Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach

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Catkiller13:
Hallo,

ich wollte mich hier mal schlau machen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Ich bin also 1 Jahreskündiger, hole mir also jedes Jahr einen neuen Lieferanten wegen dem Neukundenbonus, der bei mir bei round about 500 € liegt.
Nun habe ich 2013 leider nicht richtig aufgepasst.

Die lassen aber mal garnichts unversucht, sich um den Bonus zu drücken.

Zur Sache:

Es lief eigentlich bis zu meiner Kündigung 3 Monate vor dem Ende des 1.Belieferungsjahres alles gut. Aber dann gings los. Erst sollte ich meine Buchungen urplötzlich manuell erledigen, obwohl 10 Monate alles ohne Probleme über Lastschrift gelaufen ist, nur damit ich die Überweisung vergesse und sie mir ausserordentlich kündigen können. Das ist mir aber nicht passiert, weil ich den Braten gerochen habe.
Jetzt bei der Abrechnung fehlte eben der Bonus. Nach schriftlicher Rückfrage per Mail, schrieb man mir, das die Revisionabtlg. festgestellt hatte, das ich eine Photovoltaikanlage habe, was auch stimmt. Zunächst bezog man sich auf dem AGB Paragraphen 1 Absatz 2, wo es sich unteranderem über die Einspeisung ins private Hasunetz dreht. Dies konnte ich aber durch Fotos meiner Zähler entkräften, da ich zu 100 % ins öff. Netz einspeise.
Jetzt fahren sie die Schiene, das ich wegen der Anlage ein Gewerblicher bin und deswegen keinen Anspruch auf einen Bonus hätte wegen diesem Passus in den AGB

Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden in Privattarifen bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt.

Dagegen steht im EnWG Paragraph 3 Absatz 22 folgendes

Haushaltskunden
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Ich würde halt mal gerne wissen, ob das Schwachsinn und wieder ein richtig fieser Trick ist, um mich abzuzocken oder ob das haltbar ist, was die schreiben.
Ich fühle mich als Haushaltskunde, weil ich hier in einem normalen Haus wohne mit Frau und 1 Kind.  Meine Anlage ist schlappe 7,5 kwp gross und ich sehe sie als Vermögensanlage. Mein Stromberbrauch liegt auch unter die oben benannten 10000 kwh. Herausgefunden habe ich schon das der BGH private Photovoltaikanlagenbesitzer als Verbraucher und nicht als Gewerbliche eingestuft hat.

Über Erfahrungen und Infos diesbezüglich würde ich mich sehr freuen. Ich überlege nämlich einen Anwalt einzuschalten. Die Schlichtungsstelle kann man eh vergessen. Die Lieferanten ziehen lieber vor Gericht, weil das billiger ist. So stehts zumindest in dem letzten Schreiben.

Ich habe hier das halbe Forum durchsucht und kanns kaum glauben, das sich zu meiner Thematik nichts finden lässt. Soll ich denn wirklich der 1. sein, den sie auf diese Art über den Tisch ziehen wollen. Also über Leute, wo sie im www herausgefunden haben, das diese ihre Abnahmestelle gewerblich nutzen hab ich schon gefunden, aber noch nicht mit einer Photovoltaikanlage.

MFG

bolli:
Zunächst einmal wäre zu klären, ob DIESER Passus auch in den AGB enthalten ist, die Ihrem Vertrag zugrunde lagen. Der Anbieter ist sehr kreativ und schnell im ändern seiner AGB und daher hilft nur ein Blick in die AGB IHRES Vertrages. Sollte die Formulierung dort tatsächlichg SO enthalten sein,  so könnte die Sache ein wenig komplizierter werden. Der Anbieter bezieht sich ja nicht explizit auf die Definition des Haushaltskunden aus § 3 EnWG sondern erläutert statt dessen in seiner AGB, dass den Bonus nur Kunden mit ausschließlicher Privatnutzung erhalten. Insofern ist da die Frage, ob ggf. diese Definition für den Kunden missverständlich ist (wegen Haushaltskunden auf der einen Seite und ausschließliche Privatnutzung auf der anderen Seite) und deshalb die AGB an dieser Stelle unwirksam sein könnten. Ich befürchte aber, dass sich der Anbieter nicht freiwillig auf einen Kompromiss einlassen würde und insofern ein aufwendigerer Weg vor Ihnen liegt. Und ob dann der Anbieter nicht schon insolvent ist, bleibt abzuwarten.

