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Autor Thema: 365 AG - Schaden minimieren  (Gelesen 16302 mal)

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Offline xeratat

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365 AG - Schaden minimieren
« am: 01. Dezember 2016, 12:44:03 »
Hallo liebes Forum,

ich habe blauäugig über Verivox ein Stromvertrag mit fixem Sofortbonus & prozentualen Schlussbonus mit der 365 AG abgeschlossen - dabei habe ich mich wohl von den Verivox Bewertungen blenden lassen.
 - Lieferbeginn Ende September 2016
 - Sofortbonus Ende November fällig
 - 15% Endbonus
 - 2000 kWh voraussichtlicher Verbrauch
 - ca 55€ Abschlag, vermutlich auf 11 Monate kalkuliert.

Nachdem der Sofortbonus nicht fristgerecht eingetroffen ist habe ich mich den genauer mit dem Unternehmen beschäftigt und habe die bekannten Horrorgeschichten hier im Forum und auf Reclabox etc. entdeckt.

Folgendes treibt mich um:
 - Der Sofortbonus wurde bis jetzt nicht beglichen. Auf Mahnung per Email wurde von 365 eine "umgehende Zahlung" zugesagt - hier läuft noch eine von mir gesetzte Frist bis Mitte nächster Woche.
- Da ich von einer Wohnung mit elekrischer Warmwasserzubereitung in eine Wohnung mit Warmwasser per Gas umgezogen bin, konnte ich meinen Stromverbrauch nicht einschätzen - tatsächlich liegt er wohl (Messung über das letzte viertel Jahr) eher bei 1.500kWh als bei 2.000kWh.
- Aufgrund des Geschäftsgebaren der 365 AG (verlorene Verrechnungsschecks etc.) habe ich Sorgen, meine wegen dem niedrigeren Stromverbrauches zuviel gezahlte Abschläge sowie den Endbonus jemals zurück zu erhalten.

Ich möchte nun Maßnahmen treffen, um einen potentiellen Schaden zu minimieren. Folgende Möglichkeiten schweben mir vor:

- Baldmöglichst Abschlagsanpassung gem. § 13 Abs. 1 S. 4 StromGVV fordern
- Alternativ: Nach Hälfte des Belieferungszeitraums kostenpflichtige Zwischenabrechnung beantragen, bei Nichtzahlung der überschüssigen Beiträge Aufrechnung erklären
- Wegen dem nicht gezahlten Sofortbonus nach Ablauf der Frist die Schlichtungsstelle Energie beauftragen. Ggf auch versuchen hieraus eine Kündigung aus wichtigem Grund nach §314 BGB zu Begründen.

Hat vielleicht einer der Experten im Forum Vorschläge wie ich vorgehen könnte?

Vielen Dank schon einmal für jede Hilfe,

xeratat

Offline Erdferkel

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Re: 365 AG - Schaden minimieren
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2016, 13:57:47 »
Hallo xeratat,
ich hatte ähnliche Bedenken und musste meine Ansprüche nachdrücklich und letztlich auch mit Unterstützung der Schlichtungsstelle durchsetzen, aber das war erfolgreich. Solange die 365ag nicht insolvent wird kriegt man seine Kohle auch wieder.
Ich würde da erstmal auch wie von Ihnen beschrieben vorgehen, das ist kein Pakettarif über 2000Kwh, sondern wird nach Verbrauch abgerechnet?
-Die Abschlagsanpassung sollten Sie am besten sofort anhand des tatsächlichen Verbrauchs einfordern und das dann bei Nchtberücksichtigung gleich mit ins Schlichtungsverfahren zum Spfortbonus einbringen, das geht problemlos.

-Keinesfalls würde ich eine kostenpflichtige Zwischenabrechnung beantragen!

