Kann mich "Nimmergrün" nur anschließen.
Bei mir lief es fast genauso ab.
Ich war ebenfalls nur ein Jahr von 01.12.2016 bis 30.11.2017 dortiger Stromkunde.
Der Wechsel zu Immergrün / 365 AG erfolgte aufgrund positiver Bewertungen und Empfehlung durch VERIVOX.
Der Verbraucher kann bei Immergrün / 365 AG gleich über mehrere Fallstricke stolpern.
- In der Auftragsbestätigung ist lediglich die Rede von monatlichen Abschlagszahlungen.
Der normal verständige Verbraucher geht bei einer 12-monatigen Lieferung auch von 12 monatlichen Abschlagszahlungen aus und errechnet sich so die Höhe der monatlichen Abschlagszahlung.
Im Stromliefervertrag erscheint nun eine höhere monatliche Abschlagszahlung als vom Verbraucher errechnet. Eine Erklärung hierzu ist im Stromliefervertrag nicht zu finden - lediglich ein Verweis auf die kunden- und benutzerunfreundliche Website
www.immergruen-energie.de. Auf Anfragen per Email wird nur zäh oder gar nicht im Sinne der Anfrage reagiert. Im Rahmen einer zeitaufwändigen telefonischen Nachfrage bei der Kundenbetreuung erfährt man, dass die Abschlagszahlungen des 12-monatigen Belieferungszeitraums auf 11 monatliche Abschlagszahlungen umgerechnet wurden. Trotz fristgerechter Kündigung des Stromliefervertrags wird unnötiger- und unberechtigterweise aber eine 12. Abschlagszahlung gefordert. Diese 12. Abschlagszahlung habe ich - auch nach Androhung mit Inkasso - nicht geleistet. Auf Erklärungsschreiben meinerseits wurde nicht reagiert. Erst nach Einschalten von VERIVOX wurde von der Forderung abgesehen.
- Im April 2017 erhielt ich ein unauffälliges Schreiben per Briefpost, das sich nicht nur wie ein lästiges Werbeschreiben las, sondern auch im Layout stark an ein solches erinnerte. Offensichtlich eine Masche, um von der darin beiläufig erwähnten 30%igen Arbeitspreiserhöhung ab 01.12.2017 abzulenken.
- Der versprochene Sofortbonus in Höhe von 60 € wurde nicht, wie in der Auftragsbestätigung und dem Stromliefervertrag schriftlich versichert, 60 Tage nach Lieferbeginn ausgezahlt / überwiesen. Erst nach eindringlichen telefonischen Nachhakens und Einschalten von VERIVOX wurde der Betrag, erst rd. 4 Wochen nach dem ersten Telefonat, überwiesen.
Da ich nach dem bisherigen Verlauf keinesfalls bei diesem Stromanbieter bleiben wollte, kündigte ich im August 2017 fristgerecht den Stromliefervertrag.
- Mit Bestätigung des Erhalts meiner Kündigung erhielt ich Anfang September ein Schreiben, in dem Immergrün / 365 AG nun plötzlich auffiel, dass das Unternehmen offensichtlich nicht über ein gültiges Lastschriftsmandat zum legitimen Einzug der monatlichen Abschlagszahlungen verfüge; dies nun, nachdem bisher monatelang per Lastschrift die monatlichen Abschläge von meinem Konto eingezogen wurden!?!?
Jedenfalls sollte ich künftige Zahlungen selbst per Überweisung pünktlich im Voraus zum Monatsanfang tätigen. Da bei verspäteteter oder ausbleibender Zahlung mit Inkasso bzw. Lieferstop gedroht wird, ist man versucht die Zahlungen per Dauerauftrag sicherzustellen.
Hier drohte nun die nächste Verbraucherfalle, da zu diesem Zeitpunkt bereits 10 Abschlagszahlungen eingezogen waren und nur noch 1 Abschlagszahlung zum Erreichen der prognostizierten Jahreskosten ausstand. Ich erkannte jedoch den Fallstrick und tätigte diese Zahlung fristgerecht per Einzelüberweisung.
(Es ist hinlänglich bekannt, dass man für Überweisungen und Daueraufträge selbst verantworlich ist, und die Rückerstattung eines bereits überwiesenen Betrags schwierig ist - zumal es bei Immergrün / 365 AG ja schon bei vertraglich fixierten Anspüchen nur verzögert und auf Nachfrage zu Erstattungen zu kommen scheint.)
- Für das Erstellen und Übermitteln der Jahresendrechnung reizte Immergrün / 365 AG - wie nicht anders erwartet - die vertraglich fixierte 6-Wochen-Frist voll aus. Das darin errechnete Guthaben wolle man zeitnah überweisen; was auch immer "zeitnah" in der Vorstellung von Immergrün / 365 AG bedeuten möge, hat nichts mit dem allgemeinen Verständnis von "zeitnah" zu tun. Da knapp 3 Wochen nach Erhalt der Jahresendrechnung kein Geldeingang festzustellen war, setzte ich schriftlich, wiederum unter Einschalten von VERIVOX, eine Frist und konnte mich dann endlich, am 07. Februar 2018 am Erstattungsbetrag erfreuen. Der 15%ige Neukundenbonus wurde übrigens berücksichtigt.
Zum Ende kann ich nur den Abschlusssatz von "Nimmergruen" zitieren und bekräftigen:
Man rennt bei dem Laden nur seiner Kohle hinterher. Ich würde niemandem raten, dort einen Vertrag abzuschließen.