Hallo xeratat,
ich hatte ähnliche Bedenken und musste meine Ansprüche nachdrücklich und letztlich auch mit Unterstützung der Schlichtungsstelle durchsetzen, aber das war erfolgreich. Solange die 365ag nicht insolvent wird kriegt man seine Kohle auch wieder.
Ich würde da erstmal auch wie von Ihnen beschrieben vorgehen, das ist kein Pakettarif über 2000Kwh, sondern wird nach Verbrauch abgerechnet?
-Die Abschlagsanpassung sollten Sie am besten sofort anhand des tatsächlichen Verbrauchs einfordern und das dann bei Nchtberücksichtigung gleich mit ins Schlichtungsverfahren zum Spfortbonus einbringen, das geht problemlos.
-Keinesfalls würde ich eine kostenpflichtige Zwischenabrechnung beantragen!
-Wenn Sie insgesamt mit den Vertragsbedingungen einverstanden sind würde ich den Vertrag weiterlaufen lassen, wie sind die genauen Bonussummen, 15% verbrauchsabhängiger Endbonus, wieviel Sofortbonus und wieviele Abschläge?
Ich zahle momentan unterm Strich ca. 21ct/Kwh bei 2500 Kwh Verbrauch in einem Normalen Vertrag.
V-Schecks sollten Sie nicht akzeptieren wenn in den AGB nicht ausdrücklich vereinbart, ich habe auf Überweisung bestanden.
Über Aufrechnung und Rückbuchung von Lastschriften kann man notfalls später nachdenken, mit der Schlichtungstelle drohen bringt auch nichts, die schalten Sie einfach nach 4 Wochen ein und fertig.
Dokumentieren Sie die Korrespondenz, mail cc an sich selbst und als .pdf speichern oder Schreiben per Fax, geht ja noch nicht um Fristen, aber dann sind Sie gerüstet für die Schlichtung.
Viel Erfolg, Erdferkel