Hallo Oll,
soweit Du die örtlichen Gegebenheiten hier dargelegt hast, ist der Mangel erst mal zutreffend.
Die Telefondose befindet sich in Ex-Zone 2.
Das kannst Du ganz einfach auch selber nachschauen. Auf deinem Behälter müßte ja beidseitig eine Betriebsanleitung aufgeklebt sein. Auf dieser sind auch die Ex-Zonen eingezeichnet. Ex Zone 2 reicht bei einem oberirdischen Tank von 1 Meter über den Behälterarmaturen (also eine Höhe von etwa 2,5 Meter) in allen seitlichen Richtungen abfallend mit einem Radius von 3 Meter bis zum Erdboden. Wenn Du Dir das Bild auf der Betriebsanleitung anschaust, verstehst Du, was ich meine.
Wenn die Dose nun 1,5 Meter von den Behälterarmaturen entfernt ist und sich in vielleicht 1 Meter Höhe über dem Erdboden befindet, liegt sie auf jeden Fall in Ex-Zone 2. Da es sich dabei um eine elektrische Einrichtung handelt, die nicht ex-geschützt ist, darf die dort nicht sein.
Nachzuweisen, daß die Dose für Ex-Zone 2 zugelassen ist, kannst Du gleich vergessen. Es wird sich um eine Standard-Telekomdose handeln und die hat keine Bauartzulassung für Ex-Zonen. Und jemanden zu finden, der Dir eine individuelle Aussage darüber macht und bescheinigt, ob die Dose eine Zündquelle darstellt oder nicht, kannst Du auch vergessen. Den Hut setzt sich keiner auf. Würde ich selber auch nicht machen. Ich als Prüfer hätte die Dose auch als Mangel aufgeschrieben.
Das beste und auch preislich günstigste wird sein, wenn Du die Dose einfach aus der Ex-Zone, d.h. aus dem 3-Meter-Radius heraus verlegst. Ich weiß allerdings nicht, ob Du das selber machen darfst oder ob das Leitungsstück noch deinem Telefonanbieter gehört und Du das den machen lassen mußt. Und natürlich kenn ich jetzt auch die örtlichen Gegebenheiten nicht.
Falls Du den Ort der Telekomdose aus baulichen Gründen nicht verändern kannst, kannst Du die Dose auch in einen passenden ex-geschützten Klemmenkasten passender Grösse einbauen bzw. den Einbau von einem Telekomtechniker machen lassen. Der ist gasdicht und auch die Kabeldurchführungen sind bei fachgerechtem Einbau gasdicht. Und diese Klemmenkästen haben auch eine Ex-Zulassung.
Google einfach mal nach "Klemmenkasten ex-geschützt".
Du mußt natürlich einen Kasten haben, der für entzündbare GASE ex-geschützt ist. Im Gegensatz dazu gibt es nämlich zum Beispiel auch entzündbare Stäube. Es muß aber für Gase sein. Und Ex-Schutz für Zone 2 reicht. Also ATEX-Kategorie 3G (G für Gase und 3 für Ex-Zone 2).
Kästen mit Zulassung für Zone 0 und Zone 1 gehen zwar auch, sind aber sicher teurer.
Natürlich kannst Du auch wie vorgeschlagen, die Dose durch eine GASDICHTE Schutzmauer oder ein gasdicht angebautes Blech oder ähnliches von der Ex-Zone abschirmen, d.h. die Ex-Zone einschränken. Auch das ist meist irgendwie machbar.
Da mußt Du einfach anhand deiner örtlichen Gegebenheiten entscheiden, was für Dich am einfachsten und preislich günstigsten machbar ist. Falls Du die Sache mit der Mauer machen willst (meiner Meinung nach die aufwändigste Variante), mußt Du anhand der Ex-Zone entscheiden, wie hoch die Mauer mindestens sein muß, damit sie die Ex-Zone überragt.
Die Tatsache, daß bisher niemand vom Gasversorger bei der äusseren Prüfung die Dose in der Ex-Zone beanstandet hat, verwundert mich nicht. Es gibt befähigte Personen (aber nicht nur), die manchmal schlampig arbeiten und sowas übersehen. Manchmal stellt sich bei solchen Prüfern auch der Effekt ein "Wenn es die letzten 5 Prüfungen keiner aufgeschrieben hat, kann ich es jetzt auch nicht aufschreiben." Das ist leider so. Aber ich vertrete immer noch die Meinung "besser eine schlechte äussere Prüfung als gar keine äussere Prüfung", auch wenn es natürlich wünschenswert wäre, wenn jeder immer und überall zu 100% korrekt arbeiten würde. Aber das gibt es leider weder bei Ärzten noch bei Polizisten, Handwerkern oder Bürokräften und eben auch nicht bei Prüfern.
Ich ärgere mich als TÜV-Prüfer auch oft über offensichtliche Mängel, die die letzten 10 Jahre schon alle 2 Jahre der befähigten Person bei der Prüfung hätten auffallen müssen. Es soll aber auch TÜV-Prüfer geben, die bei der Prüfung und Einschätzung eines Mangels ihren Ermessensspielraum etwas zu sehr erweitern, um es mal diplomatisch auszudrücken.
Ich muß auch zugeben, daß ich, als ich in jungen Jahren als TÜV-Prüfer angefangen habe, einfach aus Unerfahrenheit heraus die ersten Monate hier und da mal kleinere Mängel übersehen oder gar nicht als Mängel erkannt habe, und die ich - wenn ich heute zu diesen Anlagen kommen würde - anders einschätzen und beurteilen würde. Manche Mängel habe ich damals auch viel strenger eingeschätzt, als es eigentlich notwendig gewesen wäre. Aber das Dazulernen und Erfahrungen sammeln gehört auch bei TÜV-Prüfern zum ganz normalen Berufsleben wie bei allen anderen Leuten auch. Aber für chronische Schludrigkeit und Schlampigkeit fehlt mir dann auch irgendwo das Verständnis, gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen.
Naja, ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Mit bestem Gruß,
TÜV-SV