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Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung

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sternenmeer:
@alle
Wie w.o. berichtet, hat der neue Verwalter den Prioenergie-Stromvertrag zum Glück schon im Jan. 2017 außerordentlich
gekündigt, was mir erst seit kurzem bekannt ist. Ohne Erst-Stromvertrag kann ich bestehende Rückforderungsansprüche
nicht ermitteln. Zitat des Verwalters v. 18.12.2017:"Ein Vertrag gibt es in unserem Hause nicht und auch nicht (mehr) bei der XXX.", gemeint ist der vorherige Verwalter. Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage bezweifle ich, was ich heute auch dem
neuen Verwalter mitgeteilt habe.
Damit ist das Thema für mich erledigt. Wie so oft werden die Teileigentümer wieder vor vollendete Tatsachen gestellt. Es
sei jedoch angemerkt, dass m.E. ein Verwalter als Interessenvertreter der Teileigentümer keinen Stromvertrag mit total
überzogenen Preisen abschließen darf, weil er dann gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstößt.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem vorherigen Verwalter erübrigt sich, weil hier nur die Anwälte der Gewinner
sind. Und alleine als Einzelkämpfer kann ich auch nicht tätig werden (WEG).
Trotzdem ein Lob an den neuen Verwalter, der diese außerordentliche Kündigung durchgesetzt hat.

Didakt:
@ sternenmeer,


--- Zitat von: Ihnen unter Antwort # 20 ---Zitat des Verwalters v. 18.12.2017:"Ein Vertrag gibt es in unserem Hau-se nicht und auch nicht (mehr) bei der XXX.", gemeint ist der vorherige Verwalter. Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage bezweifle ich, was ich heute auch dem neuen Verwalter mitgeteilt habe.
Damit ist das Thema für mich erledigt.
--- Ende Zitat ---

Sie machen mich neugierig. Lassen sich die Mitglieder Ihrer TG mit derartigen Sprüchen abspeisen?
Es stellt sich hierbei z. B. doch die Frage, ob die Gemeinschaft eine Rechtsform hat und Rechtsfähigkeit besitzt.
Handelt es sich ggf. etwa um eine Personengesellschaft (z.B. ein nicht eigetragener Verein), oder eine juristische Person des Privatrechts (z. B. eingetragener Verein (e. V.), wirtschaftlicher Verein) oder eine eingetragene Genossenschaft (eG).
Wenn dies der Fall ist, handelt die TG doch sicherlich durch gewählte oder mittels Satzung bestimmte Organe, die den Mitgliedern über ihre Tätigkeiten Rechenschaft abzulegen haben. Vorliegend also auch über vertragliche Angelegenheiten von besonderer Relevanz.

berghaus:
Mitstreiter finden!

berghaus 20.12.17

Erdferkel:

--- Zitat von: berghaus am 20. Dezember 2017, 17:21:28 ---Mitstreiter finden!

--- Ende Zitat ---
Da liegt wohl das Problemchen... würde ich auch lieber den einen oder anderen Euro mehr zahlen, bevor ich mich mit sowas rumplage!  8)

sternenmeer:
@ Berghaus
"Mitstreiter finden"- Die übrigen Teileigentümer haben sich offensichtlich noch nicht von meiner gewonnenen Anfechtungs-
klage erholt. Da das AG - für mich völlig unverständlich - keine grobe Fahrlässigkeit des Verwalters festgestellt hat ( trotz
schwerer Verfehlungen ), mussten die übrigen Teileigentümer als Beklagte die gesamten Verfahrenskosten tragen. Zum
Glück hat daraufhin der Vor-Verwalter seinen Vertrag gekündigt. Soll ich nun schon wieder als Einzelkämpfer tätig werden?
Mitstreiter gibt es nicht. Der neue Verwalter ist schon jetzt genervt.
@Erdferkel
Sie haben das "Problemchen" erkannt. Ein solches "Ehrenamt" - für alle anderen kämpfen - lebt auch von deren Aner-
kennung. Die ist nicht gegeben. Soll ich mich weiter  "rumplagen" - so ihr Ausdruck?
@Didakt
Wir sind eine TG-Eigentümergemeinschaft mit xxx-Stellplätzen. Obwohl alle 3 Verwaltungs-Beiratsmitglieder von mir
immer über o. a. Problem per E-Mail informiert wurden, habe ich bisher von Ihnen nichts gehört. Vermutlich denken
sie:" Jetzt fängt der schon wieder an. Lass uns doch in Ruhe".
Nicht akzeptieren möchte ich so ohne weiteres , dass der neue Verwalter aufgrund eines Vorschlags eines Beratungs-Dienstleiters den Stromlieferanten ausgesucht hat. Dieser ist mit 28,08 ct./KWh (Arbeitspreis) nicht gerade günstig.
Bin der Ansicht, dass wir Teileigentümer durch Beschluss in der ET-Versammlung bzw. die 3 Verwaltungsbeiratsmitglieder
einen günstigen- natürlich seriösen- Stromlieferanten selber aussuchen dürfen/sollten. Werde einen TOP-Antrag dahin-
gehend in der nächsten ET-Versammlung stellen.

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