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Autor Thema: Probleme mit immergrün!  (Gelesen 90310 mal)

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Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #120 am: 09. Oktober 2014, 16:16:55 »
... Kommt hier immergrün nicht langsam in den Bereich des versuchten Betruges, ...

Man müsste die Absicht/den Vorsatz beweisen. Eine Strafanzeige führt zudem zur Zurückweisung bzw. Einstellung eines Verfahrens bei der www.schlichtungsstelle-energie.de (siehe § 4 Ziff. 3 d der Verfahrensordnung unter Menü-Punkt "Ihre Beschwerde"). Bringt also nichts!
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Offline T6666

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #121 am: 07. November 2014, 14:42:53 »
Hallo zusammen,

dank der tollen Vorlagen von kkh (vielen Dank dafür!) bin ich außerordentlich schnell vorangekommen.

Nachdem mein Vertrag mit immergrün ordentlich zum 31.10.2014 endete, habe ich am Montag 03.11.2014 den Zählerstand vom 31.10.2014 vorab per Telefax und mit Einwurfeinschreiben mitgeteilt. Ebenso meinem neuen Versorger und dem Netzbetreiber. Noch am 04.11.2014 kam eine Eingangsbestätigung von immergrün, man kümmere sich um meine Endabrechnung.

Heute kam dann die Schlussabrechnung per E-Mail, dabei ist mir aufgefallen, dass für den zeitraum vom 01.11.2013 bis 31.12.2013 ein Arbeitspreis von netto 0,20016800 € und vom 01.01.2014 bis 31.10.2014 0,20846800 angestzt wurde. Hat es hier die EEG Umlage zum Jahreswechsel erhöht, denn der Tarif hatte ja im ersten Jahr eine Preisgarantie.

Insgesamt liege ich mit 100 kWh über dem prognostizierten Jahresverbrauch, so dass ich den 25%igen Bonus in völler Höhe erhalten müsste. Gerade die Angabe des gewährten Bonus in der Endabrechnung ist für mich nicht nachvollziehbar. In den AGB heißt es in 9. (2) letzter Satz, "der Bonus wir höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen Jahresverbrauch des Kunden". Meine Bonuszahlung liegt aber gut 6 € über der bei Vertragsschluss genannten maximalen Bonuszahlung, denn die AGB deckeln diese ja eigentlich. Im Ergebnis macht es aus meiner Sicht keinen Sinn hier nochmals in eine Dikussion einzusteigen, es geht um wenige Euro (sowhl plus, als auch minus) und diese sind nicht ein Schreiben wert.

Was aber wieder ärgerlich ist, die Bonuszahlung soll per Verrechnungsscheck erfolgen, der innerhalb von drei Wochen ab Rechnungsdatum kommen soll. Macht es Sinn hier nochmals Druck zu machen und wen ja, wie und auf welchem Weg?

Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #122 am: 07. November 2014, 15:31:07 »
... die Bonuszahlung soll per Verrechnungsscheck erfolgen, der innerhalb von drei Wochen ab Rechnungsdatum kommen soll. Macht es Sinn hier nochmals Druck zu machen und wen ja, wie und auf welchem Weg?

Hatten Sie am 03.11. die Guthabenüberweisung auf Ihr Bankkonto innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abrechnungserstellung verlangt? Wenn ja, dann schicken Sie immergrün/365AG am 24.11.2014 doch per Email eine Mahnung mit 2,50 Euro Mahngebühren, falls der Scheck bis 22.11. nicht zugegangen ist (das machen die bei verspäteter Zahlung schließlich auch!).  ;)

Scherz - Ende !
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Offline T6666

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #123 am: 07. November 2014, 15:42:41 »
Ja, hatte ich! Ich habe mich streng an Ihre Vorlage gehalten, diese sieht ja ausdrücklich Überweisung vor und lehnt den Verechnungsscheck ab.

Wobei Ihre Idee gar nicht schlecht ist, in wenigen Tagen ist der 11.11. und der Kölner begibt sich in einen humorvollen Zustand!

Ab wann macht ein Inverzugsetzen von 365AG Sinn, tatsächlich erst am 26.11. (Rechnungsdatum war der 05.11.)?

Offline Didakt

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #124 am: 07. November 2014, 16:47:14 »
Ab wann macht ein Inverzugsetzen von 365AG Sinn, tatsächlich erst am 26.11. (Rechnungsdatum war der 05.11.)?

@ T6666,

da die Vorlagen, auf die Sie Bezug nehmen, nicht von @ khh, sondern von mir stammen, erlaube ich mir, Ihre Frage kurz zu beantworten. :D

Ihr Schreiben an Immergrün dürfte u. a. folgenden Text enthalten, wenn Sie ihn nicht verändert haben:
Zitat
...Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht. Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Bankkonto überweisen, dessen Verbindungsdaten Ihnen bekannt sind. Mit der von Ihnen praktizierten verzögerten Scheckzahlung bin ich ausdrücklich nicht einverstanden.

...Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen, werde ich wegen Ihres Verzugs (s. auch § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend....

Demnach befindet sich der EVU ab 21.11.2014 in Verzug. Sie brauchen ihn nicht erst noch in Verzug zu setzen.

MfG

Edit: Im BGB steht auch noch folgendes, von dem Sie Gebrauch machen können, wenn Ihnen danach zumute ist: ;)

§ 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden

(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
« Letzte Änderung: 07. November 2014, 17:09:21 von Didakt »

Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #125 am: 07. November 2014, 17:35:39 »
@ T6666, da die Vorlagen, auf die Sie Bezug nehmen, nicht von @ khh, sondern von mir stammen, ...

Edit: Im BGB steht auch noch folgendes, von dem Sie Gebrauch machen können, wenn Ihnen danach zumute ist: ;)
§ 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Richtig, mit "fremden Federn" möchte ich auch nicht "geschmückt" werden ! ......  ;)

Der Basiszins im 2. Halbjahr 2014 beträgt übrigens - 0,73 % p.a., Sie könnten ab 21.11.
also Verzugszinsen i.H. von 4,27 % p.a. verlangen !  :)
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Offline T6666

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #126 am: 07. November 2014, 17:38:48 »
Dann noch einmal einen ausdrücklichen Dank an Sie! Ich wollte nur zum Ausdruck bringen wie hilfreich die Vorlagen sind und wie gut es funktioniert hat.  Das schreiben hat diesen Wortlaut, ganz genau  ;)

Dann heißt es jetzt ein wenig Geduld haben und hoffen, dass der Scheck kommt. Tolle Verzinsung eigentlich, wenn der Schuldner nur nicht so windig wäre  :D

 

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