Auch ich habe das Schreiben vom 15.12.2018 von der BEV erhalten, wonach sich ab 01.02.2019 mein Arbeitspreis von 24,09 auf 27,99 Cent/kWh (= + 16 %) und der Grundpreis von 377,69 auf 905,88 (!!) €/Jahr (= + 140 %) erhöhen soll.
Um es vorweg zu sagen, ich bin zwar betroffen wegen solch unsäglicher Unverschämtheit, aber es betrifft mich nicht, weil ich im November zum Ende des 1. Lieferjahres am 31.01.2019 rechtzeitig (nur per E-Mail) gekündigt hatte und diese Kündigung schon nach 5 Tagen von der BEV artig mit einem seriös aussehendem Schreiben per Post bestätigt wurde.
Ich wechsele seit 17 Jahren fast jährlich die Strom- und Gasanbieter und betreue auch meine älteren Kinder bei ihren Verträgen und bin nun schon zum dritten Mal mit wechselnden Lieferstellen bei der BEV. Es gab bisher keine Probleme, obwohl die BEV schon seit Jahren in den Foren als „unseriös“ bezeichnet wird.
Bei einem Verbrauch von 5.800 kWh (PLZ 59821) habe ich unterm Strich mit allen Boni 2016 0,20 €/kWh (stromio), 2017 0,20 E/kWh (extraenergie) und 2018 0,22 kWh (BEV) bezahlt.
Hätte ich nicht zum 31.01.2019 gekündigt und würde der bisherige Arbeits- und Grundpreis der BEV ab 01.02.2019 weitergelten, würde, weil die Boni des ersten Lieferjahres von 215 + 266 (15%) = 481 € entfallen, der Preis auf 0,306 €/kWh steigen. Das ist noch etwas mehr als der Preis von 0,303 €/kWh des örtlichen Anbieters ‚innogy (RWE)‘, der m.E. teuerste Anbieter im Bundesgebiet, der mit seinen Preisen, meine ich, millionen Verbraucher und vor allem ältere Kunden, die nicht in der Lage sind, zu wechseln, abzockt.
Nun aber schlägt die BEV mit einer Erhöhung von 0,22 bzw. 0,306 auf 0,436 €/kWh dem Fass den Boden aus. Ich frage mich auch, ob diese Preiserhöhung für den Fall, dass man die rechtzeitige Kündigung verschlafen hat und die Erhöhung erst bei der nächsten Jahresabrechnung bemerkt, wegen „Wuchers“ gerichtlich oder mit Hilfe der Schiedsstelle abgewendet werden kann.
Sofern das 1. Lieferjahr an dem angekündigten Termin der Preiserhöhung noch nicht rum ist, würde ich der Preiserhöhung widersprechen und gleich zum Ende des ersten Lieferjahres kündigen. (Das kann man auch gleich nach Vertragsabschluss tun.) Und gleich ein wenig mit der Schiedsstelle drohen.
berghaus 21.12.18