Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung
sternenmeer:
@ Didakt
Leider habe ich bisher nicht alle angeforderten Unterlagen vom Verwalter erhalten, so dass ich nicht weiß,
wann der Prioenergie-Stromvertrag überhaupt begonnen hat. Bekannt sind mir bisher folg. Brutto-Preise:
-Stromrechnung (01.04.2015-31.03.2016)
GP: 54,95 Euro/Jahr
AP o. Umlagen: 34,6100 ct./KWh
AP nur Umlagen: 3,6214 ct./KWh
Subtotal :38,2314 ct./KWh
_Stromrechnung (01.04.2016-27.01.2017)
GP: 45,80 (10 Monate bis zum 31.01.2017!!!!)
AP o. Umlagen: 34,6100 ct./KWh
AP nur Umlagen: 4,1635 ct./KWh
Subtotal: 38,7735 ct./kwh
Ich hoffe in den nächsten Tagen weitere Unterlagen zu erhalten bzw. die beantragte Akteneinsicht gem. WEG durch-
führen zu können.
Didakt:
@ sternenmeer
Mein subjektiver, allgemeiner Eindruck: Es wurde ein relativ teurer Strom eingekauft!
Wurde ein Bonustarif vereinbart? Wenn ja, mit welchen Zusagen?
Welcher Gesamtverbrauch in kWh ist je Abrechnung zugrundegelegt worden und welche Abschläge in Summa sind je Abrechnungseitraum geleistet worden? Mal sehen, ob meine Rechnungen an angefallenen Verbrauchskosten mit denen des Versorgers übereinstimmen.
sternenmeer:
@ Didakt
- Es kann doch nicht sein, dass unser bisheriger Verwalter einen Stromvertrag mit einem AP von 38,23 ct./KWh
abgeschlossen hat, während der Durchschnitts-AP bei ca. 25 ct./KWh lag, d.h., 52,9 % höher!!!!
- M.E. wurde kein Bonustarif bzw. Paketpreis vereinbart. Dies müsste aus den Rechnungen hervorgehen.
- Die mtl. Abschlagszahl. betrugen : 01/16-04/16: 158 Euro
06/16-01/17: 211 Euro
- Stromverbrauch (s. o. Zeitr.): 6202 KWh ( Basis geschätzt. Zählerstand )
9482 KWh ( Basis Kundenablesung )
- Beide Rechnungen enthalten die Position: "Geforderte Abschlagszahlungen " !!!!!- Wieso nicht geleistete Abschlags-
zahlungen, was heißt hier gefordert?
- In beiden Rechnungen wurden die gesetzl. geregelten Kosten nicht korrekt verrechnet: z.B. "Erhöhung KWK gegen-
über 2012"!!! oder "Erhöhung EEG gegenüber 2012" !!!
- Grundsätzlich beklage ich eine Ohnmacht, der der einzelne Teileigentümer in einer Wohngemeinschaft ( hier TG-Ge-
meinschaft) ausgesetzt ist. Auch das WEG hilft einem hier nicht viel weiter. Aber das ist ein anderes allgem. Thema.
Didakt:
@ sternenmeer
Ihre Angaben ermöglichen leider nicht die Erstellung einer klärenden „Eigenen Verbrauchsabrechnung“ für die fraglichen Verbrauchszeiträume. Viele Fragen bleiben offen, u. a.:
– Die genauen Abrechnungszeiträume und die dafür zugrundegelegten Zählerstände mit dem kWh-Verbrauch. Schließen die Abrechnungszeiträume aneinander an?
– Sind die geschätzten Zählerstände plausibel. Warum wurden sie nicht verbraucherseits abgelesen?
– Ist das erste Vertragsjahr über genau 12 Monate abgerechnet worden?
– Die staatl. Umlagen, die gem. Muster-Abrechnung von Priorenergie dort einzeln aufgeführt sind, wären nur überprüfbar, wenn sie aus Ihren Abrechnungen einzeln beziffert würden.
– Weichen die unter Ziff. 4 der Abrechnung genannten Preise von den abgerechneten Preisen nach oben ab?
Der abgerechnete AP scheint gegenüber den üblichen Marktpreisen erheblich überhöht zu sein. Aus welchem Grund?
Ein Abgleich der Abrechnungen mit dem Liefervertrag ist unverzichtbar. Vielleicht gelingt es Ihnen ja noch, Licht ins Dunkel zu bringen.
sternenmeer:
@Didakt
Ihr Zitat:" Ein Abgleich der Abrechnungen mit dem Liefervertrag ist unverzichtbar". Stimme Ihnen voll zu.
Unser Verwalter scheint von weiteren Untersuchungen meinerseits jedoch nicht viel zu halten. Bisher keine Reaktion
auf mein Schreiben v. 11.12.2017- (Zitat):".... Nur eine gründliche Einsicht in die jeweiligen Stromverträge bzw.
Jahresabrechnungen kann zu aussagefähigen Ergebnissen führen. Darum beantrage ich hiermit Akteneinsicht...
Bitte teilen Sie mir mit, wann ich zu Ihnen ins Büro kommen kann." - Schau'n wir mal, ob ich noch vor Weihnachten
"Audienz" bekomme. Ohne Akteneinsicht komme ich mit meiner Analyse nicht weiter. Dann ist mein "Ehrenamt" beendet.
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