khh:

--- Zitat von: Catkiller13 am 12. August 2014, 01:29:14 ---... Ich habe hier das halbe Forum durchsucht und kanns kaum glauben, das sich zu meiner Thematik nichts finden lässt. Soll ich denn wirklich der 1. sein, den sie auf diese Art über den Tisch ziehen wollen. Also über Leute, wo sie im www herausgefunden haben, das diese ihre Abnahmestelle gewerblich nutzen hab ich schon gefunden, aber noch nicht mit einer Photovoltaikanlage.
--- Ende Zitat ---

Hallo Catkiller13,

verwenden Sie die Funktion "Suche" des Forums und geben Sie z.B. "gewerbliche Nutzung und PV" ein, dann finden Sie 'Fälle' wie Ihren!


--- Zitat von: Catkiller13 am 12. August 2014, 01:29:14 ---... Nach schriftlicher Rückfrage per Mail, schrieb man mir, das die Revisionabtlg. festgestellt hatte, das ich eine Photovoltaikanlage habe, was auch stimmt. Zunächst bezog man sich auf dem AGB Paragraphen 1 Absatz 2, wo es sich unteranderem über die Einspeisung ins private Hausnetz dreht. Dies konnte ich aber durch Fotos meiner Zähler entkräften, da ich zu 100 % ins öff. Netz einspeise. Jetzt fahren sie die Schiene, das ich wegen der Anlage ein Gewerblicher bin und deswegen keinen Anspruch auf einen Bonus hätte wegen diesem Passus in den AGB ...
--- Ende Zitat ---

Wie @bolli schon schrieb: Prüfen Sie erst einmal, ob in der bei Ihrer Auftragserteilung verwendeten und damit für Ihren Vertrag geltenden AGB wirklich "... bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle ..." vereinbart ist (m.M.n. steht das erst in der ab August 2013(?) verwendeten AGB Ziff. 9 Abs. 4).

Eine Behauptung wie "dass ich wegen der Anlage ein 'Gewerblicher' bin" ist m.E. Quatsch. Es geht doch wohl allein um die Nutzung = den Verbrauch des von der 365 AG (almado oder immergrün?) bezogenen Stroms. Mit der PV-Anlage hingegen erzeugen Sie Strom, den Sie zudem auch noch zu 100 % in das öffentliche Netz einspeisen!

Ob man die Schlichtungsstelle Energie "vergessen" sollte, ist zu überlegen. Wenn bei der SE-Einschaltung die 365 AG eine Feststellungsklage erhebt, dann müssen die selbst den Gerichtskostenvorschuss etc. leisten. Klagt der Kunde, bleibt dieser im Fall einer Insolvenz vor Abschluss des Verfahrens womöglich auf solchen Kosten sitzen.

Gruß, khh

Catkiller13:
Wie komme ich an die agb von mai 2013??? Hat die vielleicht jemand, denn ich habe sie nicht erhalten


Habs gefunden. Der passus ist anders als der jetzige.

4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.


Was bedeutet das jetzt für mich und mein anliegen?

khh:

--- Zitat von: Catkiller13 am 12. August 2014, 15:10:53 ---Was bedeutet das jetzt für mich und mein anliegen?
--- Ende Zitat ---

Nach der Definition § 3 Nr. 22 EnWG sind Sie eindeutig Haushaltskunde (Standardlastprofil H0), demnach müsste der Bonusanspruch gegeben sein.

Ich würde mich jetzt mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle wenden. Da die 365 AG den Bonus verweigert, sollte die Beschwerde sofort angenommen werden, unabhängig davon, ob seit Ihrer Reklamation bereits 4 Wochen vergangen sind.

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