Energiepreis-Protest > ENTEGA
entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
RR-E-ft:
@Regina***
Viele Gerichtsverfahren haben zugunsten der Kunden gezeigt, dass Frechheit gerade nicht siegt.
Es wäre auch mit unserer Rechtsordnung unvereinbar, wenn sich Frechheit durchsetzen würde.
Energierebell:
@Cremer
Das mit den AGB klingt für mich ja auch in Ordnung, wenn dann der Vertreter wirklich klingelt. Aber wenn ich für das Erstellen von Briefen einfach eine Gebühr berechne......
Weiß nicht ob man damit durchkommt....
Energierebell
Cremer:
@Ready XL,
bis jetzt hat auch noch keiner geklingelt oder nach dem Hausbesitzer gerufen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Ready XL:
Hallo,
habe erneut Post von Entega erhalten. Dem Schreiben lag eine Kopie einer Mitteilung der Pressestelle des BGH zum Urteil VIII ZR 144/06 bei. Auf dieses Urteil beruft sich Entega.
Mal eine Frage an die Experten. Welches BGH-Urteil ist denn nun zutreffend, was den Einspruch nach § 315 BGB betrifft. Wie ist das mit der Monopolstellung bzw. mit nicht vereinbartem einseitigem Bestimmungsrecht?
Kann das mal jemand einem Nichtjuristen erklären ?
Schönes Wochenende!
Ready XL
Ready XL:
schon gesehen ?
http://www.entega.de/privatkunden/strom/preise/darmstadt_suedhessen_mainz/index.php#tarif1
Ready XL
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