Energiepreis-Protest > ENTEGA
entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
Cremer:
@achimo,
ich denke mal, dass die Entega die "Ausgangslage" festhalten will, ab welchem Datum/Betrag sie später ihre Forderungen einklagen werden.
Allerdings hatten auch bei mir die Stadtwerke ab Okt. die Höhe ihrer Forderungen runtergesetzt. man fing wieder von vorne an und ich dachte schon, "na, die haben die Geldforderung ausgebucht".
Bei der Jahresrechnung allerdings tauchten die strittigen Beträge alle wieder auf.
Energierebell:
@achimo
Es klingt fasst so, als hätten Sie Deine Zahlungen für April mit etwas anderem verrechnet und würden deshalb den April anmahnen?!
Gruß
Energierebell
Regina***:
Die Entega hat trotz meines Verbots die von ihr geforderten Nachzahlungen für Strom und Gas inklusive Rückgebühren erneut vom Konto abgebucht. Habe es leider erst grade eben online bemerkt.
(ich hatte ja schon einmal zurückbuchen lassen, woraufhin die Entega mir einen Brief schrieb, dass sie in 14 Tagen wieder abbucht, auf den ich sofort geantwortet und widersprochen (die Erlaubnis verweigert) habe.
Es ist eine Unverschämtheit! *totalsauerbin*
Soll das jetzt alle 14 Tage so weitergehen, dass die Entega einen erneute Abbuchung startet und ich zurückrufen muss?
Wie gehe ich am besten vor, damit dieser Spuk ein Ende hat?
Nochmal schreiben hat wohl wenig Sinn, da die Entega meine Briefe nicht liest.
Also, was dann?
Einzugsermächtigung komplett entziehen und monatliche Abschläge selbst überweisen? (mit deutlichem Vermerk wofür und für welchen Monat der Abschlag ist).
Dürfte wohl das Beste sein, obwohl es natürlich wieder mehr Arbeit für mich ist?
Oder soll ich nun so langsam doch einen einen Anwalt einschalten (wobei ich mich frage, von welchem Geld ich den bezahlen soll ...) ?
Kann ich die Entega anzeigen, weil sie verbotswidrig abbucht?
Wenn ja -
1. Anzeige gegen wen genau (Entega vertreten durch die Geschäftsführer ...)?
2. Anzeige wegen ... was genau?
Danke und VG
Regina
Santos:
--- Zitat von: \"Regina***\" --- ...
Regina
--- Ende Zitat ---
Als Kunden wissen wir, dass im Rahmen eines Grundversorgungstarifes eine einseitige Leistungsbestimmung vorliegt. Liegt das aber vor, ist diese gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB für den anderen nur verbindlich und fällig, wenn sie der Billigkeit entspricht.
Haben Sie überprüft, ob Sie ENTEGA gegenüber überhaupt irgendeinen Cent derzeit schuldig sind, solange der Versorger die Billigkeit seiner Forderungen Ihnen gegenüber nicht nachgewiesen hat?
Es gibt etliche ENTEGA-Kunden, beliefert im Grundversorgungstarif, die seit geraumer Zeit Widerspruch einlegten und den Billigkeitsnachweis einforderten. Da dieser bis dato ausblieb, ist jegliche Forderung (Jahresrechnung, mtl. Abschlagszahlung etc.) nicht fällig und damit erhält ENTEGA bis dato auch keinen EURO-Cent. Natürlich beliefert ENTEGA diese Kunden auch weiterhin mit Gas und Strom, trotz etlichen Mahnschreiben und Mahnbescheidswarnungen! So what!?
Ganz im Gegenteil, etliche Beträge wurden jetzt sogar mit Sommerfrist 2007 gestundet, weil ENTEGA das berühmte BGH-Urteil abwarten möchte.
Also warum machen Sie es sich so schwer, wenn es auch viel einfacher und nicht unbedingt zum Nachteil des Kunden geht? - Es funktioniert und das wahrlich nicht nur bei ENTEGA! Ich spreche aus langjähriger eigener erfolgreicher Erfahrung.
Bei Interesse gerne weitere Infos per PN!
Viel Erfolg beim Nach- und Umdenken
Santos
Regina***:
Habe für Gas und Strom bereits widersprochen und den Billigkeitsnachweis angefordert - natürlich ohne Erfolg.
Seit letztem Jahr führe ich auch eine Vergleichsberechnung für den Gaspreis und habe von daher noch ein Guthaben bei der Entega (das sie mir natürlich auch nicht zurückbezahlte).
Gestern erhielt ich das "übliche" Schreiben, aus dem Merit bereits zitierte.
Da der Billigkeitsnachweis nicht erbracht wurde, wäre von daher ja dann wohl nichts fällig.
Den Brief bzw. Fax bzgl. Verrechnungsverbot werde ich wohl noch schreiben. Nur zur Sicherheit.
Nicht dass die dann die monatlichen Abschläge auf die Nachforderungen buchen ...
Infos und Hinweise an mich gerne auch per PN.
Legen wir der Entega das Handwerk!
und .... Steter Tropfen höhlt den Stein ...
VG
Regina
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