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Autor Thema: 2 jährige äußere Prüfung nicht bestanden  (Gelesen 7177 mal)

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Offline Oll

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2 jährige äußere Prüfung nicht bestanden
« am: 23. Januar 2018, 17:43:50 »
Kürzlich wurde bei mir wieder mal die 2 Jahresprüfung fällig. Sie wurde leider nicht bestanden.
Es handelt sich um einen Oberirdischen 1,2-Tonnen-Tank, Baujahr 2013 . Der Tank befindet sich in meinem Eigentum.

Diesen habe ich mir 2013 angeschafft, vorher hatte ich seit 2001 einen Leih-Tank von der selben Größe von Progas.
Nun zu meinem Problem, der neue Tank wurde an der gleichen Stellen aufgestellt, wie auch der von Progas stand. Dieser ist ca. 1 1/2 Meter von einer Hauswand entfernt. An diese Hauswand ist die Hauptanschluß der Telekom installiert.
Seit 2001 an beiden Tanks  7 äußere Prüfungen durchgeführt, immer waren Sie ohne Beanstandungen durchgegangen.
Die 2 Jahresprüfung im Jahre 2017 wurde wie gesagt nicht bestanden.
Begründung: "Regelwerksanforderungen nicht beachtet, explosionsgefährdete Bereiche Zone 2;  vorhandene elektrische Einrichtung für Ex-Zone nicht zugelassen; Telekom dose in Ex Zone 2"

Nach dem E-Mail Kontakt mit der befähigten Person wurde mir folgendes vorgeschlagen
Zitat
Die T .Dose befindet sich eindeutig in Ex Zone 2. Es ist nicht erkennbar das das Gerät für den Ex Bereich zugelassen ist.
( es ist auch nicht abstellbar bei Befüllung).
Eventuell können Sie nachweisen das diese Dose für den Betrieb in Ex Zone zugelassen ist. Ansonsten empfehle ich die Begrenzung des Schutzbereiches z.B. durch ein Schutzblech von o.k.Gelände bis Dose, damn ist diese ausserhalb des Ex Bereiches. Zitaende
und
Zitat
leider kann ich Ihnen zu der damaligen Aufstellungsprüfung znd den nachfolgenden Prüfungen nichts weiter sagen.
Aber das Regelwerk ist hier eindeutig, d.h.
entweder man kann nachweisen das die Dose für den Ex Bereich zugelassen ist, oder sie schränken den Ex Bereich ein , z.b.
durch eine Mauer oder Blech _ so dass im Fall von Gasaustritt und Funkenbildung keine Gefahr entsteht. Zitatende

Wer kann mir bei diesem Thema helfen


Offline TÜV-SV

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Re: 2 jährige äußere Prüfung nicht bestanden
« Antwort #1 am: 28. Januar 2018, 14:38:49 »
Hallo Oll,

soweit Du die örtlichen Gegebenheiten hier dargelegt hast, ist der Mangel erst mal zutreffend.
Die Telefondose befindet sich in Ex-Zone 2.

Das kannst Du ganz einfach auch selber nachschauen. Auf deinem Behälter müßte ja beidseitig eine Betriebsanleitung aufgeklebt sein. Auf dieser sind auch die Ex-Zonen eingezeichnet. Ex Zone 2 reicht bei einem oberirdischen Tank von 1 Meter über den Behälterarmaturen (also eine Höhe von etwa 2,5 Meter) in allen seitlichen Richtungen abfallend mit einem Radius von 3 Meter bis zum Erdboden. Wenn Du Dir das Bild auf der Betriebsanleitung anschaust, verstehst Du, was ich meine.

Wenn die Dose nun 1,5 Meter von den Behälterarmaturen entfernt ist und sich in vielleicht 1 Meter Höhe über dem Erdboden befindet, liegt sie auf jeden Fall in Ex-Zone 2. Da es sich dabei um eine elektrische Einrichtung handelt, die nicht ex-geschützt ist, darf die dort nicht sein.

Nachzuweisen, daß die Dose für Ex-Zone 2 zugelassen ist, kannst Du gleich vergessen. Es wird sich um eine Standard-Telekomdose handeln und die hat keine Bauartzulassung für Ex-Zonen. Und jemanden zu finden, der Dir eine individuelle Aussage darüber macht und bescheinigt, ob die Dose eine Zündquelle darstellt oder nicht, kannst Du auch vergessen. Den Hut setzt sich keiner auf. Würde ich selber auch nicht machen. Ich als Prüfer hätte die Dose auch als Mangel aufgeschrieben.

Das beste und auch preislich günstigste wird sein, wenn Du die Dose einfach aus der Ex-Zone, d.h. aus dem 3-Meter-Radius heraus verlegst. Ich weiß allerdings nicht, ob Du das selber machen darfst oder ob das Leitungsstück noch deinem Telefonanbieter gehört und Du das den machen lassen mußt. Und natürlich kenn ich jetzt auch die örtlichen Gegebenheiten nicht.

