Energiepreis-Protest > FUXX - Die Sparenergie

Neukundenbonus aus dem Planumsatz

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Didakt:
Hallo Frau @ DieAdmin,

haben Sie eben gerade nach meiner kritischen Stellungnahme die jüngsten vorstehenden Beiträge von Heute aus diesemThread gelöscht? Wenn ja, mein Kompliment für die schnelle Handlungsweise zum Schutz des TE.

MfG

DieAdmin:
@Didakt,

ja, die Beiträge sind nicht mehr da. Ich handelte hier allerdings nicht zum Schutz des Beitragsschreibers, sondern des Forenbetreibers (Bund der Energieverbraucher e.V.)

jodelschnepfe:
Den fehlenden Bonus hat Fuxx nun bezahlt.

Die Kosten des Gerichtsverfahrens stehen noch aus.

Didakt:
Sofortige Zahlung! Das sieht ja/wirkt ja wie ein sofortiges Anerkenntnis durch Fuxx gemäß § 93 ZPO aus? Und die Kosten des Verfahrens werden nun nach Ihrer Klagerücknahme/Erledigungserklärung sicherlich Ihnen als Kläger auferlegt? Was es nicht alles gibt!

Welche Art von Klage haben Sie eigentlich erhoben, doch sicher eine Leistungsklage, sprich Zahlungsklage? Und Gerichtsstand war vorliegend nach Ihren Angaben das Gericht an Ihrem Wohnort? Komisch, weil doch bei einer Zahlungsklage das Gericht am Erfüllungsort, dem Firmensitz von Fuxx, zuständig sein müsste (§ 269 BGB).

Was ist denn aus Ihrer Strafanzeige geworden?

jodelschnepfe:

--- Zitat von: Didakt am 17. März 2017, 21:33:02 ---Und die Kosten des Verfahrens werden nun nach Ihrer Klagerücknahme/Erledigungserklärung sicherlich Ihnen als Kläger auferlegt? Was es nicht alles gibt!

--- Ende Zitat ---

Die Kosten des Verfahrens wurden der Beklagten auferlegt.
Entscheidend bei der Verteilung der Kosten ist, wer den Anlass zur Klage gab. Und das war eindeutig Fuxx.


--- Zitat von: Didakt am 17. März 2017, 21:33:02 ---Welche Art von Klage haben Sie eigentlich erhoben, doch sicher eine Leistungsklage, sprich Zahlungsklage? Und Gerichtsstand war vorliegend nach Ihren Angaben das Gericht an Ihrem Wohnort? Komisch, weil doch bei einer Zahlungsklage das Gericht am Erfüllungsort, dem Firmensitz von Fuxx, zuständig sein müsste (§ 269 BGB).

--- Ende Zitat ---

Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus einer Stromlieferungsvertrag bei Privathaushalten ist immer der Ort des Stromzählers (§ 22 StromGVV). Egal um welche Klageart es dabei geht.

@Didakt: Lesen Sie doch einfach in den Gesetzen nach.


--- Zitat von: Didakt am 17. März 2017, 21:33:02 ---Was ist denn aus Ihrer Strafanzeige geworden?

--- Ende Zitat ---

So schnell arbeiten Staatsanwaltschaften nicht.

Ausserdem bin ich nur Zeuge. Wenn die Sache per Strafbefehl abgehandelt wird - wovon ich ausgehe - erfahre ich davon nichts.

Ich werde aber in einem halben Jahr bei der StA Hamburg anrufen - aus Neugier.

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