Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
"Der BGH läuft Amok" (Urteil vom 28.10.2015 vs. § 315)
userD0010:
@bolli
Sie schreiben so schön: Und gehen Sie davon aus, dass die Konzerne NICHT das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde abwarten, bevor sie die Protestler in der Grundversorgung unter Druck setzen.
Hatte ich nicht deutlich gemacht:
Und gehen Sie davon aus, dass die Konzerne NICHT das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde abwarten, bevor sie die Protestler in der Grundversorgung unter Druck setzen.
Wozu dann Ihre umfangreichen "Ausführungen"?
Übrigens fühle ich mich in meinem Vorgehen nicht einsam und glaube, in meiner unterstellten Einsamkeit sehr wohl meinem Energieversorger Paroli zu bieten und mir ist unergründlich, was Sie mit dem Begriff "vor dem Kampf" feststellen möchten.
Wenn jeder Protestler erst vor der Anwendung des § 315 BGB im Falle der Grundversorgung einen Anwalt konsultieren würde, stünde dies vermutlich ein wenig dem wirtschaftlichen Erfolg ein wenig im Wege.
In welches gemachte Nest Sie vermeintlich Andere sog. Protestler sich gesetzt haben sollen,vermag ich nicht nachzuvollziehen. Allerdings bleibt zu vermuten, dass so Mancher im Laufe der Zeit auf das Trittbrett aufgesprungen ist und heute glaubt, es immer gewusst zu haben.
fortunato:
Ich möchte mich bei allen Teilnehmern dieser Diskussion recht herzlich bedanken!
Ich bin mir - leider - immer noch nicht sicher, ob ich den Protest fortführen soll.. Ich bin seit Jahren schon ein BDEV-Mitglied und ein Fondsmitglied (BDEV - Prozesskostenfonds), da sich aber die AGB's (der Prozesskostenfonds) ständig ändern (negativ) ist man m.E. zurzeit nirgendwo sicher.. Hier ein Auszug:
„Gerichtliche Auseinandersetzung
Für Fondsmitglieder übernimmt der Verein in der Regel die Kosten einer erfolgsversprechenden gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Kosten von gerichtlichen Gutachten werden nicht übernommen. Der Verein hilft bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt. Der Verein legt Kriterien und eine Prüfprozedur fest.“
Ich denke, wenn es so weiter geht, dann hat der Verein bald keine Mitglieder mehr.
userD0010:
@fortunato
Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott, haben unsere Altvorderen früher als Wahlspruch genutzt.
So sollten Sie es in diesem Fall auch sehen. Wenn Sie von Ihrer Vorgehensweise überzeugt sind, was den Unbilligkeitseinwand gegen das Preisgebastel Ihres Versorgers angeht, dann sollten Sie auch weiterhin den § 315 als Begründung nutzen.
Im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung setzen derzeit zahlreiche (auch) obere Gerichte die Verfahren aus, bis das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen hat.
Ob mit oder ohne Vorgehen gegen Ihren Versorger sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass ggf. dessen Ansprüche erst nach drei Jahren obsolet sind und alles bis dahin Aufgelaufene zum ''Streit genutzt werden kann.
Sie sollten aber -im Falle einer Rechtsschutzversicherung- prüfen, wie lange dieser Versicherungsschutz bereits besteht, denn wenn Sie erst nach Ihrem ersten Vorgehen gegen Ihren Versorger diesen Vertrag abgeschlossen haben, kann es Ihnen passieren, dass der Versicherer eine Risikoübernahme ablehnt, weil der Fall behauptet bereits vor Vertragsbeginn eingetreten ist.
Bleiben Sie stur bei Ihrer Linie, es ist allerdings schade, dass sich auch der Prozesskostenfond anscheinend Möglichkeiten sucht und auch findet, ein Engagement zu vermeiden.
energienetz:
Sie stören sich daran, dass der Prozesskostenfonds im Voraus nicht jedem Mitglied, das einzahlt, in unbegrenzter Höhe eine Zahlungszusage macht. Wenn Sie sich das aber einmal überlegen, so liesse sich ein solches Versprechen finanziell nicht einhalten, weil bereits zwei oder drei Prozesse den gesamten Fonds leeren könnten. Davon abgesehen würde eine solches Versprechen den Fonds zu einer Rechtsschutzversicherung machen, was natürlich aus den verschiedensten Gründen unzulässig wäre. Und: Sogar Rechtsschutzversicherungen prüfen, in welchen Fällen sie in welcher Höhe eintreten. Zudem bietet der Fonds die Möglichkeit, auch in Bagatellsachen Honorare mit Anwälten zu vereinbaren, die über den gesetzlichen Sätzen liegen. Ansonsten wäre viele Streitigkeiten für Verbraucher schon deshalb verloren, weil kein Anwalt für die gesetzlichen Sätze arbeiten würde. So schlecht ist also der Fonds auch wieder nicht.
userD0010:
@energienetz
Ich bedauere, Ihnen widersprechen zu müssen.
Zur Klar- und Richtigstellung:
Lediglich aufgrund der Aussage des Mitglieds @fortunato, der die Befürchtung äußerte, dass "der Verein" bald keine Mitglieder mehr habe,habe ich geantwortet, dass der Prozeßkostenfonds ANSCHEINEND Möglichkeiten sucht und findet, ein Engagement zu vermeiden!
Es stellt doch wohl einen kleinen, aber feinen Unterschied dar, ob ich etwas feststelle oder nach einer Aussage eines Mitglieds der Anschein erweckt wird, dass es dort Probleme zu geben scheint.
Das Mitglied @fortunato wird sicherlich Gründe haben, warum er sich skeptisch äußert.
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