Man kann auch Haare in Suppen suchen. Da steht doch Preisanpassungen im Betreff. Wie möchten Sie es denn noch deutlicher ?
Und dass EE nach der Rücknahme der ursprünglichen Preisanpassung da nicht lange auf sich warten lässt war auch abzusehen. In diesen Fällen wird entweder durch den Versorger fristgerecht gekündigt oder der Preis (erneut) angehoben und der Kunde kündigt (meist) von sich aus.
Man kann das Spielchen natürlich noch ein wenig weitertreiben. Da die verwendete Preisanpassungsklausel in den AGB meist nicht wirksam ist (weil sie nicht den Anforderungen des BGH, die der an eine solche Klausel stellt, genügt), kann man der Preisanpassung auch aus diesem Grund widersprechen und erneut den ursprünglich vereinbarten Preis bezahlen. Spätestens dann wird der Versorger wohl von sich aus kündigen.
Hier hat die Kundin ja wohl schon selbst die Bremse gezogen.
Wie schon gesagt: Bei diesen Versorgern lohnt meist nur ein verbleib für ein Jahr und dann rechtzeitiger Kündigung. Will man dieses nicht, sollte man sich andere Versorger suchen, die nicht unbedingt an vorderster Stelle in den Vergleichsportalen stehen. Die können Arbeitspreismäßig durchaus mit den oberen mithalten, ihnen fehlt lediglich der Lockbonus.