Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Mindermeinung: gesetzliche Preisbestimmungspflicht des Grundversorgers aus EnWG
uwes:
--- Zitat von: RR-E-ft am 25. November 2014, 20:51:47 ---@uwes
Man hört erfreut, wenn vornehmlich gut betuchte bzw. behauste Klientel vertreten wird.
Und es gibt auch etwas zum Schmunzeln. ;)
Von den Tarifkunden lebt keiner mehr, es sei denn diejenigen, die § 116 EnWG unterfallen.
--- Ende Zitat ---
Es macht wenig Freude, sich mit einem an sich sehr klug denkenden aber doch etwas in Arroganz abgleitenden Menschen ernsthaft zu unterhalten.
Ich werde damit jedenfalls nicht fortfahren.
RR-E-ft:
Schade.
berghaus:
--- Zitat ---Von RR-E-ft:
"Von den Tarifkunden lebt keiner mehr, es sei denn diejenigen, die § 116 EnWG unterfallen."
--- Ende Zitat ---
Na , da hat ja das EnWG was Erfreuliches, dass es zumindest den Tarifkunden hilft, zu überleben, die dem § 116 unterfallen.
Ergänzung 22:00: Mit “…., es sei denn (von) denjenigen…… wäre es auch doppeldeutig geblieben! ;)
Im Übrigen würde ich mich freuen, wenn die hochkarätige Diskussion fortgesetzt wird!
berghaus 26.12.14
PLUS:
--- Zitat von: uwes am 25. November 2014, 17:56:45 ---Ich vertrete keine besonders schutzwürdigen Kunden, da meine Mandanten sämtlichst auch Eigentümer derjenigen immobilien sind, für die sie die Energielieferungen in Anspruch nehmen.
Sicherlich wird es jetzt auch mehr und mehr Mieter geben, die schutzwürdig sind und grundversorgt werden. Sie werden aber meiner "kurzsichtigen" Meinung nach nicht den überwiegenden Teil der Tarifkunden darstellen.
--- Ende Zitat ---
Klar, gemeint sind die grundversorgten Haushaltskunden. @uwes, aber da liegt wohl ein Irrtum vor.
In Deutschland sind die Mieter die Mehrheit und dort dürften in Relation mehr Verbraucher grundversorgt Energie verbrauchen als bei den Eigentümern. Im Jahr 2008 lebten insgesamt 43 Prozent aller deutschen Haushalte in den eigenen vier Wänden. 57 Prozent waren Mieter. Im übrigen Europa sieht das anders aus, z.B. wohnen in Spanien, Italien, Irland, Großbritannien vier von fünf Bewohner in der eigenen Immobilie.
RR-E-ft:
Haushaltskunden sind hauptsächlich private Haushalte. Und diese haben auf dem Energiemarkt selbst keine Nachfrage- und Verhandlungsmacht.
Mit denen setzt sich kein Energieversorger an einen Tisch und redet über Preise und Vertragsbedingungen mit anschließend feierlicher Vertragsunterzeichnung wie bei einem Stahlkonzern.
Dafür ist es belanglos, ob die in einem eigenen Haus oder zur Miete wohnen. Sie sind schutzbedürftig, weil sie auf dem Energiemerkt so klein sind. Kleinkunden.
Um die kümmert sich auf dem Energiemarkt auch keiner, wenn sie sich nicht selber kümmern.
Diese Kleinkunden müssen auch aus Sicht der EU besonders geschützt werden, damit sie nicht unter die Räder kommen.
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