Energiepreis-Protest > ENTEGA

entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)

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Cremer:
@Ready XL

wie H. Fricke schon ausführte

Nicht auf Angebote von Versorgern reagieren, siehe Badenova.

Sofern nicht drin Steht "......kündigen wird den bishgerigen Vertrag...."
ist es nur ein Angebot.

Wenn man dann aber auf das Angebot eingeht, zumal wenn man sogar zwei vorgelegt bekommt, dann gibt nömlich dass was der BGH immer schon gesagt hat und mit Urteil vom 28.3.07 verdeutlicht hatte.

Anwendung von § 315 ist nicht möglich, weil man sich auf einen Anfangspreis, nämlich ein neuer Vertrag, geeinigt hatte.:mrgreen:
Ganz schön schlau die Versorger. :wink:

Und wenn dann noch erwähnt wird, dass im neuen Vertrag sogar eine Preissenkung angeboten wird,

dann hat der Versorger mit Speck (neuer Vetrag) die Mäuse (Kunden) gefangen. :idea:  :idea:  :idea:

Regina***:
Entega hat erneut geschrieben und bezieht sich auch auf das zu erwartende BGH-Urteil zu den Erdgaspreisen. Bis dahin werden sie (Zitat) aufgrund dessen das Mahnverfahren in Ihrem Falle bis zu diesm Termin aussetzen. Die aktuell offene Forderung wird auf freiwilliger Basis von uns bis zum 30. Juni 2007 gestundet. . . .

Eine Abbuchung von einzelnen Teilbeträgen ist uns leider nicht möglich. Die Einzugsermächtigung kann nur für alle offenen Forderungen genutzt werden.

Da wegen des Einwands der Unbilligkeit die angemahnten Forderungen gar nicht fällig sind, würde die Entega ja gar keine Teilbeträge sondern die vereinbarten Abschlagszahlungen abbuchen, deren Höhe mir die Entega sogar schriftlich bestätigt hat ...
Somit wäre das Argument imho hinfällig.

Wie seht Ihr das?

... also Schikane ... !?!
mein neues Schreiben ist in der Mache ...

Seltsam auch, wie Entega mit den Kontonummern jongliert.
Auf der Mahnung gibt sie eine andere Nummer an als auf dem aktuellen Brief. Ja was nun????

Sie schreibt nach wie vor nicht, WELCHE Beträge (also für welche Sparten) ich nun überweisen soll und in welcher Höhe.
Hinterher gibt das noch weiteres Chaos weil die dort falsch buchen?

LG
Regina

Cremer:
@Regina***,

es könnte ja sein, wenn die Entega bzw. wenn die Versorger auf die Kundenforderung der abgesenkten Einzugsermächtigung eingehen, dass dann ggf. eine Anerkenntnis der gekürzten Preise damit erfolgt.

Napez:
Hallo zusammen,

habe gestern mal wieder Post von Entega bekommen. Nein, diesmal keine Mahnung. Sie "stunden" mir meine Rückstände bis zum 30.06.07 und wollen das BGH-Urteil (zu Heilbronn, nehme ich an) abwarten. Sollte die Korrektheit ihrer Preise bestätigt werden, würde der offene Betrag sofort fällig. Als wenn sich der BGH mit den Preisen der Entega beschäftigen würde. Dort geht es m. W. doch um die generelle Feststellung des Überprüfungsrechts des billigen Ermessens gem. §315 Abs. 3 BGB. Im übrigen bedeutet das ja wohl im Umkehrschluss, dass Entega seine Kalkulation im umgekehrten Fall offen legt. Da bin ich ja mal gespannt. Meine Abschlagzahlungen habe sie auch meinem Wunsch entsprechend gesenkt. Zum ersten Mal seit langem hat Entega direkt auf eines meiner Schreiben Bezug genommen. Das ist doch schon was.

Weiß jemand, wann mit dem o.g. Urteil zu rechnen ist?

RR-E-ft:
@Napez

Das Verfahren betrifft nicht die Preiserhöhungen der entega, sondern die eines Heilbronner Unternehmens.

Mündliche Verhandlung ist am 13.06.2007, so dass man mit einer Veröffentlichung des Urteil ggf. im September rechnen kann.

Die dortigen Parteien streiten nicht über das Recht des Versorgers, die Preise einseitig zu ändern, sondern nur darüber ob eine Preiserhöhung in Ausübung eines unstreitig bestehenden Rechts der Billigkeit entsprach.

Die Parteien streiten deshalb auch nicht darüber, ob der erhöhte Tarif insgesamt der Billigkeit entspricht.

Das sind alles Umstände, wodurch die Entscheidung wohlmöglich auf den konkreten Fall vor Ort nicht übertragen werden kann.

Ob also etwa Preisänderungsklauseln der entega in deren AGB überhaupt wirksam sind, wird sich aus der Entscheidung des BGH nicht ergeben.

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