Energiepreis-Protest > ENTEGA

entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)

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Regina***:
die Einzugsermächtigung ist bei der Entega an den Tarif gekoppelt.
Nur wenn eine EE besteht, erhalte ich bestimmte Rabatte.

Somit stellt mich die Entega zwangsweise (gegen meinen ausdrücklich ausgesprochenen Willen) schlechter als andere Kunden, obwohl ich lediglich meine EE wirksam beschränkt habe auf die entsprechenden monatlichen Abschlagszahlungen der entsprechenden Sparten.
(zwangsweise einseitige und unnötige Benachteiligung: -> Verstoß gegen GG - Gleichbehandlungsgrundsatz ... wenn man es mal ganz weit fassen will ... also strafrechtlich mal wieder relevant für die Herrschaften ...)

Von daher will und werde ich es nicht akzeptieren, dass Entega mir das Recht auf EE verweigert und habe ein entsprechendes Fax verfasst, das ich ihnen schicken werde ...

... und wieder mal 25 Euro dafür in Rechnung stellen werde.
Sollen die nur so weiter machen, dann bleibt am Ende gar nichts mehr bei der Rechnung für sie übrig ... *fg*

VG
Regina

Entega ... alles andere als clever ...

Cremer:
@Regina***,

auch richtig,

hatte ich auch schon mit meinen Stadtwerken vor 2 Jahren das Thema gehabt.


Einzugsermächtigung begrenzen.

Wenn dies nicht entsrochen wird und weiter in der ursprünglichen Höhe abgebucht wird, dann Rückbuchung zu lasten des Versorger veranlassen.

Er wird sich ja dann äußern.

Das Aussprechen/Umstufung in einen schlechteren Tarif widerspricht § 226 (Schikane) und § 1 des EnWG.

Wenn der versorger bei seinem Verhalten bleibt und Ihnen die Einzugsermächtigung zurückgibt, dann online terminisierte Überweisungen einstellen.

Abschläge ein erneutes Mal einkürzen (als Bestrafung :wink: ) und am Jahresende eigene Abrechnug erstellen.
Am Jahresende eigene Jahresrechnung erstellen

Ready XL:
.... na dann weiss ich ja, was in naher Zukunft auf mich zukommt. Habe dem Laden auch die EE  auf die monatliche Pauschale begrenzt.
   Aber ich werde das durchziehen. Sollten die EE-Rabatte nicht berücksichtigt werden, wird rückbelastet. Ganz klar.

Ready XL

Regina***:
Heute hatte ich die entsprechenden Mahnungen der Entega über die angeblich bestehenden Nachforderungen mit dem üblichen Säbelgerassel.

Außerdem einen Brief, der vor Lügen nur strotzt (Zitat):
Rückbelastung der Bankabbuchung

Verbrauchsstelle: hier wird von Entega gar nichts angegeben

Sehr geehrte ...

vereinbarungsgemäß haben wir den fälligen Betrag von Ihrem Konto .... abgebucht erhielten aber keine Gutschrift
Da ich dem Brief, in dem mir die erneute Abbuchung angekündigt wurde, SOFORT per Fax widersprochen habe, kann von "Vereinbarung" keine Rede sein.

Da bereits zwei Abbuchungen von Ihrer Bank nicht eingelöst wurden, werden wir ab sofort keine weiteren Beträge mehr von Ihrem Konto abbuchen.

Mit diesem Einzug sollten folgende Posten beglichen werden:
... (angebliche Nachforderung)
Rückläuferspesen: 9,00
Gesamtbetrag ...

Bitte überweisen Sie ....
(Zitat Ende - die kleingeschriebenen Passagen sind Anmerkungen von mir)

Da scheint also wieder mal ein Brief fällig zu sein,
in dem ich
a) auf die strafrechtliche Relevanz der erneuten Abbuchung hinweise
b) auf mein Fax von gestern hinweise, in dem ich ERNEUT die Einzugsermächtigung wirksam beschränkt habe und davon ausgehe dass sie gilt
c) darauf hinweise, dass negative Folgerungen/Folgen (kein Einzug mehr) aus einer strafrechtlich relevanten Tat sowieso ungültig sind (Im Übrigen wurden und werden die Lastschriften für die monatlichen Vorauszahlungen immer von meiner Bank eingelöst.)
d) ich 25 Euro für meinen neuen -wenn die Entega mal meine Post lesen würde, absolut unnötigen-Brief in Rechnung stelle ... (dann bin ich schon bei 75 Euro ... verhältnismäßig leicht verdientes Geld!)

Bzgl. der Mahnungen werde ich nur noch einen kleinen Satz am Ende einfügen, in dem ich auf meine Schreiben vom .... verweise und dass eine Nachforderung seitens der Entega gar nicht besteht.

Oder soll ich die ganze Sache ignorieren?
Was denkt Ihr?

VG
Regina

Cremer:
@Regina***,

Sie können sich natürlich Arbeit machen oder die Sache auch lassen.

Ich würde ggf. in einem Schreiben die Entega darauf aufmerksam machen, sie möge sich doch konzentintern mal austauschen zwischen der Rechnungs-/mahnungsabteilung und der Vertriebsabteilung.

Weisen Sie daraufhin, dass dies offensichtlich funktioniert nicht funktioniert, sonst hätte die Rechnungsabteilung entsprechende Kenntnis und würde nicht unentwegt den Abschlag der Entega zur Abbuchung bringen. Insofern ist die Entega selbst verantwortlich bei der Erzeugung von Rücklastgebühren.

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