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RWE klagt wegen Atomkraftwerk

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Christian Guhl:
Wie schon mal gesagt : Die Heimsuchung aus der Uckermark und ihre Gurkentruppe waren gewarnt worden, den Ausstieg ohne gesetzliche Grundlage durchzuziehen. Jetzt kommt die Quittung. Und daran sind nun wirklich weder SPD noch Grüne oder Linke verantwortlich. Das muss sich Mutti ganz alleine ans Revers ihres Hosenanzugs heften.

PLUS:

--- Zitat von: Christian Guhl am 17. Januar 2015, 12:44:25 ---Wie schon mal gesagt : Die Heimsuchung aus der Uckermark und ihre Gurkentruppe waren gewarnt worden, den Ausstieg ohne gesetzliche Grundlage durchzuziehen. Jetzt kommt die Quittung. Und daran sind nun wirklich weder SPD noch Grüne oder Linke verantwortlich. Das muss sich Mutti ganz alleine ans Revers ihres Hosenanzugs heften.
--- Ende Zitat ---
@Christian Guhl, auch nicht besser, mit oder ohne Wiederholung. Mit welchem zusätzlichen Gesetz hätte denn eine Entschädigung ausgeschlossen werden sollen? Jedes Gesetz, das dies ausschliesst, wäre verfassungswidrig und würde spätestens in Karlsruhe einkassiert.


--- Zitat ---Art 14 Grundgesetz (3)
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
--- Ende Zitat ---

khh:
Aber bitte nicht die Fakten unter den Tisch kehren:

Schadensersatzforderungen in dieser Größenordnung hat das Kabinett Merkel zu vertreten. Derart teuer wird
es u.U. allein durch die in 2010 im Sinne der Atomwirtschaft beschlossene Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke (für 7 AKW um zusätzliche 8 und für 10 AKW um zusätzliche 14 Betriebsjahre) sowie durch die hektische Kehrtwende in 2011 nach Fukushima  -  siehe hier http://de.wikipedia.org/wiki/Atomausstieg unter "Deutschland 2000/2011–2022" !  :o

Wolfgang_AW:

--- Zitat von: PLUS am 17. Januar 2015, 11:34:22 ---
--- Zitat von: Wolfgang_AW am 16. Januar 2015, 23:53:24 ---
Politik half, wie in diesem schamlosen Fall, nicht nur den darniederliegenden Stromkonzernen zu der Klagemöglichkeit, ....
--- Ende Zitat ---

@Wolfgang-AW, jetzt nicht alles in einen Topf werfen und verrühren.

Auch Verbraucher sollten fair bleiben und sich nicht vor den falschen Karren spannen lassen.

--- Ende Zitat ---

Werter PLUS, vielleicht können Sie mir nochmal erläutern, was ich alles, mit dem o.a. einen Satz, in einen Topf geworfen habe?


Und mit der Meinung, dass anscheinend nicht alles so normal abgelaufen ist, wie Sie das darstellen, stehe ich offensichtlich nicht alleine.

RWE: Ein Brief voller Rätsel


--- Zitat ---... gäbe es nicht dieses Ei, das Jürgen Großmann seinen Leuten ins eigene Nest gelegt hat: Ein Brief an Hessens Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU), vier Zeilen ist er lang. Er nährt einen bösen Verdacht.
...
Rechtlich gesehen hätte RWE schon nach der Klage im April Biblis wieder anfahren dürfen. Die Klage hatte aufschiebende Wirkung, und gegen einen sofortigen Vollzug hätte das Unternehmen mit guter Aussicht auf Erfolg klagen können. Den Konzernstrategen aber war inzwischen klar geworden: Dann drohen Tumulte. Andererseits könnte der Schadensersatz versanden, wenn der Konzern gar keine Anstalten macht, wieder Strom zu produzieren. Es musste also ein offizielles Papier her, das klarmachte, dass Anfahren verboten ist.
--- Ende Zitat ---
Hervorh. durch Wolfgang_AW

@PLUS
Sie sehen, dass die von Ihnen angeführte Selbstverständlichkeit der Klarheit für den Konzernchef bereits gegeben war. Es macht sich dazu aber nicht schlecht, wenn man zusätzlich noch ein Gefälligkeitsschreiben einfordert.


