Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg
Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
RR-E-ft:
Verbraucherzentrale mahnt Klauseln der EMB ab:
http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=18631
eHonkey:
--- Zitat von: \"EMB DIREKT\" --- Ursache für die Änderung des Grundpreises sind notwendige strukturelle Anpassungen des EMB-Preissystems aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Um ein für alles Verbrauchsfälle ausgewogenes Preisgefüge zu erreichen, musste die EMB die Verbrauchsabgrenzungen verschieben und die Grundpreise anpassen.
--- Ende Zitat ---
Sicher haben Sie die "EMB DIREKT" auch in Ihrem Briefkasten gehabt. Ist das eine zuverlässige Begründung für die Erhöhung des Grundpreises?
Und weiter:
--- Zitat von: \"EMB DIREKT\" ---Die Verbraucherzentrale Brandenburg(...)rät in ihrer Pressemitteilung vom 23.02.2007 die neuen Bedingungen anzunehmen und keinen Widerspruch einzulegen.
--- Ende Zitat ---
Was ist die Wahrheit?
--- Zitat von: \"Verbraucherzentrale Brandenburg\" ---Dass Sondertarifkunden gegenwärtig neue Verträge von den Gasversorgern zur Anpassung an eine neue Rechtslage erhalten, schätzt die Verbraucherzentrale Brandenburg als korrekt ein. Sie rät zur „schweigenden Annahme“ der neuen Bedingungen, da die Kunden bei einem Widerspruch möglicherweise in den teureren Grundtarif eingestuft werden könnten. Justiziar Müller kündigt eine Prüfung der neuen AGB an und bekräftigt die Aufforderung der Verbraucherzentrale, unbilligen Preiserhöhungen weiterhin zu widersprechen.
--- Ende Zitat ---
(Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale vom 23.02.2007)
jroettges:
So richtig schlüssig scheint mir der Rat der VZB nicht zu sein.
Wie kann sie die neuen Bedingungen abmahnen und gleichzeitig zur Annahme raten?
Nimmt ein Sondervertragskunde denn durch Schweigen neue Verträge an?
Missbraucht ein GVU, das widersprechende Kunden per Änderungskündigung in den Grundtarif hochstuft, seine Marktmacht?
Zahlt ein nach §307 und §315 kürzender dann Ex-Sondervertragskunde, der gegen seinen Willen in den Grundtarif hochgestuft worden ist, denn dann mehr?
eHonkey:
--- Zitat von: \"jroettges\" ---
Zahlt ein nach §307 und §315 kürzender dann Ex-Sondervertragskunde, der gegen seinen Willen in den Grundtarif hochgestuft worden ist, denn dann mehr?
--- Ende Zitat ---
Meine laienhafte Meinung dazu: ja, er muss nach Ansicht der EMB mehr zahlen, was er aber nicht wird, da unbillige Preise ja nicht fällig sind. Ich als Grundtarif-Kunde weiß jedenfalls nicht, ob ich noch gesondert gegen die AGB stimmen muss...
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