Energiepreis-Protest > ENTEGA

entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)

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Cremer:
@svenschmi,

also irgendwie sind Sie nicht konsequent genug.

Widerspruch und dann durch mit allem wenn und aber.

Sie hätten bei der Jahresrechnung bereits Ihre eigene aufmachen sollen.

svenschmi:
@Cremer

Ich gebe zu, im Strombereich habe ich mich noch nicht so richtig rangetraut. Ich habe auch noch keinen Widerspruch nach §315 gemacht, sondern nur dem Tarifwechsel widersprochen.
Habe ich mir mit dem Wechsel jetzt die Chance auf §315 verbaut? Ich habe ja nichts unterschrieben!
Ansonsten kann ich doch jetzt anhand des Clevertarifs meinen Widerspruch nach §315 gegen dessen Erhöhung einlegen und den jetzigen Tarif weiterzahlen, oder?
Laut meiner Jahresabrechnung hat der momentane Clevertarif einen Gesamtpreis (inkl. EEG, Stromsteuer, KWKModG) einen Preis von brutto 16,42ct.
Dies liegt knapp unter dem von www.energienetz.de angemessenen Strompreis. Wenn die natürlich jetzt um 4,24ct. netto erhöhen, sieht das ganz anders aus. Somit könnte ich doch jetzt mit meinem Widerspruch loslegen?!

Gruß
Sven

Cremer:
@svenschmi,

genau  8)

Merit:
Gaspreis - (bin durch Umzug/Entnahme ab 22.03.2005 Kunde der ENTEGA geworden, lt. Willkommensschreiben Tariftyp "Komfort 1", Grundlage AVB)
Widerspruch habe ich erstmals im Feb 2006 (zur Jahresabrechnung 2005) gegen Preiserhöhung und verlangten Gaspreis insgesamt erhoben.
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Mit Mahnung vom 23.03.2007 mahnt die ENTEGA nun erstmals härter:

--- Zitat ---Die Höhe unserer Preise ist gerechtfertigt. Es besteht daher Ihrerseits die Verpflichtung das Entgelt in voller Höhe zu bezahlen. Eine Anwendung des von Ihnen angeführten § 315 BGB (Billigkeitskontrolle der Preise) ist, wie in der Zwischenzeit zahlreiche Gerichtsurteile beweisen, ausgeschlossen. Im Übrigen könnte eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof allenfalls gegenüber solchen Energieversorgungsunternehmen in Betracht kommen, die in Ihrem Versorgensgebiet über eine Monopolstellung verfügen.

Sollten wir bis spätestens 04.04.2007 keinen Zahlungseingang feststellen, behalten wir uns die Einleitng des gerichtlichen Mahnverfahrens beim zuständigen Amtsgericht vor.
--- Ende Zitat ---


Abgesehen davon ignoriert die ENTEGA (wie aus den Mahnungen, Forderungsbeträgen zu erkennen ist) hartnäckig Zweckbestimmungen bei getätigten Zahlungen (z.B. Abschlag lfd. Monat März wird einfach auf Forderung Verbrauchsabrechnung 2006 verbucht).

Da die ENTEGA meine mehrfachen Schreiben/Antwortschreiben auf Mahnungen bisher stur ignoriert, habe ich vor, auf die neueste Mahnung nun erstmal überhaupt nicht zu reagieren.

Haltet Ihr das für o.k.? - Vielen Dank für Ratschläge, Tipps!

svenschmi:
@Merit

Diese Mahnungen mit dem gleichen Text habe ich auch schon erhalten und einfach ignoriert. Das die Preise gerechtfertigt sind und man §315 nur bei Monopolstellung anwenden kann ist schlichtweg gelogen.

Allerdings sollte man vielleicht nochmal ein Schreiben fertigmachen, in dem darauf hingewiesen wird, dass es ein Verrechnungsverbot gibt und die Zahlungen für den angegebenen Zweck zu verwenden sind.

Gruß
Sven

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