Energiepreis-Protest > ENTEGA
entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
svenschmi:
Hallo Zusammen,
jetzt habe ich im Bereich Strom auch die Faxen dick. Hatte einen Anruf von Entega, wo man mir den Clever-Tarif anbot. Da ich für telefonische Abschlüsse ja 2 Wochen Rücktrittsrecht habe, habe ich einfach mal zugestimmt. Bisher nutzte ich den entega family Tarif, der jetzt abgeschafft wird. Jetzt kamen die Unterlagen:
Clevertarif ab 8/2006: 13,85ct/kWh
Bisher entega family:
2001: 9,6 ct/kWh
07/2006 11,55 ct/kWh
Der "Clever-Tarif" beinhaltet also "nur" 20% Aufschlag, da kann man ja richtig sparen.
Zumal in den Unterlagen auch der Preis für die Grundversorgung aufgelistet ist:
Ab 3000kWh/Jahr: 13,6 ct/kWh bei allerdings höherem Grundpreis.
Fragen:
Wie wird ein solcher Grundpreis festgelegt?
Wieso ist es erlaubt, Sondertarife anzubieten, die günstiger sind als die Grundversorgung, wenn doch jeder ein Recht auf die günstigsten Tarife in der Grundversorgung hat?
Kann ich Einspruch nach $315 erheben und dann den Preis von 2001 zahlen (der Arbeitspreis ist bei der Menge sogar in Verbindung mit dem höheren Grundpreis um ca. 170EUR/Jahr billiger), bzw. die Zahlung ganz einstellen, wenn ich mich in den Grundversorgungstarif umstellen lasse?
Oder kann ich den damaligen Arbeitspreis nicht anwenden, weil es ein Sondertarif war? Weiß jemand, wie der damalige Grundversorgungspreis war?
Kann der bisher verwendete Tarif (entega family) einfach durch einen teureren Tarif ersetzt werden?
Fragen über Fragen....
Wie gehe ich am besten vor?
Grüße
Sven
svenschmi:
Kann mir hier keiner helfen, welchen Arbeitspreis ich ansetzen kann wenn ich mich in den Grundversorgungstarif umstellen lasse (was ja wohl eh automatisch passiert, wenn ich den neuen Tarif ablehne)?
Grüße
Sven
svenschmi:
Hallo Zusammen,
ich muss leider nochmal nachhaken.
Im Gasbereich habe ich vor über einem halben Jahr Widerspruch nach §315 eingelegt und bin dank des Forums doch recht firm, was die Thematik anbelangt.
Im Strombereich bin ich aber noch neu und weiß einfach nicht, wie ich wegen der Wettbewerbssituation mit der neuerlichen Preiserhöhung umgehen soll/kann.
Der bestehende SonderTarif wird scheinbar abgeschafft, der neu angebotene Tarif ist rund 20% höher.
Auf welchen Preis kann ich mich für die zukünftige Abschlagszahlung/Jahresabrechnung berufen, wenn ich den neuen Tarif nicht annehme und somit vermutlich in den Grundversorgungstarif eingestuft werde??
Kann der Versorger mir nach meinem Widerspruch kündigen?
Ich bräuchte bitte dringend Rat, weil sonst die Widerspruchsfrist gegen den neuen Tarif abläuft.
Grüße
Sven
Cremer:
@svenschmi,
Was ist der Unterschied zwischen
- clever mit 13,85 ct/kwh
- family mit 11,55 ct/kwh?
Da gibt es m.E. Unterschiede im Grundpreis und Leistungsgrenzen (bis xxxx kwh, ab yyyy kwh)
Der Sondertarif versteht vielleicht ab einer Mindestabnahme?
Dies hat sicher mit dem Wettkampf gegen die GGEW zu tun.
Realistisch läßt sich aber ein Widerspruch zu Strompreise auf der Basis September 2004 durchsetzen. M.E. ist 2001 nicht realisierbar.
Verstehe auch nicht gfanz, dass die Grundversorgung günstiger sein soll.
svenschmi:
@ Cremer
clever ist der neue Sondervertrag. Keine Leistungsgrenzen, 60EUR netto Grundpreis.
family war der bisherige Tarif, Grundpreis laut letzter Jahresabrechnung 63EUR netto, keine Leistungsgrenzen.
Der neue Basisversorgungstarif ist ab 3001 kWh (trifft mich momentan) und hat einen Grundpreis von netto 93EUR.
Setzt man diesen Basisversorgungstarif mit dem Arbeitspreis von 2004 an, kämen bei meinem Verbrauch ca. 50 EUR weniger im Jahr raus als mit dem ach so cleveren "Clever-Tarif".
Kann ich also den Arbeitspreis von 2004 verwenden obwohl dieser meines Erachtens ein Sondertarif war?
Kann mit der Versorger kündigen wenn ich Widerspruch nach §315 einlege?
Grüße
Sven
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