Energiepolitik > Fossile Energie / Atomkraft
RWE klagt wegen Atomkraftwerk
khh:
--- Zitat von: PLUS am 17. Januar 2015, 15:44:12 ---[...]
Man kann die "hektische Kehrtwende in 2011 nach Fukushima" mit Recht kritisieren. Was wurde in dieser Ausnahmezeit nicht alles gefordert, manche Forderungen waren noch weit mehr als hektisch. Sollen wir die jetzt alle aus der Kiste holen? ...
[...]
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]
Ja, wobei es um "Lobbyistenpolitik" vor Fukushima geht: Hauptursächlich für das jetzt drohende finanzielle
Desaster ist m.E. die in 2010 von Schwarz/Gelb beschlossene Laufzeitverlängerung für 17 AKW um insgesamt
196 Betriebsjahre. Damit wurde der in 2000/2002 von Rot/Grün auf den Weg gebrachte "geordnete" Atomausstieg praktisch wieder gekippt. >:(
Diese Verantwortlichkeit für eine Politik im Sinne der (Atom)Wirtschaft sollte jedenfalls in der Erinnerung der Steuerzahler und Wähler bleiben!
Welchen Sinn macht es ansonsten, immer wieder die Fehlleistungen der Politik im Zusammenhang mit dem EEG etc. "aus der Kiste zu holen"? ;)
PS: Wie lautet gleich nochmal der Eid, den Kanzler/in, Bundes-Minister usw. bei Amtseinführung abgelegt haben
- ist da vom (ganzen) deutschen Volk oder von (Teilen wie) der deutschen Wirtschaft die Rede ?
PLUS:
--- Zitat von: khh am 17. Januar 2015, 16:37:15 ---Ja, wobei es um "Lobbyistenpolitik" vor Fukushima geht: Hauptursächlich für das jetzt drohende finanzielle Desaster ist m.E. die in 2010 von Schwarz/Gelb beschlossene Laufzeitverlängerung für 17 AKW um insgesamt 196 Betriebsjahre. ....
--- Ende Zitat ---
@khh, aber ja "hauptursächlich" wenn man die parteiische Brille aufsetzt. Man kann ja immer so weit suchen und in die Vergangenheit gehen bis man das angeblich passende Argument für sich gefunden hat.
Ohne die Flutkatastrophe mit folgender Reaktorkatastrophe und der unter öffentlichem Druck überzogenen Reaktionen der Politik gäbe es keine Schadenersatzklagen. Fukushima und die Reaktionen darauf sind dafür ursächlich und nichts anderes.
Konkret geht es bei den Klagen wohl um die wirtschaftlichen Folgen des Atom-Moratoriums für die Stromkonzerne. Die Bundeskanzlerin hat das Moratorium am 14. März 2011 verkündete. Auf dessen Grundlage wurden sieben Atomkraftwerke zunächst für drei Monate stillgelegt. Den endgültigen Atomausstieg regelte die 13. Novelle des Atomgesetzes vom 6. August 2011.
Die Politik und die Verantwortlichen standen unter gewaltigem Druck und es wurden sicher Fehler gemacht und offensichtlich nicht nur rechtliche! Im "Biblis-Urteil" stellten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass die vorübergehende Stilllegung des Blocks A und die endgültige Abschaltung des Blocks B nicht rechtmäßig angeordnet worden waren. Das ist nun nicht erst seit dem Monitorbericht bzw. erst seit Januar 2015 bekannt!
khh:
--- Zitat von: PLUS am 17. Januar 2015, 17:25:30 ---... Man kann ja immer so weit suchen ... bis man das angeblich passende Argument für sich gefunden hat. ...
--- Ende Zitat ---
@PLUS, aber ja, das kann "man", und nicht nur mit aufgesetzter "parteiische Brille" :D. Und über Ursache und Wirkung kann man trefflich streiten!
Wissen wir, ob die 882 Mio. Euro Schadenersatzforderungen allein aus der dreimonatigen Stilllegung der besagten sieben AKW resultieren oder ob da womöglich noch wesentlich mehr kommen könnte?
