@huma
Um Ihnen ggf. argumentativ helfen zu können, fehlen ein paar wesentliche Angaben:
1.) Für wann haben Sie am 23.11.2016 den Antrag auf Versorgung gestellt (Lieferbeginn)?
2.) Haben Sie mit irgendeiner Mail die AGB erhalten oder haben Sie diesen Online explizit zugestimmt?
3.) Wenn Sie sie per Mail erhalten haben, mit welcher Mail kamen sie?
4.) Wie lautet die Laufzeitklausel ? (In den aktuellen AGB wird "standardmäßig" eine 24 monatige Laufzeit vereinbart, wenn nicht EXPLIZIT anders vereinbart)
5.) Wurde eine Preisgarantie vereinbart und wenn ja, für wie lange ?
6.) Wie lautet die Kündigungsklausel in den seinerzeit (möglicherweise) vereinbarten AGB ?
7.) Wie lautet die Klausel zum Vertragsbeginn ? (Hinweis: In den aktuellen AGB steht zu diesem Punkt: "Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Energieversorgers in Form der Vertragsbestätigung zustande, der dem Kunden mit der Vertragsbestätigung auch den verbindlichen Liefertermin mitteilt." Damit ist klargestellt, dass die Vertragsbestätigung = der Annahmebestätigung zu sehen ist. Lautet diese Klausel in Ihren vereinbarten AGB auch so ?)
8.) Hat die 365 AG für das zweite Vertragsjahr die Preise erhöht ?
9.) Wenn ja, wann wurde Ihnen das mitgeteilt ?
10.) Wurden Sie in diesem Zusammenhang ggf. auf Ihr Sonderkündigungsrecht aufmerksam gemacht ?
11.) Wie haben Sie Ihr Kündigungsschreiben an die 365 AG geschickt ? (Zugangsnachweis ?)
Ja, das Ganze hört sich blöd an, aber zur Lagebeurteilung sind leider gewisse Informationen unumgänglich.
Grundsätzlich muss Sie die Klage der 365 AG nicht beunruhigen. Die sind für diese Vorgehensweise bekannt, da sie a) auf diese Weise die Schlichtungsgebühr sparen und b) es vielen Verbrauchern so geht wie Ihnen, die nämlich keine Lust auf ein Klageverfahren haben und deshalb klein beigeben. Aber ebenso erfahrungsgemäß erledigen sich viele Klagen spätestens kurz vor dem Verhandlungstermin, wenn die 365 AG erkennt, dass sie vermutlich vor Gericht keine Chance hat und der Verbraucher sich nicht hat einschüchtern lassen, da sie nämlich kein Interesse an einem Urteil hat, welches für andere Kunden Signalwirkung haben könnte.
Falls Ihnen die Zeit bezgl. der Klageerwiderung zu knapp wird, schreiben Sie dem Gericht kurz, dass Sie der Klage widersprechen und für die Begründung um 2 weitere Wochen Aufschub bitten. Das verschafft Ihnen ein wenig Luft.
Bezüglich der Abbuchungen würde ich die Abbuchung zurück geben, falls ich kein SEPA-Mandat unterschrieben und auch nicht online zugestimmt habe (Woher haben die denn Ihre Kontoverbindung ?).
Außerdem können Sie sich auch mal hier diesen Thread durchlesen, gleiches Thema:
https://forum.energienetz.de/index.php?topic=20547.0