-Wenn Sie insgesamt mit den Vertragsbedingungen einverstanden sind würde ich den Vertrag weiterlaufen lassen, wie sind die genauen Bonussummen, 15% verbrauchsabhängiger Endbonus, wieviel Sofortbonus und wieviele Abschläge?
Ich zahle momentan unterm Strich ca. 21ct/Kwh bei 2500 Kwh Verbrauch in einem Normalen Vertrag.
V-Schecks sollten Sie nicht akzeptieren wenn in den AGB nicht ausdrücklich vereinbart, ich habe auf Überweisung bestanden.
Über Aufrechnung und Rückbuchung von Lastschriften kann man notfalls später nachdenken, mit der Schlichtungstelle drohen bringt auch nichts, die schalten Sie einfach nach 4 Wochen ein und fertig.
Dokumentieren Sie die Korrespondenz, mail cc an sich selbst und als .pdf speichern oder Schreiben per Fax, geht ja noch nicht um Fristen, aber dann sind Sie gerüstet für die Schlichtung.
Viel Erfolg, Erdferkel


Offline PowerPlay

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Re: 365 AG - Schaden minimieren
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2016, 09:39:04 »
Hallo xeratat,

ich teile die Einschätzung von Erdferkel. Zusätzlich könnte man dem Unternehmen vorschlagen, die Zählerstände monatlich zu übermitteln, wenn es nicht auf geringere Abschlagszahlungen eingehen möchte. Anhand der Verbrauchszahlen wird dann die Abschlagszahlung neu festgesetzt. Die tatsächlichen Verbräuche darf der Stromanbieter nicht ignorieren. ´

Viel Erfolg!

@ Erdferkel: Ich habe auch auf Überweisung bestanden, aber es ist nichts passiert. Hast du Tipps für mich?


Offline xeratat

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Re: 365 AG - Schaden minimieren
« Antwort #3 am: 02. Dezember 2016, 10:38:58 »
Hallo Erdferkel, Hallo Powerplay,

vielen Dank schon einmal für die Antworten! Das vorgeschlagene Vorgehen hört sich vernünftig an. Ich werde heute die Anpassung der Abschlagszahlung einfordern, so dass ich ggf. nach vier Wochen die Schlichtungsstelle wegen Sofortbonus und dem Abschlag einschalten kann. Es handelt sich um einen Standardtarif ohne Paket o.ä. - der Versorger sollte also drauf eingehen müssen. Hier noch die Vertragsdaten für Erdferkel:
Zitat
Tarif: Arbeitspreis: 24,95 Cent/kWh
Spar Klassik Premium Grundpreis: 4,30 €/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende
Vertragsverlängerung: 12 Monate
Sofortbonus: 80,00 €
Auszahlungszeitpunkt 60 Tage ab Belieferungsbeginn, bei rückwirkender Belieferung ab Erhalt der Lieferbestätigung.
Bonus: 15 %
Abschlagsbetrag: 55,00 € / Monat
Voraussichtliche kWh: 2200
Geschätze kWh Gestern: 1550

2200kWh * 24,95ct = 548,90€
4,30€ * 12  =51,60€
Gesamtsumme = 600,50€ / 11 = 54,60€ -> Der Abschlag ist wohl auf 11x bemessen, auch wenn es hiervon keine Angabe von 365/immergrün gibt.

Vielen Dank schon einmal an alle im Forum die hier weiterhelfen. Weitere Entwicklungenw erde ich hier in diesem Thread dokumentieren.

Viele Grüße

Offline Didakt

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Re: 365 AG - Schaden minimieren
« Antwort #4 am: 02. Dezember 2016, 12:20:26 »
@ xeratat

Ihr geplantes Vorgehen halte ich für verfrüht. Aus meiner Sicht werden Sie damit jetzt noch keinen Erfolg haben, da Ihre Belieferung erst gut 2 Monate läuft und sich aufgrund des aktuellen Zählerstandes daraus eine glaubwürdige und nachvollziehbare Verbrauchsprognose bis zum Vertragsablauf noch nicht begründen lässt.

