Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
khh:
--- Zitat von: Katsche am 14. September 2014, 19:18:31 ---... muss ich leider kapitulieren. Ich bekomme nun leider den Bonus (325 Euro) nicht und muß 1/3 der Gerichtskosten (Feststellungsklage) übernehmen und dazu kommen noch die Anwaltkosten von dem Energieversorger (almado/365 AG). ...
--- Ende Zitat ---
@Katsche,
wie kommen Sie zu dieser Beurteilung des Sachverhalts ?
Katsche:
Hallo khh,
a.) da ich keine verbindliche Zusage der Kostenübernahme von meiner Rechtschutzversicherung bekommen habe.
b.) ich mit der zitierten AGB 1.2. nichts genaueres anfangen kann.
Ich kann nur die Tatsachen beschreiben, die bei mir Fakt sind.
Ich habe seit 5 Jahren eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Den erzeugten Strom verkaufe ich zu 100 %.
Ich habe 2 Stromzähler. Einen für den bezogenen Strom und einen für den eingespeisten Strom.
Ich muß ehrrlicherweise zugeben, das ich mit dem ganzen § und anderen Rechtsgetöns einfach zu wenig auskenne.
Draufhin habe ich auf Drängen meiner Frau und aufgrund meines recht bescheidenen Recht-Wissen, mich mit schweren Herzens entschlossen, am Montag den Widerruf auf die Feststellungsklage abzulehnen. Zumal ich nicht einmal einen kompetenten Rechtsanwalt hätte.
Lieben Gruß
khh:
--- Zitat von: Katsche am 14. September 2014, 19:58:31 ---... Ich kann nur die Tatsachen beschreiben, die bei mir Fakt sind.
Ich habe seit 5 Jahren eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Den erzeugten Strom verkaufe ich zu 100 %.
Ich habe 2 Stromzähler. Einen für den bezogenen Strom und einen für den eingespeisten Strom. ...
--- Ende Zitat ---
[Unterstreichung durch khh]
Und somit speisen Sie den mittels eigener Photovoltaikanlage vor Ort selbst erzeugten Strom eben NICHT unmittelbar in Ihr Hausnetz ein, was gemäß Ziff. 1 Abs. 2 der für Ihren Vertrag geltenden AGB eine Belieferung durch almado/365 AG ausschließen soll.
Außerdem besagt die vorgenannte AGB in Ziff. 9 Abs. 4 - Zitat "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privat-stromtarifen kein Bonusanspruch".
Da Sie gemäß der gesetzlichen Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 22 EnWG zweifelsfrei Haushaltskunde sind (und es sich i.S.d. Gesetzes folglich NICHT um eine gewerblich genutzte Abnahmestelle handelt), ist m.M.n. "Fakt", dass Ihr Bonusanspruch gegeben sein müsste!
Mit dieser Sachverhaltsdarstellung würde ich die Kostenübernahme mit meiner RS-Vers. klären und dann umgehend einen Anwalt beauftragen, fristgemäß 1. eine Klageerwiderung zur anhängigen Feststellungsklage der 365 AG und 2. eine Widerklage bzgl. der Bonusgeltendmachung bei Gericht einzureichen.
Bitte berichten Sie, wie SIE sich endgültig entschieden haben, wie ggf. ein/e Anwalt/in den Sachverhalt einschätzt und was letztlich dabei rausgekommen ist. Viel Erfolg!
Catkiller13:
Ausser dem macht imho die rv auch eine krumme Sache. Es gibt ein Urteil, das du als privat angesehen werden musst, wenn du eine photov.Anlage betreibst. Du schmeisst viel zu schnell das Handtuch. Auch könntest du den Sachverhalt den Verbraucherschutz nrw übergeben. Die freuen sich
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khh:
--- Zitat von: Catkiller13 am 15. September 2014, 06:35:02 ---... Es gibt ein Urteil, das du als privat angesehen werden musst, wenn du eine photov.Anlage betreibst. ...
--- Ende Zitat ---
@Catkiller13,
wenn Sie das Anerkenntnis-Urteil des BGH vom 09.01.2013, Az VIII ZR 121/12 meinen, in dem es um das gesetzliche Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften sowie um Gewährleistung, Verjährungsfristen und Haftungs-ausschlüsse ging, dann ist diese BGH-Entscheidung für den hier strittigen Sachverhalt wohl kaum relevant.
Und für die Leistungspflicht eines RS-Versicherers gelten sicherlich andere Bestimmungen (AVB etc.).
Die für @Katsche maßgeblichen und für ihn m.E. günstigen "Fakten" wurden vorstehend mehrfach angesprochen!
Gruß, khh
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