Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung
sternenmeer:
Heute folg. Info"s vom Verwalter erhalten:
1. Prioenergie wurde vom neuen Verwalter (seit 01.01.17) schon im Jan. 2017 "Außerordentlich" gekündigt. Das war gut.
2. Aus der Prioenergie-Schlussrechnung ergibt sich ein Arbeitspreis von 38,77 ct./KWh!!!
3. Ursprüngl. Stromvertrag liegt mir immer noch nicht vor, um evtl. Rückforderungsansprüche ermitteln zu können.
4. Seit 27.01.2017 neuer Stromversorger (Stadtwerke XXX).
sternenmeer:
Unser neuer Verwalter teilt mir mit:"...ein Vertrag zwischen der XXX (=alter Verwalter) und der Prioenergie wurde uns
bei der Objektübergabe nicht mitgegeben." Ohne diesen kann ich evtl. Rückforderungsansprüche jedoch nicht ermitteln.
Habe den jetzigen Verwalter gebeten, seinen Vorgänger auf seine Übergabepflichten hinzuweisen und den Vertrag zu
übergeben.
Didakt:
--- Zitat ---…Ohne diesen kann ich evtl. Rückforderungsansprüche jedoch nicht ermitteln.
--- Ende Zitat ---
Der Vertrag ist dafür zunächst nicht unbedingt erforderlich. Preisanpassungen sind durchaus auch allein aus den Jahresverbrauchsabrechnungen/der Schlussrechnung abzuleiten. Der Vertrag und die einbezogenen AGB sind allerdings für die Bewertung/Wirksamkeit der darin enthaltenen Preisanpassungsklausel von Wichtigkeit.
sternenmeer:
@ Didakt
Der Arbeitspreis in der Rechnung v. 2015 bzw. 2016 war gleich: 34,61 ct./KWh - Brutto, jedoch OHNE
gesetzl. regulierte Kostenbestandteile.
Sollte dieser Arbeitspreis auch Bestandteil des Vertrages gewesen sein, wie kann ich dann Rückforderungs-
ansprüche beim Arbeitspreis begründen? Rückforderungen nur durch unberechtigte Veränderungen bei den
gesetzl. regulierten Kosten wären doch ziemlich unbedeutend, was die Höhe angeht.
Didakt:
@ sternenmeer,
nochmal zum besseren Verständnis eine Rekapitulation Ihrer Angaben:
a) 1. Vertragsjahr 01.04.2015 – 31.03.2016 mit einjähriger eingeschränkter Preisgarantie. GP … ?, AP 34,61 ct/kWh incl. Staatl. Abgaben. Erhöhung der Staatl. Abgaben ab 01.01.2016 mit max. 0,715 ct/kWh bei wirksamer Anpassungsklausel möglich. Jahresverbrauchsabrechnung ist anzuerkennen.
b) 2. Vertragsjahr 01.04.2016 – 31.01.2017 ?. Schlussrechnung mit welchem GP? und AP 38,77 ct/kWh Auch hier wäre AP-Erhöhung durch Staatl. Abgaben ab 01.01.2017 mit max. 2,448 ct/kWh möglich. Welcher AP wurde bis 31.12.2016 ab 01.01.2017 abgerechnet?
Fazit: Für das 2. Vertragsjahr scheint eine Preisanpassung vorgenommen zu sein, der bei unwirksamer Anpassungsklausel mit Rückforderungsansprüchen zu widersprechen wäre.
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