Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg

Erdgas Mark Brandenburg (EMB)

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Graf Koks:
@RR-E-ft:

Die Ankündigung einer Berufung auf § 814 BGB ist in der Tat dreist. Dabei ist es die EMB, die ihren Kunden nach Preiswiderspruch und Zahlungskürzung allmonatlich zu einer Zahlung (wenn auch unter Vorbehalt) auffordert und den Mahnschreiben sogar vorbereitete Vordrucke hierzu beilegt.

Indes: Selbst wer sich so hat "einfangen" lassen, kann wohl später zurückfordern: Eine Zahlung unter eindeutigem Vorbehalt ist §814- fest.

Welcher EMB- Vertreter hat sich denn zu dieser Aussage hinreißen lassen ?

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

RR-E-ft:
@Graf Koks

Vorbehaltszahlung ist unsinnig, weil man in jedem Falle auf Rückzahlung prozessieren muss.

Die EMB hat sich in der Verhandlung vor Pressevertretern insoweit ziemlich eindeutig positioniert.

Die EMB stellt anders als in den Schreiben an die Kunden nach Widerspruch die Billigkeitskontrolle insgesamt in Abrede. Wegen der Wettbewerbssituation zum Heizöl sei eine unbillige Preisbestimmung per se ausgeschlossen.....

In den Schreiben hatte man den Kunden noch mitgeteilt, eine Billigkeitskontrolle könne nur durch ein Gericht erfolgen....

Auch vor dem Prozess hieß es noch von dem Unternehmen, man erwarte vom Gericht eine Klärung, wie Gaspreiserhöhungen gerechtfertigt werden können, was der Maßstab der Billigkeitskontrolle sei.

Wer also nicht auf einen Rückerstattungsprozess verwiesen sein will,muss die Zahlungen nun selbst entsprechend kürzen.

Der Prozessbevollmächtigte der EMB stellte allerlei fragwürdige Thesen auf, u.a.die Rückzahlung von Hausanschlusskosten und Baukostenzuschuss.

Jeder weiß, dass es so etwas nicht gibt, auch nicht bei der EMB.

Meines Erachtens hat die Glaubwürdigkeit des Unternehmens durch das nunmehr an den Tag gelegte Prozessverhalten vollkommen gelitten.

Der nächste Schriftsatz bleibt abzuwarten.

Es ist hier im Übrigen nicht der Ort, um weitere Detais des laufenden Verfahrens zu erörtern.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
Ausweislich eines in Energiewirtschaftliche Tagesfragen Heft 10/1997 auf Seite 630 ff. veröffentlichten Beschlusses hatte EMB bereits am 27.05.1997 unter dem Az. 36/1.28-7/96 eine Missbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde wegen missbräuchlich überhöhter Erdgaspreise auf dem HuK- Gasmarkt "gefangen":

http://www.brandenburg.de/cms/detail.php?id=16671&_siteid=

EMB hatte dagegen seinerzeit Beschwerde beim Brandenburgischen OLG unter dem Az. 6 W 44/97 eingelegt.

In dieser Zeit hatte der BGH solche Preismissbrauchsverfügungen mit Preisobergrenzen für zulässig erklärt (RdE 1998, 27 ff.).

EMB hatte sich dann mit der Kartellbehörde geeinigt und die Erdgaspreise abgesenkt:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1998/0307/wirtschaft/0125/index.html

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1997/1217/wirtschaft/0039/index.html


Nun tut man indes so, als seien Preisüberhöhungen per se ausgeschlossen. Dabei liegen die EMB- Preise schon wieder weit höher als die der EWE. Nach wie vor sollen EWE und EMB Erdgas bei der VNG beziehen.


Offensichtlich denkt man, die Brandenburger hätten ein zu kurzes Gedächtnis. Eigentlich sind die Märker als Merker bekannt.

Ich halte die Aussagen des Unternehmens nach alldem für unglaubwürdig.

@Graf Koks

Können die Zeitungsberichte kurzfristig aus Berliner Archiven beschafft werden? Von Interesse ist dabei insbesondere die in Bezug genommene Tabelle.

Gerichte halten ja oft für unmöglich, was auf dem "Wärmemarkt" alles so los ist.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
http://www.emb-gmbh.de/cms/index.php?id=5

Gaspreisurteil AG Potsdam vom 15.05.2006

Micha123:
Guten Tag,

wir haben eine Zahlungsaufforderung bekommen, die dieses Urteil anführt und uns zur Zahlung der Außenstände auffordert. Auf Mahnkosten würde verzichtet. Da ich kein Jurist bin, vermag ich den jetzigen Stand nicht recht zu deuten? Wie sollte man sich jetzt verhalten?
Danke.

MfG

Micha123

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