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Autor Thema: ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?  (Gelesen 7326 mal)

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Offline Matt80

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ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?
« am: 08. Oktober 2014, 14:52:48 »
Hallo zusammen,

ich bin seit 01.01.2013 Kunde von ImmerGrün, Vertragsdetails
___________
Tarif:
Windkraft 6
100% Ökostrom mit RECS-Zertifikat
Arbeitspreis: 24,14 Cent/kWh
Grundpreis: 6,00 EUR/Monat
Preisgarantie: 12 Monate
Bonus: 25 % inkl.
Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine
Stromlieferbedingungen immergrün!
Termin für Ihren
Versorgungsbeginn: 01.01.2013
Jahresverbrauch: 2.700 kWh*
(*Ihre Angabe laut Vertragsantrag. Anpassung ggf. vorbehalten)
___________

Ich muß gestehen die Preiserhöhung aufgrund der EMail vom 30.09. und die Anhebung des Grundpreises auf 19,95 EUR sind komplett an mir vorbeigegangen..

Ich habe am 02.10.2013 eine Abrechnung erhalten unterteilt in Arbeitspreis und Grundpreis, meiner Ansicht nach wurde alles zutreffend ermittelt (Zeitraum 01.01.2013-04.08.2013)

Am 07.10.2014 erhielt ich nun die Abrechnung folgendermaßen aufgeteilt:
05.08.2013-01.01.2014 mit einem Preis je Einheit i.H.v. netto 0,20289700 EUR
und vom
02.01.2014-30-09-2014 mit einem Preis je Einheit i.H.v. netto 0,21119700 EUR

Also eine Erhöhung um 0,0083 EUR... diese kann ich mir jedoch nicht erklären... auch nicht mit dem Preiserhöhungsschreiben..

Was mich am meisten verwundert ist, dass der Grundpreis gar nicht berechnet wurde? oder habe ich etwas übersehen? Ich dachte erst, dass die Differenz vielleicht der anteilige Grundpreis ist aber das kommt irgendwie nicht hin..

Die Gutschrift wurde i.H.v. 25% berücksichtigt..

Habe ich vielleicht eine weitere Mail übersehen oder grundsätzlich bei der Rechnungsstellung nicht verstanden?

Ich habe bedenken, dass die Rechnung falsch ist und irgendwann diese 19,95 EUR noch nachberechnet werden.. da ein Arbeitspreis ohne Grundpreis i.H.v. 0,21119700 EUR doch an sich günstig ist oder?

Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung.

Viele Grüße
Matthias


Offline khh

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Re: ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?
« Antwort #1 am: 08. Oktober 2014, 15:56:54 »
Hallo Matthias,

ob die Rechnungen zumindest im Ergebnis richtig sind, kann ohne nähere Angaben zu den Abrechnungen nicht beurteilt werden. Es werden benötigt: gezahlte Abschläge, in den genannten drei Perioden abgerechnete Verbräuche, sich ergebende Euro-Beträge und erstattete bzw. nachgeforderte Beträge.

Falsch sind eigentlich die abgerechnete Zeiträume und die Abrechnungszeitpunkte. Für das 1. Lieferjahr 1.1. - 31.12.2013 hätten Sie bis zum 11.01.2014 (innerhalb von 6 Wochen lt. EnWG) zugehend eine Abrechnung mit Bonusgutschrift erhalten müssen. Die Abrechnung für das 2. Lieferjahr ist noch gar nicht fällig.

Bei der Arbeitspreiserhöhung um netto 0,0083 EUR ab 01.01.2014 handelt es sich um die Weiterreichung der Umlagenerhöhungen, die von immergrün vermutlich gar nicht und somit auch nicht mit Einräumung eines gesetzlich vorgegebenen Sonderkündigungsrechts mitgeteilt wurde.

Die sicherlich in einer mehrseitigen Email den Kunden "versteckt" untergejubelte Grundpreispreiserhöhung muss aus den hier im Forum x-mal genannten Gründen selbstverständlich nicht bezahlt werden.

Gruß, khh
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Offline Matt80

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Re: ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?
« Antwort #2 am: 08. Oktober 2014, 16:58:25 »
Hallo khh,

vielen Dank für die schnelle Antwort, also rechnerisch stimmt alles und die monatlichen Abschläge wurden richtig berücksichtigt.

Was mich verwundert ist das die Grundgebühr i.H.v. 6,00 EUR ab 01.01.2014 nicht mehr berechnet wird.. (im Grundsatz ja positiv ;-) )

Aber was interessant ist, in der Rechnung wird unter Geltende Tarife ein Grundpreis i.H.v. 19,95 EUR ausgewiesen:

Geltende Tarife:
Es gilt die eingeschränkte Preisgarantie. Diese umfasst alle Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt sind. immergrün!-Energie ist
somit jederzeit berechtigt - sofern nicht vertraglich ausgeschlossen - Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb.
EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und § 17 f EnWG) weiterzugeben. Ihr aktueller
Bruttoarbeitspreis: 0,2513 €/kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 19,95 €. Weitere Tarifinformationen zu Steuern, Umlagen und
Abgaben erhalten Sie auf Seite 4 dieses Schreibens.
Rücktrittsrecht, Dauer, Kündigungstermin und -frist:
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 17:03:16 von Matt80 »

Offline Beatzekatze

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Re: ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?
« Antwort #3 am: 08. Oktober 2014, 17:23:15 »
@Matt80,

kann es sein, dass der Grundpreis jetzt anders aufgeführt ist. Ich habe mittlerweile eine Sammlung an Rechnungen.

Zu Beginn war der Grundpreis in einer richtigen Spalte unter dem Arbeitspreis aufgeführt.

Jetzt auf einer letzten Rechnung vor wenigen Tagen, stand der Grundpreis nur noch dort aufgeführt, wo auch immer die Beträge Brutto und netto stehen. Habe dieses zunächst auch übersehen...

Eventuell ist es ja bei Ihnen ähnlich.

Offline khh

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Re: ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?
« Antwort #4 am: 08. Oktober 2014, 17:35:28 »
... also rechnerisch stimmt alles und die monatlichen Abschläge wurden richtig berücksichtigt.
Was mich verwundert ist das die Grundgebühr i.H.v. 6,00 EUR ab 01.01.2014 nicht mehr berechnet wird ...

Wenn Letzteres tatsächlich so ist  -  möglich scheint bei diesem Laden ja so manches zu sein. ::)

Zu "rechnerisch stimmt alles": In der Abrechnung vom 07.10.2014 wurde auch auf den am 02.10.2013 abgerechneten Brutto-Rechnungsbetrag ein Bonus von 25 % vergütet?

Und zu den abgerechneten Verbräuchen: Wie ist denn immergrün zu den Zählerständen am 04.08.2013 und am 30.09.2014 gekommen? Eventuell Ablesung durch den Netzbetreiber und haben Sie das auf Plausibilität mit dem aktuellen Zählerstand abgeglichen?

Meine Empfehlung: Zum Ablauf eines vertraglichen Lieferjahres den Zählerstand (auch unaufgefordert) selbst ablesen, diesen dem Versorger sowie dem zuständigen Netzbetreiber mitteilen und vom Versorger eine Abrechnungserstellung innerhalb von 6 Wochen verlangen (vgl. § 40 Abs. 4 EnWG / Energiewirtschaftsgesetz)!
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Offline Matt80

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Re: ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?
« Antwort #5 am: 08. Oktober 2014, 17:43:46 »
Die Verbräuche habe ich abgestimmt bzw. kontrolliert die passen.. der Bonus wurde für das erste Lieferjahr, somit anteilig aus beiden Rechnungen berechnet..

Kann man denn eigentlich auch von Immergrün zu z.B. Grüne Welt wechseln? Sind ja an sich 2 verschiedene Unternehmen.. auch wenn die Anteilseigner gleich sind oder (wegen Bonus z.B.)?

Offline khh

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Re: ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?
« Antwort #6 am: 08. Oktober 2014, 18:49:37 »
Zu Ihrer Frage zum Versorgerwechsel:
Den Anbieter "Grüne Welt" kenne ich nicht. Wenn Sie "GrünweltEnergie" meinen, der gehört nicht zur 365 AG sondern zur Stromio GmbH, deren Ruf auch nicht gerade berauschend ist. Ich würde mir einen seriöseren Anbieter suchen  -  Anregungen bspw. hier: www.bezahlbare-energie.de !
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 21:10:09 von khh »
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Offline Matt80

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Re: ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?
« Antwort #7 am: 08. Oktober 2014, 20:02:49 »
Super.. vielen Dank für die Unterstützung!

VG

Offline khh

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Re: ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?
« Antwort #8 am: 08. Oktober 2014, 21:15:57 »
Tja, das mit "in 2014 kein Grundpreis berechnet" war dann leider nichts. :(
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Offline Matt80

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Re: ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?
« Antwort #9 am: 08. Oktober 2014, 21:21:32 »
Ja aber wirklich geschickt gemacht.. gibt es denn Musterschreiben o.ä.? bin ja bestimmt nicht der erste der sich diesbezüglich wehren wird.. oder sind diesbezüglich vielleicht auch schon Entscheidungen bekannt auf die man sich gegebenenfalls berufen kann?

Vielen Dank für Eure Unterstützung! :-)


Offline Beatzekatze

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Re: ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?
« Antwort #10 am: 08. Oktober 2014, 21:51:33 »
Wo lag denn jetzt der Fehler bzgl. Grundpreis? Habe ich etwas verpasst?

Wäre nett, wenn jemand dieses kurz erklären kann....

Offline khh

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Re: ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?
« Antwort #11 am: 08. Oktober 2014, 22:15:10 »
Beatzekatze,

Ihre Vermutung in Antwort #3 war richtig !

Gruß, khh


Nachtrag:
Das gesetzliche Transparenzgebot auch für Abrechnungen
dürfte hier kaum noch gegeben sein !  >:(
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 22:20:53 von khh »
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Offline Beatzekatze

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Re: ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?
« Antwort #12 am: 08. Oktober 2014, 22:23:15 »
Kennen Sie die Abrechnungen? Schon gesehen oder soll ich Ihnen musterhaft zwei unterschiedliche zur Verfügung stellen?

Offline khh

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Re: ImmerGrün! Abrechnung ohne Grundpreis?
« Antwort #13 am: 08. Oktober 2014, 22:33:58 »
Kennen Sie die Abrechnungen? ...

JA !  ;)
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