Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg
Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
Cremer:
@fobie,
Nun sie entziehen dem Versorger ja nicht die Einzugsermächtigung,
Sie begrenzen diese ja nur!! 8)
Dann obliegt es ihm, dies anzuerkennen oder nicht.
Damit hat er die Kündigungentscheidung, nicht Sie. :shock:
Insofern können Sie nach Kündigung durch den Versorger Widerspruch einlegen und nach Ihrer Aufstellung mit Preisen abrechnen. :D
fobie:
@cremer,
d.h. auf deutsch, wenn EMB meine erteilte, begrenzte Einzugsermächtigung nicht passt, ist es möglich, daß EMB meinen Vertrag kündigt.
Und dann??? Steht mir die normale Grundversorgung zu meinen Abschlagszahlungen zu oder kann EMB dann sagen "NEEE nich mit uns, suchen sie sich einen anderen Anbieter!!!""" (hier in Brandenburg ist nur noch EWE als Konkurrent, aber fast die selebn Preise)
Cremer:
@fobie,
richtig, wenn es der EMB nicht passt, kann der Vertrag gekündigt werden. Achtung, ob die Fristen eingehalten werden.
Legen Sie Widerspruch gemäß § 315 ein und Widerspruch gegen den Rußwurf aus dem günstigen Tarif.
Erstellen Sie Ihre eigene Jahresrechnung, wenn die von der EMB kommt und berechnen so, als ob Sie im günstigen Tarif sind.
Ein anderer Anbieter wird es bei Gas noch nicht geben.
Ferner können die EMB Sie nicht aus der Grundversorgung "rausschmeißen"
Maverick:
@fobie
Hi,
Du bist in Sachen EMB nicht allein.
Habe auch die Jahresverbrauchsabrechnung bekommen (mir ging\'s genauso wie Dir) und werde noch weiter kürzen. Bin ja wahrscheinlich auch Sondervertragskunde.
Sehr lesenswert in diesem Zusammenhang übrigens: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4910 (thanks @Fricke)
Komisch, wie die EMB sich immer doof stellt. Alles Masche. Meine beschränkte Einzugsermächtigung wollten sie irgendwann nicht mehr - jetzt überweise ich bereits seit ca. einem halben Jahr.
Also, bloss nicht unterkriegen lassen!
Beste Grüße,
Maverick
fobie:
Danke an alle Mitstreiter und Wegvorbereiter!
Habe meinen Liebesbrief an EMB fertig und bin mal gespannt, ob die meine begrenzte Einzugsermächtigung akzeptieren oder nicht.
Wenn nich, dann überweise ich halt....Pahh,pfffff kostet mich dann ein Lächeln :lol:
@Maverick :
Hast Du, der, für den 1.1.07, angekündigten (ach so tollen) Preissenkung auch widersprochen. Denn laut ´RR-E-ft´ sollt man auch diese Änderung nicht billigen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln