Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg
Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
fobie:
@Cremer
Na das sind ja Summen. Da wird einem ja schwindelig.
Seit 4 Stunden bin ich schon wieder am Lesen und Stöbern hier im Forum. Mir tun schon die Augen weh von den ganzen Urteilen und Paragraphen. Ächz..
Bin nämlich gerade dabei einen Liebesbrief an meinen GVU zu schicken, doch mir fehlen immer wieder die richtigen Worte und Beweise (sprich Urteile).
Also wird geschrieben und gelesen und geschrieben und gel.....
Nun überlege ich hin und her bei der Frage Sondervetragskunde oder Tarifkunde. JJaaaaaa....ich weiß es gibt schon genug Seiten hier im Forum zu diesem Thema. Aber das ist ja auch kein Wunder, denn die GVU verschönern ihre Angebote mit tollen Namen und locken die Kunden in alle möglichen Verträge.
Könnte mich jemand verbessern wenn ich falsch lieg??
Habe Gas entnommen bevor ich einen Gaslieferungsvertrag hatte
---------> also Tarifkunde ------Richtig bis hier Oder?
Dann habe ich einen schriftlichen Vertrag über EMB Klassik 1 abgeschlossen mit Komfort 12, d.h. 12 Monate Laufzeit und Rabatt von 0,05ct./Kwh
Preisänderungen sind verbindlicher Bestandteil des Vertragsverhältnis.
(Ist das die sogenannte Preisänderungsklausel??????????)
Da schwanke ich dann, aber bin der Meinung immer noch Tarifkunde zu sein oder liege ich daneben??
Cremer:
@fobie,
Nun, aus derSumme von meinem Haus sind alleine 650 € Nachforderung (Differenz) aus Rechnung 2005, macht also dann nur noch ca. 1300 €. Hatte Anfang 2006 die Abnschläge drastisch weiter gekürzt, damit auf alle Fälle eine Nachzahlung auf meine Rechnung erfolgt.
Wenn ca. 700 € Differenz (Rech SW zu meiner) in 2006 raukommt, dann beträgt die Zahlung nur ca. 600 €, wegen stark gekürzte Abschläge.
Da ich ab 1.1.2007 einen neuen Vertrag vorgelegt bekam, mit der Maßgabe, dass, wenn ich diesen nicht akzeptiere, die SW mich in den Allg. Tarif sprich Grundversorgung einstufen werde. Dies hat zur Folge, weil kein Vertragsverhältnis vorliegt, dass ich dann für Gass keien Abschläge mehr zahlen werde. (Geld wird auf einem Konto gesammelt, weil irgendwann natürlich gezahlt werden muss)
Gas ohne Vertrag entnommen :lol: Richtig, Tarifkunde.
Übrigens, Einzugermächtigung nicht zurückziehen, sondern begrenzen !!
EMB Classic 1 ist nicht der Allg. Tarif, sprich Grundversorgung
fobie:
@cremer
Wenn der EMB Klassik 1 keine Grundversorgung ist dann bin ich also Sondervetragskunde. Und deshalb akzeptiert EMB meinen Einspruch nach §315 wohl nicht. Hmmmmm
Soll ich trotzdem bei der gekürzten Jahresabrechnung bleiben und die Eintugsermächtigung also auf die Abschläge begrenzen, wenn ich Sie richtig verstanden habe.
Cremer:
@fobie,
das ist hier im Forum alles bereits besprochen worden.
Auch Tarife nach den sogenannten Sonderverträgen unterliegen dem § 315 BGB, sofern die Preise wie bei den anderen Tarifen bekannt sind und öffentlich vorliegen. Sie haben ja für diesen Vertrag keine speziellen, nur für Sie zutreffenden, Verhandlungen geführt.
fobie:
@cremer
Danke. :D War wohl schon zu spät gestern Nacht. Jetzt wo Sie das sagen geht mir auch ein Licht auf. Ja Sie haben Recht, ich habe ja keinen speziellen nur auf mich zugeschnittenen Vertrag abgeschlossen und die Preisänderungen wurden öffentlich über Presse, also unpersönlich bekannt gegeben.
Doch Bedenken habe ich, wenn ich nun die Einzugsermächtigung, wenn auch begrenzt für die Abschläge, erteile. Da befürchte ich, daß EMB die Restschuld einfach mitabzieht. O.K. man kann per Bank ja wieder zurück buchen, aber das ewige hin un her bringt nicht wirklich viel. Denn EMB soll schließlich nur die von mir akzeptierten Abschläge abbuchen und nicht mehr.
Bin da skeptisch! EMB will aber eine Entscheidung ob nun Einzug oder Überweisung!!!
Komisch laut Vetrag,ist aber, daß man bei Klassik1 .. nur Einzug als Vetragsvorraussetzung sieht.
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