Hallo in die Runde,
erster Satz wie hier oft üblich..ja, ich bin Immergrün bzw. 365AG auf den Preis-Leim gegangen, einmal und nie wieder.
Ich hab mir die 10 Seiten hier samt Beiträgen angeschaut und vereinzelt Hinweise zu meinem - offenbar weit bekannten - Problem gefunden, aber trotzdem nichts Handfestes oder überlesen.
Die 365AG aka Immergrün will mir weismachen, dass ich einen "besonderen" Vertrag habe. Ich habe Ende 2016 einen Vertrag mit Immergrün abgeschlossen, "Lieferbeginn 01.01.2017", inkl. Sofortbonus und Endbonus. Logischer Übergang am 01.01., weil ich bis 31.12.2016 von meinem Vorversorger versorgt wurde. Am 12.12.2016 bekam ich von Immergrün die "Auftragsbestätigung" mit Lieferbeginn "01.01.2017". Nachdem ich bis heute auf den "90 Tage nach Lieferbeginn Sofortbonus" warte, im Juni erstmals freundlich erinnerte und darauf nur Prüf-Blabla zurückkam, habe ich auch deswegen am 20.09.2017 meinen Vertrag zum Lieferende 31.12.2017 per Mail gekündigt. Kündigungsfrist 12 Wochen. Am 30.09. bekam ich per Email die Kündigungsbestätigung...zum 11.12.2018

.
Nachdem ich erstmal verdutzt war woher die diesen Termin nehmen, habe ich mir meine Unterlagen nochmal angeschaut. Am 12.12.2016 kam die Auftragsbestätigung...das war schon mal "verdächtig", denn ausgehend von dem Datum wäre der 11.12.2017 das Vertragsende. Eine Kündigung am 20.09.2017 "zu spät", damit Vertragsverlängerung um 1 Jahr bis 11.12.2018. Daher also der Termin. Wie kommen die aber darauf? Ein Blick in die AGB...dort steht lediglich "Der Vertrag kommt mit Übersendung der Auftragsbestätigung zustande". Offenbar will 365AG das als "Vertragsbeginn" definieren.
Dies sehe ich nicht so und hoffe ich liege damit richtig. Diese AGB Klausel heißt für mich lediglich, dass der Versorger mit mir eine Geschäftsbeziehung eingehen will, Näheres (wie Vertragslaufzeiten) sind dann individuell zu regeln. Zudem hatte ich bis 31.12.2016 einen anderen Vertrag und hätte niemals einem 12.12.2016 als Vertragsbeginn zugestimmt. Desweiteren hat 365AG keine anteilige Grundgebühr für 12.12.16-31.12.2016 abgebucht und beim Netzbetreiber wurde 365AG zum 01.01.2017 angemeldet. Desweiteren steht in meiner Auftragsbestätigung kein konkretes Vertragsdatum, weder Beginn, noch Ende, noch Laufzeit. Es steht nur ein "Lieferbeginn" drin, ab 01.01.2017. Dauer: 12 Monate. Damit Ende 31.12.2017. da keine konkrete Vertragslaufzeit vereinbart, muss ich als Kunde davon ausgehen dass Lieferzeit=Vertragszeit. Was im Übrigen der geübten Praxis nicht nur bei Stromverträgen entspricht. Bei einer wie von 365AG gewünschten Kündigung zum 12.12.2017 würde es sich meiner Ansicht nach um eine "Sonderkündigung" handeln, da Lieferzeit explizit bis 31.12.2017 vereinbart und ich keinen Grund habe, 3 Wochen vorher zu kündigen. Die Absicht von 365AG ist natürlich klar, damit verfielen die Boni, da keine 12 Monate Lieferzeit. Und wenn 365AG Vertrags-und Lieferzeit splittet, hätte ich bei "rechtzeitiger" Kündigung des Vertrages doch bis 31.12.2017 beliefert werden müssen, da ich nur den Vertrag aber nicht die Belieferung gekündigt hätte.

Und somit Anspruch auf Boni.
Ergo...alles, auch das Abrechnungsverhalten von 365AG, spricht für einen Vertragsbeginn 01.01.2017.
Ich habe der Kündigungsbestätigung per Einschreiben mit Rückschein widersprochen, sowie kurze Fristen für eine korrekte Kündigungsbestätigung (31.12.2017) und Zahlung des Sofortbonus gesetzt.
Wie eingangs erwähnt...komme ich mit der Argumentation bei 365AG durch oder bin ich hier leider in die Falle getappert?