Widerspruch eingelegt, ebenfalls gegen die Höhe der Vorauszahlungen. Mein Vorschlag über die neue Vorauszahlung wurde akzeptiert (ich bin dabei auch fair und realistisch geblieben!). Ich erhielt ein (Muster-?)Schreiben mit der neuen Vorauszahlung.

Bisher kein Ton zu meinem Widerspruch. Aber dadurch, dass ich das Schreiben zu den gemäß meinem Vorschlag geänderten Vorauszahlungen erhalten habe, weiß ich, dass er angekommen ist ...

Werde zu gegebener Zeit weiter berichten.

Liebe Grüße
Regina

Cremer:
@Regina***

Wenn Sie Widerspruch gegen die Gasrechnung eingelegt haben, dann haben Sie hoffentlich auch den zweiten Schritt unternommen:

Erstellung einer eigenen Gasrechnung auf der Preisbasis Sept. 2004. haben Sie dann immernoch eine Nachzahlung?

Alles andere wäre kalter Kaffee. Fair brauchen Sie auch nicht zu bleiben.
Zeigen Sie Ihrem Versorger die Stirn!

Und dass der Versorger sich mit den gekürzten Abschlägen abfindet, scheint mir, dass die Abschlagshöhe für Gas noch zu hoch ist.

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