Ihre Einforderung des Sofortbonus können Sie separat verfolgen.

Grundsätzliches:
Die von den Energieversorgern festgelegten Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas müssen sich gemäß § 41 (2) EnWG am mutmaßlichen Verbrauch bzw. am Vorjahresverbrauch des Kunden orientieren. Der Ansatz überhöhter Abschläge ist unzulässig (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16.12.2014, Az: I-20 U 136/14).

Und:
Vorliegend gilt nicht – wie von Ihnen ausgeführt – § 13 Abs. 1 S. 4 StromGVV, sondern es gelten die in den Sondervertrag einbezogenen AGB Nr. 10 des Versorgers sowie EnWG § 41 (2) S. 3.

Warten Sie den geeigneten Zeitpunkt ab (etwa bis Monat März/April 2017) und schreiben Sie dann dem Versorger folgendes:

Viel Erfolg!

Edit: Textbausteine gelöscht.
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2016, 16:30:32 von Didakt »

Offline xeratat

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Re: 365 AG - Schaden minimieren
« Antwort #5 am: 02. Dezember 2016, 13:14:32 »
Hallo Didakt,

vielen Dank für Ihre Bedenken. Ich stimme Ihnen zu, eine Änderung der Abschlagzahlung lässt sich von 365 wahrscheinlich wegargumentieren. Die Email ist allerdings schon versand worden - ich werde wohl sehen was raus kommt (gehe davon aus, dass die Email ignoriert wird). Selbst wenn der Abschlaganpassung nicht zugestimmt wird, kann ich es ja zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal probieren. Herzlichen Dank schon einmal für Ihre Textbausteine hierfür.

Viele Grüße

Offline Erdferkel

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Re: 365 AG - Schaden minimieren
« Antwort #6 am: 02. Dezember 2016, 13:27:07 »
@ xeratat

Ihr geplantes Vorgehen halte ich für verfrüht. Aus meiner Sicht werden Sie damit jetzt noch keinen Erfolg haben, da Ihre Belieferung erst gut 2 Monate läuft und sich aufgrund des aktuellen Zählerstandes daraus eine glaubwürdige und nachvollziehbare Verbrauchsprognose bis zum Vertragsablauf noch nicht begründen lässt.

Das sollte anhand des Standardlastprofils H0 aber ganz problemlos möglich sein!
Da es dabei aber nicht um Riesensummen geht würde ich da aber auch keinen Riesenterror veranstalten, wenn man aber schon am Schreiben ist kann man das gleich miterledigen, dürften so um die 10€ im Monat sein...

@ Powerplay: Ich kann da nur raten eine Frist zu setzen, erwarte Gutschrift des Betrages X bis spätestens (Frist 2Wochen) auf mein Konto XXX. Wenn nichts eingeht mal eine 1. Mahnung schreiben, mit Frist 1 Woche, und dann 2. Mahnung, wenn man Lust hat kann man dafür dann sogar 2,50 € Mahngebühr draufschlagen, und wenn dann nix kommt an die Schlichtungsstelle. Almado hat damals bei mir sogar die von mir erhobenen Mahngebühren erstattet! Ich hab den Schriftwechsel noch irgendwo im Archiv, ich such das mal raus und lade es anonymisiert auf einen filehoster.
Wenn man sich sicher ist, daß man denen keine Sepa Einwilligung geschickt hat kann man auch einfach die Lastschrift zurückbuchen, das geht bei fehlender Autorisierung 13 Monate lang... :o

Offline xeratat

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Re: 365 AG - Schaden minimieren
« Antwort #7 am: 06. Dezember 2016, 08:19:46 »
Guten Morgen,

ein erstes Update: Immergrün /365 hat überraschenderweise den von mir vorgeschlagenen Abschlagsbetrag von 36€ ohne Diskussion akzeptiert. Ich hatte eine sehr detaillierte Email mit Verweis auf die Schlichtungsstelle geschrieben.

