Energiepolitik > Fossile Energie / Atomkraft
RWE klagt wegen Atomkraftwerk
PLUS:
--- Zitat von: khh am 17. Januar 2015, 23:48:15 ---Versteh ich nicht: Warum eigentlich äußert sich MP B. (auf die Anforderung von RWE?) am 13.06.11 - u.U. in Abstimmung mit wem ? - überhaupt zum Recht der AKW-Betreiber, die Meiler nach Ablauf der einstweiligen Betriebseinstellung am 15.06.11 wieder anfahren zu können ? ...
… und greift damit auch dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Atomgesetzes (06.06.2011 Beschluss des Bundeskabinetts, 30.06.11 Beschluss des Bundestages, 08.07.11 Zustimmung des Bundesrates, 01.08.11 Unterzeichnungs des Bundespräsidenten, 05.08.11 Verkündung im Bundesgesetzblatt, am 06.08.11 in Kraft getreten) vor ! - Oder haben die zuständigen Organe nur noch die von wenigen Entscheidungsträgern in Hinterzimmern ausgekungelten Beschlüsse durchzuwinken ?
Als Jurist oder durch seine Berater hätte B. doch wohl wissen sollen, dass RWE & Co. die „unmissverständliche Androhung“ womöglich auch für weitergehende eigene Interessen - wie jetzt auch erfolgt - rechtlich ausschöpfen. War das „nur“ eine erneute politische Fehlleistung oder etwa doch ein bewusster „Freundschaftsdienst“ (bzw. eine "Mauschelei ohne Ende") ?
--- Ende Zitat ---
@kkh, was für eine einfache Frage! Sie ist doch längst beantwortet und das wissen Sie. Herr B. äußerte sich, weil er als zuständiger Ministerpräsident für Hessen gefragt wurde und das betroffene Kernkraftwerk dort seinen Standort hat. Er ist dazu verpflichtet, seine weisungsgebundene Aufsichtsbehörde ist für Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben zuständig. Nochmal, die Frage des RWE-Chefs war in der gegebenen Situation logisch und berechtigt.
Nehmen Sie mal an, Sie haben eine Spedition und ihre LKW fahren täglich in die Stadt. Wegen der Feinstaubbelastung wird die Fahrt vorübergehend verboten. Sie wissen, dass eine Verordnung in Arbeit ist, die Begrenzungen, Auflagen oder gar ein endgültiges Verbot vorsehen. Als Chef müssen Sie im Interesse ihres Unternehmens kalkulieren und entscheiden. Macht es Sinn, die LKWs vorzuhalten, aufzurüsten, die Fahrer zu entlassen, die Lieferung in die Stadt einzustellen, für eine kurze unbestimmte Zeit die Fahrten wieder aufzunehmen? Jetzt fragen Sie den Oberbürgermeister der Stadt nach der Sachlage. Dise Frage ist keine "unmissverständliche Androhung", sondern logisches verantwortliches Verhalten.
Hier wird mit böswilligen Unterstellungen und Verschwörungstheorien gearbeitet und Inhalte aus einer Klageschrift als Sensation vermarktet. Selbstverständlich werden Anwälte in einer Klageschrift die Sachlage und dazu die Dokumente aus dieser Zeit verwenden, was denn sonst.
Die Klagen sind rechtsstaatlich und wer glaubt, mit solchen Sensationsberichten, Unterstellungen und politischem Ausschlachten das verhindern zu wollen befindet sich auf Abwegen.
Die Gerichte entscheiden über Schuld, strafrechtliches Fehlverhalten und Entschädigungen im Rechtsstaat. Nicht die Macher eines TV-Magazins oder politischen Gegner (nur solchen hat man ja das Wort erteilt)! Einfach nochmal ansehen!
Wolfgang_AW:
--- Zitat von: PLUS am 17. Januar 2015, 20:11:07 ---
Dass der RWE-Chef Klarheit braucht, bevor er eine weitreichende Entscheidung trifft, entspricht der Verantwortung eines jeden Vorstandes. Die Anfrage ist somit logisch und keine "Mauschelei ohne Ende".
--- Ende Zitat ---
Ihr ständige Wiederholung, dass der RWE-Chef Klarheit braucht macht es doch nicht besser. Der Brief war überflüssig wie ein Kropf, denn die Rechtlage war klar!!!
--- Zitat von: Wolfgang_AW am 17. Januar 2015, 14:04:45 ---
RWE: Ein Brief voller Rätsel
--- Zitat ---Rechtlich gesehen hätte RWE schon nach der Klage im April Biblis wieder anfahren dürfen. Die Klage hatte aufschiebende Wirkung, und gegen einen sofortigen Vollzug hätte das Unternehmen mit guter Aussicht auf Erfolg klagen können. Den Konzernstrategen aber war inzwischen klar geworden: Dann drohen Tumulte. Andererseits könnte der Schadensersatz versanden, wenn der Konzern gar keine Anstalten macht, wieder Strom zu produzieren. Es musste also ein offizielles Papier her, das klarmachte, dass Anfahren verboten ist.
