Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

"Der BGH läuft Amok" (Urteil vom 28.10.2015 vs. § 315)

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Ronny:
@ h.terbeck

Derart feine Unterschiede hat vor ein paar Jahren auch mal ein Präsident der Vereinigten Staaten anlässlich einer kleinen Affäre mit einer Praktikantin bemüht ...

bolli:

--- Zitat von: h.terbeck am 14. März 2016, 19:56:33 ---@energienetz
Ich bedauere, Ihnen widersprechen zu müssen.
Zur Klar- und Richtigstellung:
Lediglich aufgrund der Aussage des Mitglieds @fortunato, der die Befürchtung äußerte, dass "der Verein" bald keine Mitglieder mehr habe,habe ich geantwortet, dass der Prozeßkostenfonds ANSCHEINEND Möglichkeiten sucht und findet, ein Engagement zu vermeiden!

Es stellt doch wohl einen kleinen, aber feinen Unterschied dar, ob ich etwas feststelle oder nach einer Aussage eines Mitglieds der Anschein erweckt wird, dass es dort Probleme zu geben scheint.

--- Ende Zitat ---
Warum fühlen Sie sich denn überhaupt bemüßigt, zu etwas Stellung zu nehmen, was Sie selbst nicht genau kennen. Ob @fortunato nun Gründe hat, warum  er sich skeptisch äußert oder wie und warum der Fall liegt wie er liegt, können wir von außen doch gar nicht beurteilen. Da sollte man mit Glaskugelweisheiten sehr vorsichtig sein.

Übrigens:


--- Zitat von: h.terbeck am 11. März 2016, 17:42:20 ---@bolli
Sie schreiben so schön: Und gehen Sie davon aus, dass die Konzerne NICHT das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde abwarten, bevor sie die Protestler in der Grundversorgung unter Druck setzen.

Hatte ich nicht deutlich gemacht:
Und gehen Sie davon aus, dass die Konzerne NICHT das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde abwarten, bevor sie die Protestler in der Grundversorgung unter Druck setzen.
--- Ende Zitat ---

Können Sie mal erläutern, WAS Sie deutlich gemacht haben ? Das, was Sie dort in Antwort #5 geschrieben haben, war es auf jeden Fall nicht, denn DAS war ein Zitat von mir, was Sie im übrigen im Satz vorher ja selbst zitiert haben.  ;)

userD0010:
@bolli
Es lohnt nicht!  Wie gut, dass Sie es immer schon gewusst haben.

DieAdmin:

--- Zitat von: fortunato am 10. März 2016, 18:37:10 ---...
In der neusten Ausgabe der Energiedepesche (März 2016) lesen wir:
 
„(...) Verbraucher können daher grundsätzlich den Preisprotest wie früher fortsetzen. Aber: Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes werden viele Gerichte dazu neigen, die Rechtsauffassung des BGH ungeprüft zu übernehmen, wodurch eine Überprüfung der Preise in der Praxis nicht mehr stattfinden könnte. Wer den Preisprotest also fortführt, muss jetzt eher damit rechnen, durch seinen Versorger verklagt zu werden, da die Versorger darauf hoffen, dass viele Gerichte kritiklos dem BGH folgen werden."
...

--- Ende Zitat ---

Der eingangs erwähnte Artikel aus der ED ist online: http://www.energieverbraucher.de/de/site__1700/?contId=16471#con-16471

userD0010:
"Wer den Preisprotest also fortführt, muss jetzt eher damit rechnen, durch seinen Versorger verklagt zu werden, da die Versorger darauf hoffen, dass viele Gerichte kritiklos dem BGH folgen werden."
Und in diesen Fällen ist dann die Unterstützung durch eine fachlich versierte Rechtsvertretung unabdingbar. Und diese sollte dann überzeugend versuchen, dem zuständigen Gericht nahezulegen, nicht nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten und in der Folge ggf. eine Verweisung an den EuGH zu berücksichtigen. Und sollte dies nicht bereits dem erstbefassten Gericht einleuchten, bleibt immer noch das Berufungsgericht, das zu überzeugen wäre.

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