Falls Du den Ort der Telekomdose aus baulichen Gründen nicht verändern kannst, kannst Du die Dose auch in einen passenden ex-geschützten Klemmenkasten passender Grösse einbauen bzw. den Einbau von einem Telekomtechniker machen lassen. Der ist gasdicht und auch die Kabeldurchführungen sind bei fachgerechtem Einbau gasdicht. Und diese Klemmenkästen haben auch eine Ex-Zulassung.
Google einfach mal nach "Klemmenkasten ex-geschützt".
Du mußt natürlich einen Kasten haben, der für entzündbare GASE ex-geschützt ist. Im Gegensatz dazu gibt es nämlich zum Beispiel auch entzündbare Stäube. Es muß aber für Gase sein. Und Ex-Schutz für Zone 2 reicht. Also ATEX-Kategorie 3G (G für Gase und 3 für Ex-Zone 2).

Kästen mit Zulassung für Zone 0 und Zone 1 gehen zwar auch, sind aber sicher teurer.

Natürlich kannst Du auch wie vorgeschlagen, die Dose durch eine GASDICHTE Schutzmauer oder ein gasdicht angebautes Blech oder ähnliches von der Ex-Zone abschirmen, d.h. die Ex-Zone einschränken. Auch das ist meist irgendwie machbar.

Da mußt Du einfach anhand deiner örtlichen Gegebenheiten entscheiden, was für Dich am einfachsten und preislich günstigsten machbar ist. Falls Du die Sache mit der Mauer machen willst (meiner Meinung nach die aufwändigste Variante), mußt Du anhand der Ex-Zone entscheiden, wie hoch die Mauer mindestens sein muß, damit sie die Ex-Zone überragt.

Die Tatsache, daß bisher niemand vom Gasversorger bei der äusseren Prüfung die Dose in der Ex-Zone beanstandet hat, verwundert mich nicht. Es gibt befähigte Personen (aber nicht nur), die manchmal schlampig arbeiten und sowas übersehen. Manchmal stellt sich bei solchen Prüfern auch der Effekt ein "Wenn es die letzten 5 Prüfungen keiner aufgeschrieben hat, kann ich es jetzt auch nicht aufschreiben." Das ist leider so. Aber ich vertrete immer noch die Meinung "besser eine schlechte äussere Prüfung als gar keine äussere Prüfung", auch wenn es natürlich wünschenswert wäre, wenn jeder immer und überall zu 100% korrekt arbeiten würde. Aber das gibt es leider weder bei Ärzten noch bei Polizisten, Handwerkern oder Bürokräften und eben auch nicht bei Prüfern.

Ich ärgere mich als TÜV-Prüfer auch oft über offensichtliche Mängel, die die letzten 10 Jahre schon alle 2 Jahre der befähigten Person bei der Prüfung hätten auffallen müssen. Es soll aber auch TÜV-Prüfer geben, die bei der Prüfung und Einschätzung eines Mangels ihren Ermessensspielraum etwas zu sehr erweitern, um es mal diplomatisch auszudrücken.

Ich muß auch zugeben, daß ich, als ich in jungen Jahren als TÜV-Prüfer angefangen habe, einfach aus Unerfahrenheit heraus die ersten Monate hier und da mal kleinere Mängel übersehen oder gar nicht als Mängel erkannt habe, und die ich - wenn ich heute zu diesen Anlagen kommen würde - anders einschätzen und beurteilen würde. Manche Mängel habe ich damals auch viel strenger eingeschätzt, als es eigentlich notwendig gewesen wäre. Aber das Dazulernen und Erfahrungen sammeln gehört auch bei TÜV-Prüfern zum ganz normalen Berufsleben wie bei allen anderen Leuten auch. Aber für chronische Schludrigkeit und Schlampigkeit fehlt mir dann auch irgendwo das Verständnis, gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen.


Naja, ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
« Letzte Änderung: 28. Januar 2018, 14:46:11 von TÜV-SV »
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline Oll

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Re: 2 jährige äußere Prüfung nicht bestanden
« Antwort #2 am: 29. Januar 2018, 14:30:42 »
Hallo TÜV-SV

Vielen dank erstmal für Deine Aufklärung, aber leider bringt  mich das nicht weiter.
Denn
1. ist diese Telekomdose eine von der Telekom angebrachte Dose an der noch zwei Eigentümer dranhängen, also kann ich diese nicht persönlich verlegen, sondern es müsste die Telekom machen.
2. Ist diese Dose zwar da wo mein persönlicher Tank steht, aber das Geländer gehört der Eigentümergemeinschaft, die außer mir noch 2 Eigentümer gehört. Also kann ich da nicht ohne Eigentümerbeschluß eine Mauer hinstellen.
3. Muß diese Dose ja auch für alle zugänglich sein.

Da wäre die billigste Variante mit dem Blech. Aber ganz verstanden habe ich dieses noch nicht so ganz. Würde nach Deiner Sicht es ausreichen ein Blech dort einzugraben, daß die Höhe der Dose sagen wir mal um die Hälfte überragt, oder müsste dieses Blech auch Seitenteile und Deckel haben, um es gasdicht  abzuschirmen.