--- Ende Zitat ---
Hervorh. durch Wolfgang_AW
--- Ende Zitat ---
Da die Rechtslage zum Anfahren klar war, was sollte dann noch eine "unverbindliche" Rückversicherung vom hessischen MP???
Man hätte ja die Reaktion der Landesregierung gelassen abwarten können - aber nein .......
--- Zitat ---Schließlich wird Bouffiers Antwort auch in der Klageschrift von RWE genüsslich zitiert. "Unmissverständlich" habe der Ministerpräsident widersprochen. "Angesichts dieser Androhung" habe RWE entschieden, Biblis B nicht wieder anzufahren. Auch Konkurrent Eon beruft sich in seiner Klageschrift auf Bouffiers Schreiben: "Isar 1 und Unterweser sind aus diesem Grund (. . .) nicht wieder ans Netz gegangen."
--- Ende Zitat ---
Ihre Lobeshymnen auf das wunderbare rechtsstaatliche Verhalten von Herrn Grossmann und die geradezu verantwortungsvolle Reaktion von Herrn Bouffier grenzen ja schon an "Heiligenverehrung" ;D
Nochmal!!! Die Rechtslage war klar - Grossmann hätte Biblis anfahren können, so er denn hätte wollen. Aber ohne die "unmissverständliche" Antwort von Herrn Bouffier würde es eben hinsichtlich eines Schadenersatzes düster aussehen, denn dann wirft sich ja die Frage auf: Weshalb haben sie Biblis denn nicht hochgefahren??
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
PLUS:
@Wolfgang_AW, Ihre abgespeckten Wiederholungen sind immer noch fett genug, sie machen es nicht besser. Hier hätte ich Ihnen Stoff für die nächste Enthüllungsstory mit passender Verschwörungstheorie: "Skandal, Finanzbehörden und Gerichte begünstigen Energiekonzerne"
Wie gefordert haben E.on und RWE 2,2 Mrd. Euro Brennelementesteuer an den Fiskus gezahlt. Ob die Steuer rechtmäßig erhoben wird, müssen das Bundesverfassungsgericht und der EuGH erst noch entscheiden.
Unter Umständen sind rückwirkend bis 2011 für jedes Jahr rund eine Milliarde an die Konzerne zurückzuerstatten – plus jährliche Zinsen in der Höhe von 6,0 %. So viel Rendite gibt es selbst für Konzerne nur beim Fiskus.
Wolfgang_AW:
--- Zitat von: PLUS am 18. Januar 2015, 13:55:29 ---Wie gefordert haben E.on und RWE 2,2 Mrd. Euro Brennelementesteuer an den Fiskus gezahlt. Ob die Steuer rechtmäßig erhoben wird, müssen das Bundesverfassungsgericht und der EuGH erst noch entscheiden.
--- Ende Zitat ---
Sie vergaßen hinzuzufügen, das die Stromkonzerne die 2,5 Mrd Euro keineswegs großzügigerweise, freiwillig (wegen der schwazen Null ;) ) bezahlt haben.
Sie folgten einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes, der die Sonderbelastung für rechtmäßig erklärt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
PLUS:
--- Zitat von: Wolfgang_AW am 18. Januar 2015, 16:37:56 ---Sie vergaßen hinzuzufügen, das die Stromkonzerne die 2,5 Mrd Euro keineswegs großzügigerweise, freiwillig (wegen der schwazen Null ;) ) bezahlt haben.
Sie folgten einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes, der die Sonderbelastung für rechtmäßig erklärt hat.
--- Ende Zitat ---
@Wolfgang_AW, ich habe nichts vergessen, warum sollte ich? Ich habe doch von "gefordert" und nicht von einer freiwilligen Zahlung geschrieben! Ob die Milliarden dem Finanzminister endgültig verbleiben ist nicht sicher. Wäre der Finanzminister Finanzchef eines Unternehmens hätte er dafür Rückstellungen bilden müssen, er könnte aus diesem und vielen anderen Gründen keine "Schwarze Null" feiern. Für ein Unternehmen wäre das auch gar kein Grund.
Die Zahlungen sind ja immerhin streitig und rechtsanhängig. Sollte das jetzt zu Lasten des Fiskus ausgehen, könnten Sie doch dem Finanzminister und dem Bundesfinanzhof in München analog der Verschwörungstheorie in diesem Fall auch wieder pure Absicht unterstellen. Denn dann wäre der Vorgang im Ergebnis mit einem erheblichen Vorteil für die Konzerne verbunden.
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