Letzteres ist m. E. durchaus vorstellbar. Ohne die nur fünf Monate vor Fukushima von Schwarz/Gelb im Sinne der AKW-Betreiber(!) beschlossenen Laufzeitverlängerungen wäre das wohl eher kein Thema. :-\
PS: In dem Monitorbericht geht es doch insbesondere um die "bestellte" Ablehnung der Wiederinbetriebnahme ("Mauscheleien" ohne Ende ::)), oder?
PLUS:
--- Zitat von: khh am 17. Januar 2015, 18:29:01 ---PS: In dem Monitorbericht geht es doch insbesondere um die "bestellte" Ablehnung der Wiederinbetriebnahme ("Mauscheleien" ohne Ende ::)), oder?
--- Ende Zitat ---
Fair bleiben! Das ist die böswillige Interpretation von Monitor. Haben sich die Macher mit der damaligen Situation wirklich auseinandergesetzt und kundig gemacht? Um was ging es den Machern? Was zeigt denn die Aufmachung als geheime Sensation mit Briefen aus einer Klageschrift? Welche Quelle man da wohl hat?! Um was es Monitor bei der Sensationsberichterstattung ging und was die Fakten sind, davon kann und sollte sich jeder Leser besser unvoreingenommen selbst ein Bild machen.
Dass der RWE-Chef Klarheit braucht, bevor er eine weitreichende Entscheidung trifft, entspricht der Verantwortung eines jeden Vorstandes. Die Anfrage ist somit logisch und keine "Mauschelei ohne Ende".
Was hat denn der hessische Ministerpräsident dem RWE-Vorstandsvorsitzenden geschrieben? Was hätte er auf die Frage in der gegebenen Situation anders antworten können?
--- Zitat ---Sehr geehrter Herr Vorstandsvorsitzender,
das dreimonatige Moratorium mit dem Ziel der Neubewertung der Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke läuft am 15. Juni 2011 aus. Unter Hinweis auf das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Atomgesetzes gehe ich davon aus, dass Sie von Ihrem Recht, Biblis B nach Ablauf der einstweiligen Betriebseinstellung am 18. Juni 2011 wieder anzufahren, im Hinblick auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in Zukunft mit den hessischen Behörden keinen Gebrauch machen. Sollte meine Einschätzung nicht den Tatsachen entsprechen und Sie ein Wiederanfahren von Biblis B in Erwägung ziehen, darf ich Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass die hessische Atomaufsicht - auch im Auftrag des Bundesministerum für Unwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als übergeordnete Behörde - dagegen vorgehen. ...
--- Ende Zitat ---
Bouffier und kein anderer Ministerpräsident konnte anderes antworten. Die Aufsichtsbehörden der Länder sind weisungsgebunden, sie handeln im Auftrag des Bundes.
khh:
--- Zitat von: PLUS am 17. Januar 2015, 20:11:07 ---[...]
Bouffier und kein anderer Ministerpräsident konnte anderes antworten. Die Aufsichtsbehörden der Länder sind weisungsgebunden, sie handeln im Auftrag des Bundes.
--- Ende Zitat ---
Versteh ich nicht: Warum eigentlich äußert sich MP B. (auf die Anforderung von RWE?) am 13.06.11 - u.U. in Abstimmung mit wem ? - überhaupt zum Recht der AKW-Betreiber, die Meiler nach Ablauf der einstweiligen Betriebseinstellung am 15.06.11 wieder anfahren zu können ? ...
… und greift damit auch dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Atomgesetzes (06.06.2011 Beschluss des Bundeskabinetts, 30.06.11 Beschluss des Bundestages, 08.07.11 Zustimmung des Bundesrates, 01.08.11 Unterzeichnungs des Bundespräsidenten, 05.08.11 Verkündung im Bundesgesetzblatt, am 06.08.11 in Kraft getreten) vor ! - Oder haben die zuständigen Organe nur noch die von wenigen Entscheidungsträgern in Hinterzimmern ausgekungelten Beschlüsse durchzuwinken ?
Als Jurist oder durch seine Berater hätte B. doch wohl wissen sollen, dass RWE & Co. die „unmissverständliche Androhung“ womöglich auch für weitergehende eigene Interessen - wie jetzt auch erfolgt - rechtlich ausschöpfen. War das „nur“ eine erneute politische Fehlleistung oder etwa doch ein bewusster „Freundschaftsdienst“ (bzw. eine "Mauschelei ohne Ende") ?
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