Mfg

OLL

Offline TÜV-SV

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Re: 2 jährige äußere Prüfung nicht bestanden
« Antwort #3 am: 01. Februar 2018, 23:58:49 »
Hallo TÜV-SV

Vielen dank erstmal für Deine Aufklärung, aber leider bringt  mich das nicht weiter.
Denn
1. ist diese Telekomdose eine von der Telekom angebrachte Dose an der noch zwei Eigentümer dranhängen, also kann ich diese nicht persönlich verlegen, sondern es müsste die Telekom machen.
2. Ist diese Dose zwar da wo mein persönlicher Tank steht, aber das Geländer gehört der Eigentümergemeinschaft, die außer mir noch 2 Eigentümer gehört. Also kann ich da nicht ohne Eigentümerbeschluß eine Mauer hinstellen.
3. Muß diese Dose ja auch für alle zugänglich sein.

Da wäre die billigste Variante mit dem Blech. Aber ganz verstanden habe ich dieses noch nicht so ganz. Würde nach Deiner Sicht es ausreichen ein Blech dort einzugraben, daß die Höhe der Dose sagen wir mal um die Hälfte überragt, oder müsste dieses Blech auch Seitenteile und Deckel haben, um es gasdicht  abzuschirmen.

Mfg

OLL

1. OK

2. OK

3. Wieso muß die Telekom-Dose für alle zugänglich sein, wenn sie doch der Telekom gehört und nicht Dir und deinen Nachbarn? Es reicht doch, wenn sie im Bedarfsfall für die Telekom zugänglich ist. So einen ex-geschützten Klemmenkasten kann man natürlich innerhalb von einer Minute mit einem Schraubendreher aufschrauben, wenn man mal an die dann darin befindliche Dose ran muß. Aber so häufig dürfte das ja nicht vorkommen, daß der Telekom-Techniker an Eurer Dose rumschraubt, oder?

Wenn Du das mit dem Blech machen willst, muß das Blech natürlich auch unten und an den Seiten und zur Wand hin gasdicht sein. Sonst nützt das ganze Blech doch nix. Und dann muß es entweder so hoch sein, daß es auf jeden Fall höher ragt als die Ex-Zone deines Behälters. Oder wenn das Blech nicht so hoch ist, dann muß es natürlich auch nach oben hin gasdicht sein.
Und wenn Du die Dose am jetzigen Dosen-Standort allseitig mit Blechen gasdicht einhausen willst, dann kannst Du die Dose auch gleich von der Telekom an dem jetzigen Dosen-Standort in einen ex-geschützten Klemmenkasten einbauen lassen.


Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
Zu mir:
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Offline Erdferkel

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Re: 2 jährige äußere Prüfung nicht bestanden
« Antwort #4 am: 02. Februar 2018, 10:32:00 »
Moin Oll, ich würde auch nur zum geprüften Gehäuse für die Dose raten, ist vieleicht nicht die billigste, aber die sicherste und dauerhafte Lösung. Ich hab bei Abnahmen vom Tüv auf Biogasanlagen die dollsten Dinger erlebt, den einen Prüfer interessiert das überhaupt nicht, andere wühlen sich durch Stapelweise Zertifikate und Bescheinigungen. Wenn du an den Falschen gerätst akzeptiert  der die Blechabschirmung dann nicht... Mit einem vom Fachmann montierten Gehäuse mit Bescheinigung ist Ruhe mit dem Thema.

LG, Erdferkel

Offline TÜV-SV

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Re: 2 jährige äußere Prüfung nicht bestanden
« Antwort #5 am: 02. Februar 2018, 23:38:49 »
Moin Oll, ich würde auch nur zum geprüften Gehäuse für die Dose raten, ist vieleicht nicht die billigste, aber die sicherste und dauerhafte Lösung. Ich hab bei Abnahmen vom Tüv auf Biogasanlagen die dollsten Dinger erlebt, den einen Prüfer interessiert das überhaupt nicht, andere wühlen sich durch Stapelweise Zertifikate und Bescheinigungen. Wenn du an den Falschen gerätst akzeptiert  der die Blechabschirmung dann nicht... Mit einem vom Fachmann montierten Gehäuse mit Bescheinigung ist Ruhe mit dem Thema.

Genau so ist es! Und so ein ex-geschützer Klemmenkasten für eine kleine Telekom-Dose kostet auch nicht die Welt. Wenn man überlegt, wie lange Oll bräuchte, um sich selber irgendeinen Blechkasten zusammen zu schweissen, der auch noch nachweislich allseitig gasdicht ist, hat er für weniger Geld sich so einen ex-geschützten Klemmenkasten gekauft.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
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Offline Oll

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Re: 2 jährige äußere Prüfung nicht bestanden
« Antwort #6 am: 04. Februar 2018, 08:03:50 »
Vielen Dank für Eure hilfreichen Tipps.
Habe jetzt bei der Telekom erfragt, wieviel die Verlegung der Dose kosten würde.
Gleichzeitig soll bis Ende 2018 in meinem Ort der Breitbandkabelausbau beendet worden sein und da würde lt. der Telekom auch eine
Änderung an der Hausanschluß-Dose vorgenommen werden .
Werde also mal abwarten auf die Antwort von Telekom

Mfg

Oll

 

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