Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg
Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
RR-E-ft:
Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10879954/61129/
Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10879972/61129/
Klartext:
Das Unternehmen verschweigt, warum es überhaupt - und wenn in dieser Höhe - notwendig sein soll, den Grundpreis derart zu erhöhen.
Dieser Preiserhöhung kann ein Kunde auch nicht durch einen Wechsel zur genannten E.ON- Konkurrenz entgehen, weil diese immer den selben Grundpreis fordert, wie die lokale Anbieter.
Diese Preiserhöhung kan insbesondere nicht mit gestiegenen Gasbezugspreisen gerechtfertigt werden, da die Grundpreise nun einmal verbrauchsunabhängig berechnet werden.
Nach alldem hat es den Eindruck, dass sich EMB auch bei gesunkenen Erdgasgroßhandelspreisen und der Möglichkeit des Versorgerwechsels langfristig eine höhere Marge garantieren will.
Nachvollziehbare Gründe, die eine solche Preiserhöhung rechtfertigen könnten, wurden nicht genannt.
Andere Versorger haben die Preise stärker gesenkt, die Grundpreise nicht erhöht:
http://www.rheinenergie.com/lang/de/presse/pressemeldungen_detail.php?ID=242&PM=J
Verbraucher sollten das Recht des Versorgers zur Erhöhung des Grundpreises schriftlich bestreiten, die neuen Preise dabei insgesamt (bestehend aus Grund- und Arbeitspreis) als unbillig rügen und sich auf deren Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB berufen und weiterhin Abschläge und Rechnungsbeträge nur bei Zugrundelegung der alten Nettopreise (vor den Preiserhöhungen) unter Vorbehalt leisten.
Kein einziges Wort über eine drastische Erhöhung der Grundpreise:
http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?newsid=186&id=5
An gestiegenen Netzkosten kann es auch nicht liegen:
http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?newsid=181&id=5
Demnach gab es insgesamt nur Kostenvorteile für das Unternehmen, jedoch keinerlei Grund zu Preiserhöhungen.
Nach einem Urteil des LG Hannover vom 19.02.2007 bedarf es solcher schriftlichen Erklärungen der Verbraucher, die sich gegen die Preiserhöhung zur Wehr setzen wollen:
http://www.ritter-gross.de/pdf/LG%20Hannover%2021%20O%2088-06_v_19-02-07.pdf
Schwalmtaler:
Als Beispiel für eine Preissenkung bei den Grundpreisen kann ich meinen Versorger, die EVS Erdgasversorgung Schwalmtal anführen. Diese hat zum 01.04.06 den Grundpreis für eine 10kw Anlage um 14,2% gesenkt!!!
Cremer:
@Schwalmtaler,
soviel ist es bei uns leider nicht :cry:
RR-E-ft:
@Cremer
Bei Tschibo soll es jetzt Ökostrom geben.
Gehört aber nicht in den EMB- Thread. :wink:
eHonkey:
Guten Tag zusammen,
heute kam die "2. Mahnung" der EMB. (Muss ich eigentlich auf jede Mahnung antworten?)
In diesen Standardbriefen wird sich immer auf die Entscheidung des LG Potsdam vom 15.05.2006 berufen AZ. 22 C 386/05). Ich habe jetzt hier ein bisschen gestöbert, aber nichts über dieses Urteil gefunden. Was hat es damit auf sich? Wo kann ich etwas darüber nachlesen?
Gruß und danke für die Hilfe,
Frank
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