Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg

Erdgas Mark Brandenburg (EMB)

<< < (6/19) > >>

RR-E-ft:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10779851/485072/

RR-E-ft:
Toi, toi, toi und Daumen drücken!


http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10789422/485072/

RR-E-ft:
Der Verkündungstermin am LG Potsdam  wurde aus dienstlichen Gründen verlegt auf den 04.10.2006.

RR-E-ft:
Das Landgericht Potsdam hat die Sammelklage abgewiesen.

Das Gericht soll Zweifel an der Aktivlegitimation der Kläger gehabt und ein besonderes Feststellungsinteresse verneint haben.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Erst bei deren Vorliegen kann die Entscheidung analysiert und das weitere Vorgehen daran ausgerichtet werden.

Über die Billigkeit der einzelnen  Preiserhöhungen seit Oktober 2004  hat das Gericht damit nicht entschieden.

Verbraucher sollten einfach so weiter machen wie bisher und auch die zum 01.10.2006 erhöhten Preise als unbillig rügen und weiter nur die alten Preise unter Vorbehalt zahlen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
Die Stellungnahme der EMB:

http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?id=5&newsid=177

EMB hat entgegen allen vorherigen Stellungnahmen nichts zu den Hintergründen der Preiserhöhungen vorgetragen oder gar die Kalkulation offen gelegt. In Kundenschreiben hieß es immer wieder, man könne und werde nur in einem Gerichtsverfahren die Billigkeit nachweisen.

Auch nach Einreichung der Sammelklage hatte man sich entsprechend positioniert:

http://www.emb-gmbh.de/docs/060112_mi_statement_ende.doc


--- Zitat ---"Die EMB steht der jetzt von der Verbraucherzentrale Brandenburg eingereichten Sammelklage aufgeschlossen gegenüber. Sie ist ein weiterer Schritt bei der Klärung der Frage, nach welchen Kriterien sich die Berechtigung zu einer Preiserhöhung richtet.
...
Zusätzlich ist zu erwarten, dass die gerichtliche Überprüfung der von uns vorgenommenen Preiserhöhungen zu einer Versachlichung der bisherigen Diskussion beitragen wird. "
--- Ende Zitat ---



In dem Prozess hatte die EMB demgegenüber bestritten, dass die Kläger überhaupt ihre Kunden seien, auch wisse das Unternehmen gar nicht, ob es sich dabei um Tarif- oder Sonderkunden handele und welche Preise überhaupt geändert worden sein sollten (!) Nicht jedes Bestreiten ist indes im Rahmen der geltenden Rechtsordnung zulässig.


Ein erster Artikel in der MAZ:

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10793512/2242247/

Die Hauptüberschrift stimmt. Die Zeile darunter ist unzutreffend.

http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/wirtschaft/beitrag_jsp/key=news4855445.html

Wenn das Gericht die Klage aus rein prozessualen Gründen abgewiesen hat, so wurde in der Sache selbst materiell nichts entschieden.  

Die Klageabweisung, bei der es nicht bleiben muss, hat für keinen der Kläger zur Folge, dass dieser nun etwa die erhöhten Preise zahlen muss.

Das Gericht hat sich mit der Frage der Angemessenheit der Preise überhaupt nicht befasst. Das Urteil verhält sich auch nicht dazu, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Richtlinien Preisanpassungen gegenüber Erdgaskunden überhaupt zulässig sind.


Bei einer Klageabweisung aus prozessualen Gründen kommt neben einer Berufung auch die Erhebung einer neuen Klage in Betracht, da in der Sache selbst noch überhaupt nichts entschieden wurde.

Auch andere Kunden des Unternehmens können und sollten  weiter die erhöhten Preise insgesamt als unbillig rügen und Rechnungsbeträge entsprechend kürzen, gekürzte Beträge nur unter Vorbehalt zahlen und so EMB dazu zwingen, streitige Beträge einzuklagen.

Es ist bisher noch kein Fall bekannt geworden, in dem die EMB selbst geklagt hätte, um eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.....

Wenn die Klage bisher aus rein prozessualen Gründen abgewiesen wurde, ist zudem klar, dass diese Entscheidung auf keinen anderen Fall übertragbar ist.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln