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Autor Thema: Keine Kündigungsbestätigung durch Almado  (Gelesen 4022 mal)

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Offline Harris

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Keine Kündigungsbestätigung durch Almado
« am: 19. August 2014, 22:09:20 »
Ich habe vor 3 Wochen meinen Vertrag bei Almado zum 31.12. per Fax gekündigt.

Bisher habe ich noch keine Kündigungsbestätigung (weder per Mail noch per Post) erhalten.
Gibt es Erfahrungen wie lange sich Almado/365 mit der Bestätigung zeitlässt?

Ansonsten werde ich morgen regelmäßig an mein Kündigungsschreiben erinnern. Dank Festnetzflat und der Möglichkeit via Computer zu faxen ist das ziemlich kostenneutral ;-).

Gibt es hierzu eventuell schon eine Vorlage? Als ich mein Kündigungsschreiben gepostet hatte wurde mir gesagt das es "Muster" gibt und meins nicht optimal ist...
Wo kann ich ein optimales Schreiben finden? Um im Zweifelsfall die "4-Wochen-Frist" laufen zu haben... ist hierfür ein besonderer Zusatz notwendig?

Darüberhinaus sind mit bei der Lektüre der Bestätigungen von damals einige Unstimmigkeiten aufgefallen. Zum Beispiel ist die GG in der Auftragsbestätigung von Almado leicht niedriger (19% alias vermutlich mal MwSt.) angesetzt. Erstaunlich wie bescheiden der Laden seine Buchhaltung im Griff hat  ::) .


Offline Harris

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Re: Keine Kündigungsbestätigung durch Almado
« Antwort #1 am: 19. August 2014, 22:50:56 »
Ich habe nochmal an meiner Kündigung gefeilt und einige Ideen aus dem Forum aufgegriffen.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie auf mein Schreiben vom 01.08.2014 bisher nicht reagiert haben teile ich Ihnen hiermit erneut mit, dass ich meinen Stromvertrag mit der Kundennummer xxxxx zum Ablauf des 31.12.2014, also zum Ende der regulären Mindestvertragslaufzeit, kündige.

Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass hierdurch der vertraglich vereinbarte Bonus von Ihnen zu zahlen ist.

Einer eventuellen vorzeitigen Vertragsaufhebung stimme ich ausdrücklich nur zu sofern die Auszahlung des Bonusses bzw. diesen zu erhalten hierdurch nicht gefährdet wird. Dies ist jedoch ausdrücklich keine Genehmigung einer vorherigen Auflösung. Dies gilt insbesondere auch dann wenn ein anderer Anbieter in meinem Namen unter Umständen zum nächstmöglichen Termin kündigt.

Als nächstmöglicher Kündigungstermin kommt m.E. der Ablauf des 31.12.2014 in Frage. Hiermit sollte ein Jahr Belieferung gegeben sein. Sofern es für den Bonusanspruch notwendig ist, bin ich jedoch auch mit einer Vertragsverlängerung bzw. einer Kündigung zum Ablauf des 01.01.2014 einverstanden.

Den Zählerstand am 31.12.2014 werde ich ihnen nach Vertragsende zeitnah mitteilen

Falls Sie versuchen sollten auf der Schlussrechnung den Bonus zu unterschlagen oder falsch zu berechnen, werde ich umgehend die Schlichtungsstelle Energie einschalten, da in diesem Fall aus meiner Sicht Vorsatz vorliegt. Der vertraglich vereinbarte Bonus beträgt 25%.

Ich weise Sie auch darauf hin, dass Sie gemäß § 40 Abs. 4 EnWG verpflichtet sind die Schlussabrechnung spätestens binnen 6 Wochen mir zukommen zu lassen. Sollte bis zum 12.02.2015 keine korrekte Endabrechnung inkl. Bonus vorliegen werde ich am 13.02.2015 entsprechend Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie einreichen.

Des Weiteren fordere ich Sie dazu auf ein eventuelles Guthaben innerhalb von 14 Kalendertagen auf das Ihnen (durch die Lastschrift) bekannte Konto zu überweisen.

Ebenfalls weise ich Sie darauf hin, dass diese Kündigung KEIN Widerruf meines SEPA-Mandates/Lastschriftauftrages ist. Ich fordere Sie auf entsprechend der geschlossenen Verträge die fälligen Zahlungen weiterhin Termingerecht abzubuchen. Trotzdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihre Berechnung der Abschläge auf lediglich 11 zu zahlenden Monatsabschlägen beruht. Ich fordere Sie auf keinen 12 Monatsabschlag abzubuchen. Eine eventuelle Nachzahlung können Sie nach der Erstellung der Schlussrechnung (wie üblich) von meinem Konto abbuchen.

Darüber hinaus fordere ich Sie gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf, mir folgende Auskünfte zu erteilen:

•   Über welche gespeicherten Daten zu meiner Person verfügen Sie oder verfügten Sie und woher haben Sie diese Daten?

•   An welche Empfänger oder sonstige Stellen werden oder wurden diese Daten weitergegeben?

•   Zu welchem Zweck erfolgt oder erfolgte diese Speicherung?

Ich widerspreche gemäß § 28 Absatz 4 BDSG der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung. Sie sind daher verpflichtet, die Daten unverzüglich für diese Zwecke zu sperren.

Bitte bestätigen Sie mir den Kündigungstermin inkl. Der Fähigkeit den Bonus mit diesem Kündigungstermin in Anspruch zu nehmen schriftlich. Sollte ich bis zum 31.08.2014 keine Kündigungsbestätigung erhalten habe, gehe ich davon aus dass Sie die Kündigung mutwillig verschleppen (dann 4 Wochen) und werde in der Folge die Schlichtungsstelle Energie informieren.

Bitte beachten Sie auch, dass ich alle Faxe mit qualifiziertem Sendebericht abschicke. Die Übermittlung ist folglich gerichtsfest nachweisbar.


Mit freundlichen Grüßen

Ist das so in Ordnung? Oder sollte noch irgendetwas rein?

Offline khh

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Re: Keine Kündigungsbestätigung durch Almado
« Antwort #2 am: 19. August 2014, 23:02:09 »
Ich habe vor 3 Wochen meinen Vertrag bei Almado zum 31.12. per Fax gekündigt.

Bisher habe ich noch keine Kündigungsbestätigung (weder per Mail noch per Post) erhalten.
Gibt es Erfahrungen wie lange sich Almado/365 mit der Bestätigung zeitlässt? ...

@Harris,
ich vermute, in Ihrem Fall wohl bis zum St. Nimmerleinstag, da Sie ja per Fax gekündigt haben!? ;)

Nach den mir bekannten AGB von almado/365 AG ist in allen bisher verwendeten Versionen (in Ziff. 4 Abs. 3 ?) festgelegt, dass Vertragskündigungen in Schriftform zu erfolgen haben. Mit einer Fax-Zustellung generiert man zudem keinen gerichtsfesten Nachweis für den Kündigungszugang beim Adressaten, was neben "form- und fristgemäß" für die Wirksamkeit der Kündigung allein maßgeblich ist. Eine Bestätigung der Kündigung durch den Versorger ist für deren Wirksamkeit NICHT erforderlich!

Kündigen Sie also lieber noch einmal per Einschreiben-EINWURF mit der Formulierung "... zum Ablauf des 31.12.2014 (dem Ende des Lieferjahres)". Mehr ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht notwendig. Erst mit der zeitnahen Übermittlung des Zählerstandes per 31.12.2014 an den Versorger sowie an den Netzbetreiber sollte man dann von der almado/365 AG verlangen, dass der Bonus 25 % vergütet wird, dass die Schlussrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende zugeht und dass die Überweisung des Guthabens spätestens 14 Tage nach Abrechnungserstellung auf dem eigenen zu benennenden Bankkonto eingeht. Außerdem ist mitzuteilen, dass bei nicht korrekter Abrechnung oder bei fruchtlosem Ablauf einer der Fristen umgehend eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. erfolgt. Wie das im Detail formuliert wird, ist von nachgeordneter Bedeutung und sollte jedem selbst überlassen bleiben (besser keine langatmigen "Romane", sondern auf das Wesentliche beschränken, denn "in der Kürze liegt die Würze" :) !).

Gruß, khh


Edit: Warum eröffnen Sie hier einen neuen Thread, obwohl Sie mit Ihrem "Fall" bereits am 11.08. an anderer Stelle begonnen haben, wo das Thema "Kündigung" ausführlich abgehandelt ist?
« Letzte Änderung: 20. August 2014, 01:32:40 von khh »
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Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

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Re: Keine Kündigungsbestätigung durch Almado
« Antwort #3 am: 20. August 2014, 11:29:50 »
...Wie das im Detail formuliert wird, ist von nachgeordneter Bedeutung und sollte jedem selbst überlassen bleiben (besser keine langatmigen "Romane", sondern auf das Wesentliche beschränken, denn "in der Kürze liegt die Würze" :) !).

Edit: Warum eröffnen Sie hier einen neuen Thread, obwohl Sie mit Ihrem "Fall" bereits am 11.08. an anderer Stelle begonnen haben, wo das Thema "Kündigung" ausführlich abgehandelt ist?

Off Topic

So sehe ich das auch! Was das "Muster-Kündigungsschreiben" angeht, stelle ich ausnahmsweise für einen kurzen Zeitraum nachfolgend einen Textbaustein-Katalog für die Formulierung eines Kündigungsschreibens insbesondere für den Fall "Almado" hier ein. Das Pamphlet erhebt keinen Anspruch darauf, damit den Stein der Weisen gefunden zu haben.

Edit: Der Zeitraum ist abgelaufen und die Löschung erfolgt.
« Letzte Änderung: 20. August 2014, 17:31:29 von Didakt »

Offline khh

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Re: Keine Kündigungsbestätigung durch Almado
« Antwort #4 am: 20. August 2014, 15:46:45 »
Um es nochmals zu verdeutlichen: m.M.n. geht es vorrangig nicht darum, einiges von almado/365 AG im Vorfeld anzusprechen, um solche von vornherein auszuschließen. Dieser Anbieter wird nach aller Erfahrung sowie dessen zu vermutenden finanzieller Situation (aus Selbsterhaltungsgründen) weiterhin versuchen (müssen), von Kunden überhöhte Abschläge zu verlangen, Kunden um den Bonus zu prellen, Kunden bei Guthabenauszahlungen endlos hinzuhalten, usw. usf.  An gegenteilige Vorab-Forderungen werden sich diese Abzocker kaum halten und darauf im Vorfeld wohl erst recht nicht oder nur dummes Zeug antworten.

Zweck einer Ansprache (m.E. nicht mit der Kündigung sondern besser zeitnah mit der Zählerstandsübermittlung unmittelbar nach Ende des Abrechnungszeitraums bzw. Vertrages) der häufigsten und im Ergebnis von almado/immergrün/365 AG 
- verspätete Abrechnung des 1. Lieferjahres (stattdessen wurden schon bis zu 16 Mon. abgerechnet!);
- Abrechnung eines völlig falschen Verbrauchs und/oder keine bzw. eine verkürzte Bonus-Gutschrift;
- über Wochen und Monate hinausgezögerte Guthabenauszahlungen, insbes. durch „Spielchen“ mit V-Schecks;
ist, sich bei Anwendung durch almado/365 AG sofort an die Schlichtungsstelle Energie wenden zu können, anstatt erst dann  - u.U. sogar mehrfach zu verschiedenen Punkten -  reklamieren und jeweils womöglich erneut eine 4-wöchige Abhilfefrist einräumen zu müssen (vgl. §§ 111a u. b EnWG oder SE-Verfahrensordnung).

Zu verspäteten Abrechnungen mit falschen Verbräuchen tragen viele Verbraucher leider selbst bei, weil Zählerstände zu den vertragsrelevanten Stichtagen nicht selbst unaufgefordert abgelesen und dem Versorger sowie dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.

Gegen alle weiteren rechts- und vertragswidrigen Abzockversuche unseriöser Versorger muss man sich sofort wehren, sobald solche festgestellt werden (wie immer bei wichtigen Dingen per Einschreiben-Einwurf und unbedingt mit Fristsetzung für die Abhilfe).
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 16:43:43 von DieAdmin »
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