Kaum zu glauben, was bei ExtraEnergie / prioenergie / HitEnergie abgeht:
- Trotz Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Sachsen im Frühjahr 2014 wg. "Versteckspiel mit Preiserhöhung" (Missachtung des gesetzlichen Transparenzgebots gem. § 41 Abs. 3 EnWG) wird auch Ende 2014 nach wie vor eine zweizeilige Preiserhöhungsmitteilung in einer langatmigen 2-Seiten-Information über „allgemeine Strommarkt-entwicklungen“ versteckt.
Und wenn man sich die häufigen Verbraucher-Beschwerden über nicht erhaltene Emails anschaut - bspw. hier
http://de.reclabox.com/firma/1348-ExtraEnergie-GmbH - stellt sich dann womöglich die Frage, ob solche Emails überhaupt gesendet wurden oder erst (nachträglich?) bei Kunden-Reklamation ins Online-Kundenpostfach eingestellt werden?
- Eine aktuelle Preiserhöhung wird begründet mit „...
müssen Sie als Endverbraucher aufgrund politischer Entwicklungen in und außerhalb von Europa immer mehr für Energie bezahlen. Wir werden uns … dafür engagieren,
die Bestandteile Ihres Energiepreises so niedrig wie möglich zu halten. Einen Teil der gestiegenen Kosten müssen wir allerdings zum 01.02.2015 umlegen“.
Welche Kosten sollen denn seit dem Vertragsbeginn Anfang 2014 um rd. 6,17 ct/kWh brutto (Arbeitspreiserhöhung plus angeblich weitergegebene Senkung der staatlich regulierten Umlagen und Abgaben) gestiegen sein? Denkbar ist eine geringfügige Erhöhung der Netznutzungsentgelte, was man bei seinem Netzbetreiber erfragen könnte. Ansonsten sind mir nur die seit Jahren rückläufigen(
!) Strom-Großhandelspreise bekannt.
So also versteht ExtraEnergie die selbst auferlegte AGB-Verpflichtung "
den ... zu zahlenden Gesamtpreis ... durch einseitige Leistungsbestimmung gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind"?
Aber was soll's, so wird es für betroffene Kunden der ExtraEnergie & Co. relativ leicht, ihren Widerspruch zu solchen Preiserhöhungen zu formulieren (u.a. Unbilligkeitseinwand) und nach ggf. fruchtlosem Ablauf der gesetz-lichen 4-wöchigen Abhilfefrist im ersten Schritt mit einer Beschwerde die
www.schlichtungsstelle-energie.de einzuschalten, was bekanntlich durch den Versorger zu tragende Kosten auslöst.
Nachtrag:
Wie man aktuell bei ReclaBox lesen kann, kommt ExtraEnergie dem im Zusammenhang mit einem Widerspruch zu einer Preiserhöhung vorgebrachten Verlangen einer vorzeitigen/einvernehmlichen Vertragsbeendigung während des 2. Lieferjahres nach. Fraglich, ob man besser Vertragserfüllung bis zum Ablauf des Vertrags- und Lieferjahres zu den ursprünglich vereinbarten Preisen verlangen sollte, denn ein AP von bspw. 23,6 Ct/kWh brutto und ggf. ein paar Euro mtl. GP sind ja nicht so ganz schlecht.