Energiepreis-Protest > ENTEGA
entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
Regina***:
Hallo,
heute habe ich die Gasrechnung bekommen und bin fleißig am Nachrechnen und Aufrechnen ...
Die scheinen die Rabatte irgendwie falsch berechnet zu haben, ich komme immer auf andere Summen. Kann mir da mal jemand die korrekte Rechenformel sagen?
also 15 Euro (bzw. 30 Euro) anteilig für 2 Verträge und xxx Tage:
15 geteilt durch 365 Tage mal die Verbrauchstage (in meinem Fall 217, Rabatt gilt ja erst seit Zwangs-Tarifumstellung) ???
das hieße aber, die geben nicht PRO Vertrag 15 Euro Rabatt sondern 15 Euro Rabatt für beide zusammen ... (wenn Einzugsermächtigung erteilt war).
äußerst undurchsichtig ...
außerdem habe ich der Zwangsumstellung auf den Tarif sowieso widersprochen.
Ferner haben sie einen sehr üblen Fehler gemacht:
Sie haben auch für die Gaslieferung in 2006 die höhere MwSt. berechnet.
Für Lieferungen und Leistungen, die noch im Jahr 2006 erfolgt sind, darf jedoch nur 16 % MwSt. berechnet werden ...
Maßgeblich ist immer Zeitpunkt der Leistung.
Beweis:
--- Zitat ---Ab wann tritt die Umsatzsteuererhöhung in Kraft?
Mit Beginn des neuen Jahres, am 01.01.2007 0.00 Uhr (nach dem 31.12.2006), gilt der erhöhte Steuersatz von 19%. Maßgebend für die Anwendung des Steuersatzes ist dabei der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung, der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungsstellung an. Alleine der Zeitpunkt der tatsächlichen Leistung
--- Ende Zitat ---
von hier: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/177.html
Hier könnte also jeder - auch diejenigen die anderen Tarifen zugestimmt haben - einen Widerspruch einlegen.
Wäre dies evtl. auch ein Fall für den Verbraucherschutz und die Steuerbehörden? Hier wird ja großangelegt und ungerechtfertigt Geld des Kunden gescheffelt ...
Nachforderung an mich gemäß aktueller (falscher) Rechnung: Über 600 Euro.
Das alles beweist mir wieder mal:
Entega Clever - Tarif?
alles andere als clever
Bezüglich des Anrufs wegen der Umfrage kam ein recht langes Antwortschreiben der Entega, in dem viel drumrumgeredet wird, aber im Grunde meine Fragen nicht beantwortet werden. Wegen anderer Verpflichtungen habe ich mich nicht weiter drum gekümmert. Dieses Schreiben zeigt wie sehr versucht wird, den Kunden zu täuschen und alles schönzureden, bloß um den eigenen Vorteil und einen guten Ruf zu erreichen bzw. zu behalten.
VG
Regina
Cremer:
@Regina***,
schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung gemäß § 30 AVBGasV einlegen.
Damit ist zunächst keine Forderung fällig.
Die offensichlichen Fehler kurz erläutern und dass Sie auf eine neue Rechnung warten werden.
Regina***:
Hallo Cremer,
habe mich jetzt nochmal durch die Gasrechnung gequält ...
also MwSt. ist doch korrekt berechnet, allerdings ist das alles sehr chaotisch und unübersichtlich.
(ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...)
Was mir noch unklar ist:
Die Entega berechnet die Zählerstandsdifferenz mit einem Faktor, was dann als Ergebnis den kW-Verbrauch ergibt.
In der Rechnung 2006 ist der Faktor mit 10,663 angegeben und berechnet.
In der Rechnung 2007 ist der Faktor erhöht auf 10,671.
Wie wird dieser Faktor festgelegt?
Warum kann sich dieser Faktor ändern, wenn der Zähler derselbe geblieben ist und das Gas ja auch unverändert ist?
Außerdem berechnen die seit Zwangsumstellung in den Clever-Tarif zusätzlich eine Erdgassteuer. Ich nehme mal an, dass diese Erdgassteuer im alten Tarif im Grundpreis enthalten war (käme auch ungefähr vom Betrag her hin). Sollte ich diesen Punkt nochmal explizit in meinem Widerspruch erwähnen?
Danke und VG
Regina
Cremer:
@Regina***,
Unter diesem Faktor versteht man den Brennwert, also die Umrechnung vom m³ auf kWh.
Dieser ist abhängig von mehreren Faktoren.
Bitte Suchfunktion nutzen bzw. googeln.
svenschmi:
Hallo nochmal.
Wie schon beschrieben hatte ich dem Wechsel zum Clever-Tarif widersprochen und wurde in der Jahresabrechnung trotzdem darin eingestuft.
Eigentlich hat es mich nicht weiter gestört, weil der Arbeitspreis, anders als damals beworben, mit netto 10,76ct nämlich ca. 80ct unter dem bisherigen Tarif liegt.
Heute kam aber eine Ankündigung, dass ab 1.Mai der Arbeitspreis des Clevertarifs auf netto 15ct. angehoben wird. Das wären ca. 40% Erhöhung.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Den nicht durchgeführten Widerspruch des Clevertarifs durchsetzen, Widerspruch nach §315 und den bisherigen Arbeitspreis für die nächste Jahresabrechnung nehmen?
Oder den Clevertarif, der im Herbst letzten Jahres angeboten wurde einfach akzeptieren, Widerspruch nach §315 und den Arbeitspreis der jetzigen Jahresabrechnung für die nächste heranziehen?
Gruß
Sven
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