Energiepreis-Protest > FUXX - Die Sparenergie
Neukundenbonus aus dem Planumsatz
jodelschnepfe:
Hallo zusammen,
ich war Stromkunde (Privathaushalt) bei Fuxx24 in Hamburg.
Letzte Woche bekam ich nach mehreren Telefonaten meine Schlußrechnung.
Vereinbart war ein Neukundenbonus in Höhe von 15 % des Umsatzes.
Fuxx24 berechnet nun den Bonus aus dem von mir geplanten Verbrauch (4.000 kwh). Tatsächlich verbraucht habe ich 5.000 kwh.
Meines Erachtens muß der Neukundenbonus aus dem Istumsatz, und nicht aus dem Planumsatz errechnet werden.
Hat jemand ähnliches erlebt ?
Gruß jodelschnepfe
bolli:
Bei den mir bekannten Anbieter, die mit Neukunden-Boni arbeiten ist es so, dass bei der Anmeldung darauf hingewiesen wird, dass der Bonus auf den tatsächlichen Verbrauch, HÖCHSTENS jedoch bis zum angegebenen VORAUSSICHTLICHEN Jahresverbrauch. Von daher vermute ich, dass das auch bei Fuxx immer noch so im Angebot steht. War selbst vor 2 Jahren dort Kunde und es stand auch bei mir so drin.
Von daher empfiehlt es sich, beim voraussichtlichen Jahresverbrauch immer ein wenig großzügiger zu sein. Solange man keinen Pakettarif wählt, ist dieses ja ansonsten unkritisch.
berghaus:
Bei meinem letzten (schon mal umstrittenen) Anbieter für Gas und Strom (jeweils bis Januar 2017) 'grüngas easy12' und 'grünstrom easy12' von Grüngas, gas.de, Stromio wurde der 15 %ige Neukundenbonus, wie es in den ABB steht, nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet. Dieser war im Fall Gas höher und beim Strom niedriger als bei Vertragsabschluß angegeben.
Im übrigen gab es bei der Abwicklung der Kündigung, deren Bestätigung, der Abrechnung (alles Online über die E-Mailadresse bzw. den Onlineacount) und die Überweisung der Guthaben (alles innerhalb con 14 Tagen) keine Probleme.
Bei meinem neuen Gas-Anbieter 'FairEnergie' sinkt der Neukundenbonus, wenn man die Schwelle von 31.000 kWh unterschreitet, von 264 € auf 216 €.
Ob der 3 Monate nach Lieferbeginn gezahlte Sofortbonus von 280 € bei gemeldeten 31.100 kWh noch bei der ersten Abrechnung auf 260 € (für Verbräuche unter 31.00 kWh) gekürzt wird, wenn man die 31.000 kWh tatsächlich unterschreitet, weiß ich noch nicht.
Im Grenzfall muss man gegen die Bonusverminderung anheizen.
Siehe auch den Beitrag #55 in http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19724.msg117777.html#msg117777
Mein neuer Stromanbieter 'Extrastrom' (Extraenergie Gmbh, Chemnitz) verspricht auch in der Vertragsbestätigung ("Ihr verbindlicher Liefertermin") den Bonus von 15 % der Gesamtkosten auf der "Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnen zu wollen.
Außerdem bestätigt er wohl mit der Angabe: "Mindestvertragslaufzeit 12 Monate (Start am 01.02. mit der Belieferung 2017)", dass Vertragsbeginn und Lieferbeginn zusammenfallen, wobei es dann noch um eine Vertragslauf- und Lieferzeitverlängerung bis zu Ende eine Monats kommt, wenn der Vertrag nicht ab einem 1. des Monats beginnt -Bei mir nicht.
Daneben gibt es noch einen kostenlosen Haushaltsschutzbrief für ein Jahr, der mit "Schlüsseldienst, Schädlingsbekämpfung, professionelle Datenrettung, Elektro- und Heizungsnotdienst u.a., meine ich, gar nicht so unsinnig ist. Diesen muss man allerdings drei Monate vor Ablauf selbst kündigen, sonst geht es in die Verlängerung für 5,99 E/Monat = 71,88 €/Jahr.
berghaus 28.02.17
bolli:
--- Zitat von: berghaus am 28. Februar 2017, 13:53:44 ---Ob der 3 Monate nach Lieferbeginn gezahlte Sofortbonus von 280 € bei gemeldeten 31.100 kWh noch bei der ersten Abrechnung auf 260 € (für Verbräuche unter 31.00 kWh) gekürzt wird, wenn man die 31.000 kWh tatsächlich unterschreitet ist, weiß ich noch nicht.
Im Grenzfall muss man gegen die Bonusverminderung anheizen.
Siehe auch den Beitrag #55 in http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19724.msg117777.html#msg117777
--- Ende Zitat ---
Da der Sofortbonus ja nicht für frühere Verbräuche bei anderen Anbietern gezahlt wird sondern auf den Jahresverbrauch bei DIESEM Anbieter bezogen ist, ist eine Kürzung ZU DIESEM ZEITPUNKT wohl kaum zu rechtfertigen und ein dagegen Anheizen sollte nicht schwer fallen.
Allerdings wäre eine spätere Verrechnung in verminderter Höhe bei unterschrittenem Verbrauch in der Schlussrechnung durchaus möglich.
jodelschnepfe:
Fuxx hat mittlerweile ein korrigierte Schlußrechnung übermittelt, nach dem ich Klage beim Amtsgericht eingereicht habe.
Die Klage habe ich nun für erledigt erklärt.
Die Kosten wird Fuxx zu tragen haben.
Es erfolgte keinerlei Gegenwehr durch Fuxx, weshalb ich davon ausgehe, dass die wissen, dass sie im Unrecht sind.
Sie vertrauen eben darauf, dass niemand klagt, was in meinem Fall ein Trugschluß war.
Wenn die Sache vollständig abgeschlossen ist, werde ich wieder berichten.
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