Der Sofortbonus ist noch ausstehend.
EDIT: Der Sofortbonus ist soeben, ein Tag vor Ablauf meiner Frist, eingegangen. Somit sind alle meine Forderungen erfüllt und ich kann von einem weiteren Vorgehen gegen 365 absehen. Ich hoffe, dass ich für Abrechnung und Bonuserstattung ebenfalls auf Einschalten der Schlichtungsstelle verzichten werden kann.

Viele Grüße!
« Letzte Änderung: 06. Dezember 2016, 10:29:22 von xeratat »

Offline Erdferkel

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Re: 365 AG - Schaden minimieren
« Antwort #8 am: 06. Dezember 2016, 14:26:38 »
👍.

Offline xeratat

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Re: 365 AG - Schaden minimieren
« Antwort #9 am: 14. September 2017, 21:52:01 »
Der Wahnsinn geht in die nächste Runde  ::)
Nach meiner Kündigung wurde das Zahlverfahren von Lastschrift auf Überweisung umgestellt. Die Abschläge habe ich pünktlich überwiesen. Inzwischen ist der letzte Belieferungsmonat angebrochen. 365 AG mahnt einen 12. Abschlag an, obwohl der geschätzte Stromverbrauch bereits mit dem 11. Abschlag beglichen worden ist, und die 365 AG einem Abschlagsplan mit 11 Monaten zugestimmt hatte. Auf diesen Sachverhalte habe ich die 365 AB per Mail hingewiesen. Daraufhin habe ich eine Email erhalten, dass man versucht hätte mich telefonisch zu erreichen (was nicht stattgefunden hat) und man um einen Rückruf bittet. Ich bleibe gespannt was sich ergibt.

Offline Didakt

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Re: 365 AG - Schaden minimieren
« Antwort #10 am: 15. September 2017, 11:21:07 »
@ xeratat

Zitat von: Ihnen
[…] 365 AG mahnt einen 12. Abschlag an, obwohl der geschätzte Stromverbrauch bereits mit dem 11. Abschlag beglichen worden ist, und die 365 AG einem Abschlagsplan mit 11 Monaten zuge-stimmt hatte. Auf diesen Sachverhalte habe ich die 365 AB per Mail hingewiesen. […]

Weil in diesem Zusammenhang vielleicht von allgemeinem Interesse, stelle ich hier nochmal zur weiteren Erläuterung den folgenden Link ein: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19175.msg111775.html#msg111775

Ungeachtet Ihres Hinweises an die 365 AG, dessen Inhalt Sie nicht bekanntgegeben haben, biete ich Ihnen eine Textvorlage an, mit der Sie diese Angelegenheit mit dem Versorger endgültig bereinigen können. Mit einer weiteren Vorlage (Zählerstandsmeldung nach Vertragsende) sollte Sie auch gleich für klare Verhält-nisse hinsichtlich der Schlussrechnung vorsorgen.

MfG
« Letzte Änderung: 15. September 2017, 11:25:23 von Didakt »

Offline xeratat

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Re: 365 AG - Schaden minimieren
« Antwort #11 am: 06. November 2017, 09:15:11 »
Hallo zusammen,

nach meiner Drohung mit der Schlichtungsstelle wurde auf den 12. Abschlag verzichtet. Die Abschlussabrechnung habe ich nach erneuter Mahnung am letzten Tag der Sechswochenfrist erhalten, mein Guthaben incl. Bonus eine Woche später - sogar per Überweisung  ;D. Für mich ist das Kapitel 365 AG damit glücklich beendet  :) . Ich bedanke mich für alle die in diesem Forum mir geholfen haben!

Insgesamt hatte ich das Gefühl, dass gerade der Hinweise auf die Schlichtungsstelle und die Vierwochenfrist eine schnelle Antwort der 365 AG provoziert hat.


 

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