Hallo Xentrix,
erst mal zwei Fragen:
1. Wie bist Du denn an den Tank gekommen? D.h. bei wem hast Du den gekauft und wer hat diesen Tank bei Dir aufgestellt?
2. Ist das ein oberirdischer, ein halboberirdischer oder ein erdgedeckter Tank?
3. In welcher Gegend wohnst Du?
Grundsätzlich ist es so, daß an einem Flüssiggastank nach der Aufstellung eine Prüfung vor Inbetriebnahme durchgeführt werden muß, damit er künftig betrieben werden darf. Diese Prüfung vor Inbetriebnahme darf eine befähigte Person nach BetrSichV machen. In der Regel hat jeder Gasversorger solche befähigten Personen und die können diese Inbetriebnahmeprüfung durchführen und bescheinigen. Der TÜV darf das aber natürlich auch.
Bei Miettanks ist das in der Regel kein Problem. Da macht der Gasversorger, der Dir den Tank hinstellt, einfach die Prüfung vor Inbetriebnahme gleich mit. Wenn Du den Tank aber irgendwo einfach nur gekauft und auf dein Grundstück hast stellen lassen, kann es sein, daß Du Dich darum selbst kümmern mußt, falls der Aufsteller die Prüfung nicht mit gemacht hat.
4. Hat denn eine Prüfung vor Inbetriebnahme stattgefunden bzw. hat der Aufsteller diese Prüfung mit gemacht?
Mit bestem Gruß,
TÜV-SV