--- Zitat ---Am 13. Juni antwortet Bouffier, gerade rechtzeitig. Angesichts der laufenden Arbeiten an dem Atomausstiegs-Gesetz gehe er davon aus, "dass Sie von Ihrem Recht, Biblis B nach Ablauf der einstweiligen Betriebseinstellung am 18. Juni 2011 wieder anzufahren, im Hinblick auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in Zukunft mit den hessischen Behörden keinen Gebrauch machen". Andernfalls würden die Behörden dagegen vorgehen. Zwei Tage später gibt RWE bekannt, Biblis B werde nicht wieder angefahren. "Damit wird auch dem Wunsch der Politik Rechnung getragen", heißt es in einer Mitteilung.
...
"Vieles deutet darauf hin, dass es sich um ein abgesprochenes Verfahren gehandelt hat, bis hinauf ins Kanzleramt", sagt Wolfgang Renneberg, einst oberster deutscher Atomaufseher.
...
Schließlich wird Bouffiers Antwort auch in der Klageschrift von RWE genüsslich zitiert. "Unmissverständlich" habe der Ministerpräsident widersprochen. "Angesichts dieser Androhung" habe RWE entschieden, Biblis B nicht wieder anzufahren. Auch Konkurrent Eon beruft sich in seiner Klageschrift auf Bouffiers Schreiben: "Isar 1 und Unterweser sind aus diesem Grund (. . .) nicht wieder ans Netz gegangen."
--- Ende Zitat ---

Bouffier weist Verantwortung für Schadenersatzklage zurück


--- Zitat ---Nach Angaben der Opposition in Wiesbaden hat schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) 2012 diesem Brief große Bedeutung zugemessen. Angesichts der harten Haltung der Landesregierung habe RWE seine rechtlichen Möglichkeiten für einen Weiterbetrieb ausgeschöpft, befanden die Richter in Kassel. Neu ist nun der Vorwurf, dass diese harte Haltung erst auf Anforderung von RWE schriftlich formuliert wurde.
--- Ende Zitat ---

Auch Ihr Hinweis, dass ein Untersuchungsausschuss überflüssig wie ein Kropf sei liegt daneben, da in Hessen bereits ein U-Ausschuss tätig ist, der sich mit der Stilllegung von Biblis beschäftigt.

Fazit: Ich meine, dass mein einzig dazu getroffener Satz als Verbraucher nicht unfair ist und ich auch noch nach dem falschen Karren am suchen bin, vor den ich mich spannen lassen könnte. :) :)

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

PLUS:

--- Zitat von: Wolfgang_AW am 17. Januar 2015, 14:04:45 ---Werter PLUS, vielleicht können Sie mir nochmal erläutern, was ich alles, mit dem o.a. einen Satz, in einen Topf geworfen habe?
--- Ende Zitat ---
Na, dann lesen Sie Ihren Satz doch nochmal vollständig:

--- Zitat ---Politik half, wie in diesem schamlosen Fall, nicht nur den darniederliegenden Stromkonzernen zu der Klagemöglichkeit, Politik hilft auf Kosten der Stromkunden über das modifizierte EEG (Ausglmechv/Sonderregelungen für stromintensive Unternehmen/Sonderregelung für Eigenverbrauch von Kraftwerken) auch vielen weiteren Industriebetrieben.
--- Ende Zitat ---
= Schadenersatzklage und EEG im Topf und verrührt!"


--- Zitat von: Wolfgang_AW am 17. Januar 2015, 14:04:45 ---Auch Ihr Hinweis, dass ein Untersuchungsausschuss überflüssig wie ein Kropf sei liegt daneben, da in Hessen bereits ein U-Ausschuss tätig ist, der sich mit der Stilllegung von Biblis beschäftigt.
--- Ende Zitat ---
Sie verrühren schon wieder, die Forderung stammt von hier:
--- Zitat ---Die atompolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Sylvia Kotting Uhl hält „diese Nähe zwischen Politik und Energiekonzernen, um den Steuerzahler um sein Geld zu bringen“, für „unglaublich empörend.“ Die Grüne Bundestagsfraktion fasst angesichts der Erkenntnisse von MONITOR einen Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag ins Auge.
--- Ende Zitat ---
Einen solchen Untersuchungsausschuss bezeichne ich als Steuergeldverschwendung und als überflüssig. Jetzt lassen wir mal die Gerichte entscheiden!

Es macht für mich keinen Sinn, mich zu weiteren Repliken zu diesem Sensationsbericht und den nachfolgenden "Empörungen" zu wiederholen.

@khh, hätte hätte Fahrradkette. Hätten wir wie die Österreicher, die fertigen Atomkraftwerke gar nicht ans Netz gelassen, dann...

Man kann die "hektische Kehrtwende in 2011 nach Fukushima" mit Recht kritisieren. Was wurde in dieser Ausnahmezeit nicht alles gefordert, manche Forderungen waren noch weit mehr als hektisch. Sollen wir die jetzt alle aus der Kiste holen? Besser nicht!

Nicht vorstellbar, wenn Herr Bouffier geantwortet hätte, die doch wohl weisungsgebundene hessische Atomaufsicht würde gegen ein Anfahren von Biblis B nichts unternehmen. Was hätte Monitor & Co. damals und heute verkündet. Etwas scheinfromm, was man da jetzt als vermeintliche Sensation aus der angeblich "geheimen" Kiste holt.

Fakt ist, dass die Bedingungen für die betroffenen Stromkonzerne durch enteignungsgleiche Vorgaben verändert wurden. Über strafrechtliche Vorgänge, über den Schaden und über die Entschädigung entscheiden Gerichte und das ist gut so.

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