Energiepreis-Protest > FUXX - Die Sparenergie
Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Didakt:
--- Zitat von: jodelschnepfe unter Antwort #11 ---…Entweder man schreibt das Geld ab oder man zerrt die Brüder sofort vor den Kadi.
--- Ende Zitat ---
Das Geld braucht/muss man – auch ohne Zahlungsklage – nicht abschreiben. Ihnen geht es doch wohl in erster Linie ums Prinzip, ohne Berücksichtigung wirtschaftlicher Überlegungen.
Es wäre für den einen oder anderen hier mitlesenden Verbraucher sicherlich hilfreich, folgendes von Ihnen zu erfahren:
Haben Sie den „Bruder“ (Versorger) mit oder ohne Anwalt vor den Kadi gezerrt? Wie hoch ist denn der Streitwert der Zahlungsklage, doch wohl etwa nur im unteren zweistelligen Bereich? Rechnet ggf. der RA nach Anlage 1 des RVG ab (nur diese Gebühren wären bei Ihrem Obsiegen vom Versorger zu tragen) oder haben Sie mit dem RA eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen? In welcher Höhe denn? ;)
Erdferkel:
OT: So ganz daneben liegt @jodelschnepfe mit dem Kindergarten allerdings nicht. Ich hatte in den letzen beiden Jahren je 1X mit den Schlichtern / Ombudsmännern der Genossenschaftsbanken und der Versicherungen zu tun, hätte ich mir in beiden Fällen sparen können, hab damit nur Zeit und Porto vergeudet, Unterlagen bitte schriftlich einreichen... Musste in beiden Fällen letztlich doch klagen, erst das führte dann zum Erfolg. Hätte ich nicht vorher positive Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle Energie gesammelt hätte ich mich wohl ähnlich geäussert, bei Banken und Versicherungen verfahre ich da mittlerweile auch wie @jodelschnepfe.
bolli:
@Erdferkel
Da aber hier im Forum mittlerweile genug positive Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle nachzulesen sind, sollte man eben nicht alle über einen Kamm scheren.
Und kosten- und aufwandsmäßig kommt man bei solchen wie dem vorliegenden Fall nach meiner Erfahrung bei der Schlichtungsstelle deutlich schneller an sein Geld. Geht es allerdings nicht nur darum, sieht das Ganze natürlich anders aus. ;)
Didakt:
--- Zitat von: @ jodelschnepfe unter « Antwort #11 am: 09. March 2017, 00:06:15 » ---…Mit Verlaub @bolli: Das ist Kindergarten...
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: @ Erdferkel unter « Antwort #16 am: 09. March 2017, 13:09:46 » ---…So ganz daneben liegt @jodelschnepfe mit dem Kindergarten allerdings nicht.
--- Ende Zitat ---
Was bitte schön soll denn an den Ausführungen von @ bolli unter Antwort #6 infantil sein? Diesen und seinen Ausführungen unter Antwort #13 ist selbstverständlich in vollem Umfang zuzustimmen. Eher die darauf folgenden Antworten scheinen sehr fragwürdig zu sein.
Kommen wir nochmal auf den eigentlichen Punkt dieses Threads zurück: Hier ist angeblich ein vertragswirksam zugesagter Bonus nur teilweise, also nicht voll ausgezahlt worden, obwohl die AGB zum Vertrag die Einschränkung der Bonusgewährung nur auf einen Verbrauch bis zur Höhe des prognostizierten Verbrauchs nicht enthalten. Diese Einschränkung gibt es zwar bei einigen Versorgern. Vorliegend soll jedoch eindeutig der Bonus auf die Jahresverbrauchskosten über die gelieferte Energie zu gewähren sein.
Die Verbraucher kommen und gehen in diesem Geschäft und die Tricks und Intrigen, die Wirrungen und Irrungen, d. h. das Geschäftsgebaren von bestimmten Versorgern bleibt doch über die Jahre immer ähnlich, wie auch in diesem Fall. Und dem kann man erfahrungsgemäß mit den Mitteln des Vertragsrechts und notfalls hilfsweise unter Einschaltung der SE in stringenter Vorgehensweise erfolgreich selbst (wenn man sich ein wenig auskennt) und schnell begegnen. Fälle der genannten Art sind hier im Forum insbesondere in den Jahren 2013 bis 2015 „hoch und runter“ abgehandelt worden. Mir persönlich sind viele dieser Fälle im Detail bekannt, die ausschließlich ohne Bonusverlust ihren Abschluss fanden. Alles hier im Forum nachzulesen.
Bonusjäger sind zuweilen Auseinandersetzungen der genannten oder auch anderer Art mit bestimmten Versorgern ausgesetzt. Wer dem aus dem Weg gehen will, ist in der Grundversorgung gut aufgehoben. Aber bekanntlich soll es dabei auch schon zu Problemen gekommen sein.
Erdferkel:
--- Zitat von: Didakt am 09. März 2017, 17:06:02 ---Was bitte schön soll denn an den Ausführungen von @ bolli unter Antwort #6 infantil sein? Diesen und seinen Ausführungen unter Antwort #13 ist selbstverständlich in vollem Umfang zuzustimmen.
--- Ende Zitat ---
@Didakt: Posts gelesen und verstanden? Nicht die Äusserungen von @bolli, sondern die Vorgehensweise über die Schlichtungsstelle ist Kindergarten. Ich hoffe ich konnte helfen. :)
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