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Autor Thema: 2,9to Tank in NRW  (Gelesen 5441 mal)

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Offline FMode

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2,9to Tank in NRW
« am: 28. November 2017, 16:08:52 »
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit der Genehmigung eines 2,9to Tanks in NRW?
(2,1to sind auch in NRW genehmigungsfrei)

Ich habe gehört das sich in NRW demnächst auch 2,9to Tanks genehmigungsfrei sein werden - weiss jemand etwas dazu? Links?

Danke

Offline TÜV-SV

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Re: 2,9to Tank in NRW
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2017, 21:35:50 »
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit der Genehmigung eines 2,9to Tanks in NRW?
(2,1to sind auch in NRW genehmigungsfrei)

Ich habe gehört das sich in NRW demnächst auch 2,9to Tanks genehmigungsfrei sein werden - weiss jemand etwas dazu? Links?

Danke

Auch in NRW sind Behälter kleiner 3 Tonnen genehmigungsfrei. Wo hast Du denn gehört, daß für einen Behälter mit 2,9to eine Genehmigung notwendig ist?

Mit bestem Gruß
TÜV-SV
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline FMode

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Re: 2,9to Tank in NRW
« Antwort #2 am: 21. Dezember 2017, 10:17:45 »
z.b. hier:

In Nordrhein-Westfalen sind nach derzeitiger Bauordnung nur Behälter bis 5 m³ genehmigungsfrei. 2,9 t - Behälter mit einer Füllmenge von etwa 5,4 m³ benötigen eine Baugenehmigung.

https://www.flüssiggasonline.de/fl%C3%BCssiggastanks/bau-genehmigung-f%C3%BCr-beh%C3%A4lter/

Aber es kann sein das sich da was verändert hat.

Offline TÜV-SV

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Re: 2,9to Tank in NRW
« Antwort #3 am: 24. Dezember 2017, 23:32:47 »
z.b. hier:

In Nordrhein-Westfalen sind nach derzeitiger Bauordnung nur Behälter bis 5 m³ genehmigungsfrei. 2,9 t - Behälter mit einer Füllmenge von etwa 5,4 m³ benötigen eine Baugenehmigung.

https://www.flüssiggasonline.de/fl%C3%BCssiggastanks/bau-genehmigung-f%C3%BCr-beh%C3%A4lter/

Aber es kann sein das sich da was verändert hat.


Hmmm, da steht was von Baugenehmigung.
Falls es die Notwendigkeit dieser Genehmigung überhaupt noch gibt, hat das aber nichts mit überwachungsbedürftigen Anlagen an sich zu tun, sondern höchstens mit dem Bauamt. Wenn, dann kommt das in diesem Falle also aus der Bauordnung.

Daß Behälter größer 3,0 to Fassungsvermögen eine Genehmigung nach BImSchG brauchen, ist aber richtig. Deswegen findet man für den Privatgebrauch quasi auch keine Behälter größer 2,9 to. Ab und zu gibt es mal alte 12 bis 16'000 ltr Behälter, aber auch diese sind - wenn sie in Privatgebrauch sind - mittlerweile alle auf 2,9 to reduziert.
Die dürfen nur dann für einen Zeitraum von wenigen Tagen über die 2,9 to hinaus voll befüllt werden, wenn der TÜV zur Druckprüfung vorbeikommt.

Mit bestem Gruß
TÜV-SV
« Letzte Änderung: 24. Dezember 2017, 23:38:46 von TÜV-SV »
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