Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg

Erdgas Mark Brandenburg (EMB)

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Cremer:
@eHonkey,

Willkommen im Club :!:

Mustervorlage für Widerspruch nehmen :mrgreen:

eHonkey:
Vielen Dank, Cremer!

Wenn jetzt noch jemand die EMB-Tarife vor Oktober 2004 hätte, hätte ich Schwert und Schild beisammen und könnte in den Kampf ziehen... ;-)

eislud:
@eHonkey

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=746&file=dl_mg_1161286373.pdf
Laut Link (Urteil des LG Potsdam) Seite 5 handelt es sich bei den EMB-Klassik Tarifen um Tarifverträge. Es wurde also kein Sondervertrag geschlossen, ein vereinbarter Anfangspreis ist also auch nicht vorhanden.

Es kann also bis auf 0 gekürzt werden. Fällig ist bis zur Feststellung der Billigkeit nichts.

Wenn man trotzdem etwas zahlen möchte, dann sind auf den ersten Blick zumindest die Arbeitspreise aus dem Urteil ersichtlich, vielleicht auch die Grundpreise. Siehe Link Seite 5. Arbeitspreis bis 30.10.2004 3,70 ct/kWh.

Gruss eislud

eHonkey:
Vielen Dank, eislud,

ich werde wohl diesen Verbraucherpreis weiterhin zahlen (unter Vorbehalt), da ich ja auch weiterhin beziehe. Meine immense Nachzahlungsforderung kann ich damit erstmal zu den Akten legen. Wie schön!

In gespannter Erwartung vor allem, was da kommen mag...

Frank.

eHonkey:
So, es ist so weit. Die Antwort der EMB liegt auf dem Tisch. Und eine Passage ist in diesem Forum nicht erwähnt worden.

Die EMB behauptet in ihrem Pamphlet:


--- Zitat ---Das Amtsgericht Potsdam hat in seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 15.05.2006 (Az: 22 C 386/05) bestätigt, dass die von EMB vorgenommene Preiserhöhung angemessen und nicht unbillig überhöht war....
--- Ende Zitat ---


Der Absatz mit dem Gewinneinbruch liegt mir nicht so vor, wie ihn fobie zitierte, sondern so:


--- Zitat ---Der Materialaufwand, der sich im Wesentlichen (>99%) aus den Gaseinkaufskosten zusammensetzt, stieg von rund 184,2 Mio Euro im Jahre 2004 auf rund 237,1 Mio. Euro im Jahre 2005, also um mehr als 28,7%. Der Gasabsatz ging im gleichen Zeitraum sogar leicht um 0,8% zurück, so dass die Steigerung nur auf einen erhöhten Einkaufspreis zurückzuführen ist. Die Umsatzerlöse der EMB haben sich 2005 um fast 18,4% erhöht. Da die Umsatzerlöse wiederum fast vollständig (zu ca. 98%) aus dem Gasumsatz stammen, ist der Zuwachs auf die gestiegenen Ein- und Verkaufspreise zurückzuführen. Entgegen der Unterstellung der Verbraucherverbände ist damit aber kein Anstieg der Gewinne der EMB verbunden. Ganz im Gegenteil: Der Jahresgewinn ist um ca. 4,2 Mio. Euro auf 15,4 Mio. Euro gesunken, ist also um 21,4% zurückgegangen, da die EMB ihre Bezugskostensteigerung nicht voll an ihre Kunden weitergereicht hat.
--- Ende Zitat ---


Es folgt auch wieder der Hinweis, dass
--- Zitat ---ein Recht auf Erhebung der Einrede der Unbilligkeit im Bereich der Gasversorgung nicht besteht und § 315 BGB nicht anwendbar ist, wie gewiss in der nächsten Zeit durch höchstrichterliche Entscheidung bestätigt werden wird.
--- Ende Zitat ---


(Die nächste Zeit dauert aber mittlerweile etwas)

Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, wieso sich jemand, der sich im Recht fühlt, so einen Mitteilungsdrang zu haben scheint, möchte ich nun wissen:

Was ist an der o.g. Entscheidung vom Amtsgericht Potsdam dran?
Gibt es in der Zwischenzeit irgendwelche neuen Erkenntnisse, etwa in Bezug auf die Anwendbarkeit der § 315?
Soll ich auf den Brief antworten?
Gibt es sonst hilfreiche neue Kommentare oder Hinweise?[/list:u]

Danke für die Hilfe!

Frank.

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